Finanzamt wollte nach Enteignung ‚Veräußerungsgewinn‘ besteuern

MÜNCHEN (dpa-AFX) – Ein enteigneter Grundstücksbesitzer muss dem Finanzamt nicht auch noch Einkommensteuer für die ausbezahlte Entschädigung bezahlen. Das hat der Bundesfinanzhof laut einer Mitteilung vom Donnerstag in letzter Instanz klargestellt.

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Ein enteigneter Grundstücksbesitzer muss dem Finanzamt nicht auch noch Einkommensteuer für die ausbezahlte Entschädigung bezahlen. Das hat der Bundesfinanzhof laut einer Mitteilung vom Donnerstag in letzter Instanz klargestellt.