Verdienstausfall durch Corona: Wenn Sie Ihre Miete nicht mehr zahlen können

Biergärten, Boutiquen, Bars – alles zu. Und Berater, Hochzeitsfotografen, DJs, Masseure und andere kleine Selbständige haben kaum noch Aufträge. Ihnen brechen nun die Einnahmen fast komplett weg. Deutet sich an, dass Sie schon bald Ihre Miete nicht mehr zahlen können, sollten Sie sofort handeln. Wer Gewerbemieter ist, dem kann schon gekündigt werden, wenn er nur

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Biergärten, Boutiquen, Bars – alles zu. Und Berater, Hochzeitsfotografen, DJs, Masseure und andere kleine Selbständige haben kaum noch Aufträge. Ihnen brechen nun die Einnahmen fast komplett weg. Deutet sich an, dass Sie schon bald Ihre Miete nicht mehr zahlen können, sollten Sie sofort handeln.

Wer Gewerbemieter ist, dem kann schon gekündigt werden, wenn er nur einen Monat in Mietrückstand ist. Kommen besondere Umstände hinzu, kann der Vermieter sogar früher kündigen, wie der BGH 2015 feststellte (Az. XII ZR 65/14).

Auch private Mieter, die ja gesetzlich besonderen Schutz genießen, dürfen nicht lange säumig sein. Wer zwei Monate nacheinander keine Miete zahlt, dem kann gekündigt werden – und zwar fristlos.

Der Deutsche Mieterbund wies bereits am Dienstag vorsorglich darauf hin, dass „Covid-19 keinen Grund zur Mietminderung“ darstelle. Die Mietzahlungspflicht bestehe grundsätzlich fort. Der Mieterbund forderte die Bundesregierung auf, Kündigungen während der Corona-Krise – auch rückwirkend – auszuschließen. Offenbar befasst sich das Justizministerium bereits mit der rechtlich schwierigen Frage, wie Mieter derzeit vor dem Verlust ihrer Wohnung geschützt werden könnten. Doch was sich daraus entwickelt, ist noch völlig offen.

Zunächst mit dem Vermieter sprechen

Grundsätzlich gilt: Stellen Sie nicht einfach die Zahlung ein. Falls Sie nicht zahlen können, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter darüber. Und das möglichst früh, nicht erst, wenn die Miete fällig ist. Verhandeln Sie über eine Stundung oder einen möglichen Erlass eines Teils der Miete. Und halten Sie eine Einigung in jedem Fall auch schriftlich fest.

Selbst der Verband der Vermieter Haus & Grund hat in einer Pressemeldung festgehalten, dass Mieter mit dem Vermieter verhandeln sollen, wenn sie die Miete nicht mehr tragen können. Es ist also auch den Vermietern klar, dass die Coronakrise eine besondere Situation schafft.

Wie Sie ihre Situation verbessern können

Für gewerbliche Mietverhältnisse gilt: Selbstständige können versuchen über Kredite, Steuerstundungen oder andere Strategien zahlungsfähig zu bleiben. Was es da für Möglichkeiten gibt, beschreiben wir in diesem Ratgeber. Außerdem sollte auch ein Vermieter ein Interesse daran haben, dass ein Gewerbetreibender in seinen Räumen nicht durch die Miete erdrückt wird.

Für private Mietverhältnisse gilt: Beantragen Sie Wohngeld. Damit wird zwar nicht die gesamte Miete übernommen, aber es können durchaus 200 Euro oder mehr dabei herauskommen. Das Wohngeld ist an keine Auflagen gebunden, anders als die Sozialhilfe.

Für das Wohngeld wird das Einkommen zugrunde gelegt, das in den kommenden zwölf Monate zu erwarten ist. Dafür wird die aktuelle Einkommenslage herangezogen. Mehr dazu in der Wohngeldbroschüre des Bauministeriums (hier als PDF).

Wohngeld kann sogar beantragen, wer in seinen eigenen vier Wänden lebt, aber Zinsen und laufende Kosten nicht mehr gut schultern kann. Das nennt sich „Lastenzuschuss“.

Droht Ihnen der Verlust der Wohnung, dann wenden Sie sich unbedingt frühzeitig an das für Sie zuständige Sozialamt. Die können unter Umständen Mietrückstände erst einmal zahlen und damit den Auszug verhindern.

 

 

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