DFB: Keine Ermittlungen gegen Vidal

Bayern Münchens Arturo Vidal muss nach dem Pokal-Halbfinale gegen Werder Bremen (2:0) keine nachträgliche Strafe durch das Sportgericht befürchten. Wie der DFB am Mittwochmittag mitteilte, habe Schiedsrichter Tobias Stieler mit seinem Elfmeterpfiff nach der „Schwalbe“ des Chilenen eine „nicht angreifbare Tatsachenentscheidung“ getroffen. Der DFB erklärte auch den Unterschied zum „Fall“ Andreas Möller, der im Jahr 1995 wegen einer Schwalbe nachträglich bestraft worden war.

Bayern Münchens Arturo Vidal muss nach dem Pokal-Halbfinale gegen Werder Bremen (2:0) keine nachträgliche Strafe durch das Sportgericht befürchten. Wie der DFB am Mittwochmittag mitteilte, habe Schiedsrichter Tobias Stieler mit seinem Elfmeterpfiff nach der "Schwalbe" des Chilenen eine "nicht angreifbare Tatsachenentscheidung" getroffen. Der DFB erklärte auch den Unterschied zum "Fall" Andreas Möller, der im Jahr 1995 wegen einer Schwalbe nachträglich bestraft worden war. [weiter...]