Schiri Dittrich unterliegt erneut mit seiner DFB-Klage

Der DFB muss vorerst nicht befürchten, seine Elite-Schiedsrichter künftig als Arbeitnehmer zu beschäftigen. Auch das Landesarbeitsgericht Hessen entschied am Donnerstag zu Gunsten des Verbandes. Der Bremer Unparteiische Malte Dittrich unterlag damit in zweiter Instanz. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Als letztes Rechtsmittel bleibt eine Nichtzulassungsbeschwerde.

Der DFB muss vorerst nicht befürchten, seine Elite-Schiedsrichter künftig als Arbeitnehmer zu beschäftigen. Auch das Landesarbeitsgericht Hessen entschied am Donnerstag zu Gunsten des Verbandes. Der Bremer Unparteiische Malte Dittrich unterlag damit in zweiter Instanz. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Als letztes Rechtsmittel bleibt eine Nichtzulassungsbeschwerde. [weiter...]