MÜNCHEN (dpa-AFX) - Ein enteigneter Grundstücksbesitzer muss dem Finanzamt nicht auch noch Einkommensteuer für die ausbezahlte Entschädigung bezahlen. Das hat der Bundesfinanzhof laut einer Mitteilung vom Donnerstag in letzter Instanz klargestellt.
Finanzamt wollte nach Enteignung ‚Veräußerungsgewinn‘ besteuern
MÜNCHEN (dpa-AFX) – Ein enteigneter Grundstücksbesitzer muss dem Finanzamt nicht auch noch Einkommensteuer für die ausbezahlte Entschädigung bezahlen. Das hat der Bundesfinanzhof laut einer Mitteilung vom Donnerstag in letzter Instanz klargestellt.