Koalition unter Druck: Ausschluss betreuter Menschen von Wahlen verfassungswidrig

Wer auf Betreuung angewiesen ist, darf zwar arbeiten – aber nicht wählen. Nun stellt Karlsruhe klar: Das darf so nicht bleiben. Bislang tut sich die Koalition mit einer Reform schwer.

Wer auf Betreuung angewiesen ist, darf zwar arbeiten - aber nicht wählen. Nun stellt Karlsruhe klar: Das darf so nicht bleiben. Bislang tut sich die Koalition mit einer Reform schwer.