Nach BGH-Urteil: Welche Apotheke noch Geschenke machen darf

Eine Packung Taschentücher zu den Pillen? Das gibt’s nicht mehr, wenn Sie rezeptpflichtige Medikamente kaufen. Denn das widerspricht der strengen Preisbindung, urteilte der Bundesgerichtshof vor einer Woche. Konkret ging es um zwei Apotheken in Berlin und Darmstadt, die Gutscheine über 1 Euro beziehungsweise Brötchen vom Nachbarbäcker verteilt hatten. Unzulässig sind alle Geschenke – und seien

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Eine Packung Taschentücher zu den Pillen? Das gibt’s nicht mehr, wenn Sie rezeptpflichtige Medikamente kaufen. Denn das widerspricht der strengen Preisbindung, urteilte der Bundesgerichtshof vor einer Woche. Konkret ging es um zwei Apotheken in Berlin und Darmstadt, die Gutscheine über 1 Euro beziehungsweise Brötchen vom Nachbarbäcker verteilt hatten. Unzulässig sind alle Geschenke – und seien sie noch so klein.

Ganz anders liegt der Fall, wenn Sie sich rezeptfreie Medikamente kaufen. Dann gibt’s weiter Tücher und Halsbonbons. Denn bei rezeptfreier Ware regiert eben nicht das strenge Heilmittelwerbegesetz, sondern der normale Wettbewerb. Deshalb empfiehlt sich ein Preisvergleich – vor Ort oder im Netz auf Portalen wie medizinfuchs.de oder medipreis.de. Bei unserer kurzen Stichprobe lagen die Preise zum Beispiel für Heuschnupfen-Sprays selbst inklusive Versand um mehr als 50 Prozent auseinander.

Im Gegensatz zu deutschen Apotheken sind ausländische Anbieter nicht vom Geschenke-Verbot betroffen. So bekommen Sie zum Beispiel bei der niederländischen Apotheke Docmorris beim ersten Rezept, das Sie einlösen, 10 Euro „Willkommens-Bonus“. Für jedes Rezept (mit mindestens einem verschreibungspflichtigen Medikament) gibt es weitere Ermäßigungen. Insgesamt bis zu 30 Euro. Ähnliche Boni gewährt etwa die ebenfalls niederländische Europa Apotheek.

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