Urlaubsserie Teil V: Ärger im Paradies

Ob Flugausfall, Horror-Hotel oder Mietwagen-Stress – wie Sie aus misslichen Lagen herauskommen und anschließend zu einer Entschädigung, darum geht es in der letzten Folge unserer Urlaubsserie. 1. Reisedokumente sichern Falls die Brieftasche gestohlen wird, schmerzt der Verlust der Ausweise oft mehr als das verlorene Bargeld. Machen Sie daher unbedingt vor Reiseantritt Kopien von Ihren wichtigsten

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Ob Flugausfall, Horror-Hotel oder Mietwagen-Stress – wie Sie aus misslichen Lagen herauskommen und anschließend zu einer Entschädigung, darum geht es in der letzten Folge unserer Urlaubsserie.

1. Reisedokumente sichern

Falls die Brieftasche gestohlen wird, schmerzt der Verlust der Ausweise oft mehr als das verlorene Bargeld. Machen Sie daher unbedingt vor Reiseantritt Kopien von Ihren wichtigsten Dokumenten wie Personalausweis, Reisepass und Führerschein. Oder fotografieren Sie die Dokumente mit Ihrem Smartphone. Lassen Sie die Kopien im Hotelsafe oder bewahren Sie die Fotos auf Laptop und Smartphone. Damit haben Sie es leichter, in der Botschaft Ersatzdokumente zu bekommen.

2. Wenn der Flug sich verspätet

Hat Ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung, steht Ihnen eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro von der Fluggesellschaft zu. Ausnahme: Es liegen außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken vor. Nicht entschädigen muss die Fluggesellschaft zum Beispiel auch bei Streiks – es sei denn, eine Fluglinie hat den Streik durch arbeitnehmerfeindliche Geschäftspraktiken mit heraufbeschworen wie im Fall Ryanair.

3. Falls Sie den Flug stornieren müssen

Viele Fluglinien vermitteln den Eindruck, es gäbe keine Erstattung, falls der Passagier den Flug storniert. Das stimmt nicht. Als Fluggast haben Sie zumindest ein Anrecht auf Erstattung sämtlicher Steuern und Flughafengebühren.

Manche Fluggesellschaften erheben auch pauschale Stornogebühren. Das ist verboten. Falls Sie sich nicht selbst mit der Airline herumstreiten wollen, können Sie sich an den Rechtsdienstleister geld-fuer-flug.de wenden.

4. Das Gepäck taucht nicht mehr auf

Ist Ihr Gepäck spurlos verschwunden, wenden Sie sich unbedingt direkt am Flughafen an den „Lost and Found“-Schalter. Gelingt es nicht, das Gepäck ausfindig zu machen, geben Sie noch vor Ort eine Verlustmeldung auf. Wichtig: Lassen Sie sich den Verlust schriftlich bestätigen!

Trifft Ihr Gepäck verspätet ein, wenden Sie sich am besten an die Fluggesellschaft und erkundigen Sie sich, was diese erstattet.

Üblicherweise dürfen Sie sich die wichtigsten Dinge wie Hygieneartikel und Unterwäsche nachkaufen. Tauchen Ihre Koffer auch nach Tagen nicht wieder auf, muss Ihnen die Airline auch eine Grundausstattung an Kleidung erstatten. Bewahren Sie dafür alle Kaufbelege auf. Sie müssen jeden Kauf begründen können.

Fallen Ihnen nach der Ankunft Schäden an Ihrem Gepäck auf, haben Sie sieben Tage Zeit, um diese der Fluggesellschaft zu melden. Anderenfalls verlieren Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz. Dokumentieren Sie unbedingt alle Schäden mit Fotos.

Geht Ihr Gepäck verloren oder wird es beschädigt, haben Sie Anspruch auf bis zu 1.350 Euro (nach Montrealer Abkommen). Sollte sich die Airline querstellen, hilft Ihnen die Schlichtungsstelle SÖP weiter. Das ist kostenlos. Auch das Fluggastrechte-Portal Fairplane* kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

5. Pauschalreise ohne Gepäck

Bei einer Pauschalreise können Sie einen Teil des Reisepreises zurückverlangen, wenn Sie ohne Gepäck auskommen müssen. Pro Tag ohne Gepäck sind bis zu 25 Prozent Preisminderung drin.

6. Wie Sie falsche Zahlungen mit der Kreditkarte zurückholen

Nach dem Urlaub sollten Sie einmal Ihr Kreditkartenkonto überprüfen: Falls das Restaurant am Strand die Rechnung zweimal abzieht oder Sie seltsame Abbuchungen feststellen, können Sie den Käuferschutz der Kreditkarte nutzen, das sogenannte Chargeback. Dazu haben Sie in der Regel 120 Tage Zeit. In der vergangenen zwei, drei Jahren gingen zudem einige Airlines pleite. Unsere Leser machten gute Erfahrung damit, das Geld für ausgefallene Flüge per Chargeback zurückzuholen.

Und so geht’s: Versuchen Sie, wenn möglich, das Problem direkt mit dem Anbieter zu klären. So lässt sich beispielsweise eine doppelte Buchung schnell korrigieren. Weigert sich der Anbieter, Ihnen Ihr Geld zurückzuzahlen, reklamieren Sie die fehlerhaften oder unberechtigten Buchungen. Tun Sie dies bei der Bank, die Ihnen die Kreditkarte ausgestellt hat, nicht bei Mastercard oder Visa selbst. Füllen Sie das Formular Ihrer Bank aus, Stichwort „Kreditkartenumsätze reklamieren“ oder „Zahlungsreklamation Kreditkarte“. Oft finden Sie es auf der Website (meist im Bereich Formulare). Sie können es sich aber auch beim Berater in der Filiale besorgen.

Bedenken Sie: Über das Chargeback-Verfahren sorgen Sie dafür, dass nicht Sie dem Geld hinterherrennen müssen, sondern der Anbieter. Auch wenn die Reklamation erfolgreich war, kann es sein, dass der Verkäufer versucht, das Geld von Ihnen zurückzubekommen. In diesem Fall kann es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen.

Mehr dazu in unserem Ratgeber.

7. Hotel-Ärger bei der Pauschalreise

Presslufthammer vorm Fenster, Mauer- statt Meerblick und Schimmel im Bad: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und die Unterkunft nichts taugt, dann dokumentieren Sie die Mängel per Foto und verlangen Sie schriftlich oder unter Zeugen Abhilfe. Falls das Hotel oder die Reiseleitung den Mangel nicht behebt, können Sie nach der Reise einen Teil des Preises zurückverlangen. Einen Anhaltspunkt, wie viel das sein kann, bietet die sogenannte Frankfurter Tabelle.

8. Ärger mit dem Mietwagen:

Mit dem Mietwagen sind Sie im Urlaub flexibler unterwegs. Leider kommt es immer wieder zu Ärger mit Mietwagenfirmen. Wählen Sie alle gewünschten Versicherungen schon bei der Buchung auf dem Vergleichsportal aus. Vor Ort wird die Mietwagenfirma trotzdem versuchen, Ihnen sinnlose Zusatzversicherungen anzudrehen. Lehnen Sie höflich und bestimmt ab.

Prüfen Sie das Fahrzeug bei der Übergabe auf Schäden. Falls es eine Mängelliste gibt, stellen Sie sicher, dass dort alle vorhandenen Schäden aufgeführt sind. Machen Sie Fotos vom Fahrzeug und fotografieren Sie auch Kilometerstand und Tankfüllung. Lassen Sie sich bei der Rückgabe schriftlich bestätigen, dass Sie den Wagen ohne Schäden und aufgetankt zurückgegeben haben.

Prüfen Sie Ihre Abrechnungen. Alle. Denn wahrscheinlich erhalten Sie gleich mehrere. Das liegt daran, dass Sie meist verschiedene Vertragspartner haben, wenn Sie einen Mietwagen über ein Vergleichsportal buchen. Eine Rechnung erhalten Sie dann sowohl vom Buchungsportal als auch vom Vermieter am Urlaubsort. Oft erhalten Sie nochmal eine endgültige Abrechnung, nachdem Sie den Wagen zurückgegeben haben. Prüfen Sie diese Dokumente sorgfältig und gehen Sie sicher, dass Sie nicht mehr bezahlt haben, als auf dem Vergleichsportal als Preis angegeben war.

Falls Ihnen nachträglich Geld in Rechnung gestellt wurde, können Sie sich zunächst an das Vergleichsportal wenden. Check24 bietet zum Beispiel ein Beschwerdeformular an, in dem Sie unberechtigte Forderungen aufführen können.

9. Kostenlose Stornierung nur nach Reisewarnung

Sie haben eine Reise gebucht – und jetzt scheint Ihnen der Trip doch zu riskant. Stornieren können Sie immer (siehe Punkt 3). Kostenfrei geht das aber nur, wenn das Auswärtige Amt nach Ihrer Buchung eine Reisewarnung für Ihr Reiseziel ausgesprochen hat. Manchmal gilt diese nur für eine bestimmte Region. Israel steht derzeit beispielsweise nicht auf der Liste, der Gazastreifen schon. Wenn Ihnen dann eine Reise nach Tel Aviv aufgrund der Nachrichtenlage zu riskant erscheint, müssen Sie für die Stornierung zahlen.

Urlaubsserie

1. Ab in die Ferien mit unseren Spartipps rund ums Handy

2. Gut versichert und Tipps für den Flug

3. Kostenlos Geld abheben und günstig vor Ort reisen

4. Vor Ort günstig zurechtfinden

5. Ärger im Paradies

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