Aktien New York Schluss: Erholungsgewinne überwiegend abgebröckelt

NEW YORK (dpa-AFX) – Die US-Börsen haben am Mittwoch an ihre beispiellose Rally vom Vortag angeknüpft. Die erwartete politische Einigung auf ein gigantisches Konjunkturpaket gegen die Corona-Krise stützte die Optimisten unter den Anlegern über weite St…

NEW YORK (dpa-AFX) - Die US-Börsen haben am Mittwoch an ihre beispiellose Rally vom Vortag angeknüpft. Die erwartete politische Einigung auf ein gigantisches Konjunkturpaket gegen die Corona-Krise stützte die Optimisten unter den Anlegern über weite Strecken. ...

Scout24 will Aktien für Milliarden zurückkaufen – Aktie hebt nachbörslich ab

Insgesamt plant der Konzern, Papiere im Wert von 1,69 Milliarden Euro zurückkaufen, teilte Scout24 am Mittwochabend in München mit. Der Aktienkurs legte auf der Handelsplattform Tradegate in einer ersten Reaktion um …

Insgesamt plant der Konzern, Papiere im Wert von 1,69 Milliarden Euro zurückkaufen, teilte Scout24 am Mittwochabend in München mit. Der Aktienkurs legte auf der Handelsplattform Tradegate in einer ersten Reaktion um ...

VIRUS/ROUNDUP: Brüssel will EU-Unternehmen in der Krise vor Übernahmen schützen

BRÜSSEL (dpa-AFX) – Die EU-Kommission will europäische Unternehmen in der aktuellen Viruskrise besser vor Übernahmen schützen. Die Brüsseler Behörde legte dazu am Mittwoch detaillierte Leitlinien für die Mitgliedstaaten vor. Diese Vorgaben sollen verhi…

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission will europäische Unternehmen in der aktuellen Viruskrise besser vor Übernahmen schützen. Die Brüsseler Behörde legte dazu am Mittwoch detaillierte Leitlinien für die Mitgliedstaaten vor. Diese Vorgaben sollen verhindern, ...

EU-Kommission will europäische Unternehmen vor Übernahmen schützen

Die Brüsseler Behörde legte dazu am Mittwoch detaillierte Leitlinien für die Mitgliedstaaten vor. Diese Vorgaben sollen verhindern, dass wichtige Firmen aus dem Medizinsektor und anderen Branchen in die Hand von Investoren außerhalb der Europäischen Un…

Die Brüsseler Behörde legte dazu am Mittwoch detaillierte Leitlinien für die Mitgliedstaaten vor. Diese Vorgaben sollen verhindern, dass wichtige Firmen aus dem Medizinsektor und anderen Branchen in die Hand von Investoren außerhalb der Europäischen Union ...

NACHBÖRSE/XDAX -1% auf 9772 Pkt – Scout24 mit Rückkauf +10%

FRANKFURT (Dow Jones)–Im nachbörslichen Handel ging es deutlich abwärts, nachdem eine Intervention des Senators von Vermont, Bernie Sanders, das Zwei-Billionen-Stimuluspaket der US-Politik gefährdete. Bei den Einzelwerten verteuerten sich Scout24 um …

FRANKFURT (Dow Jones)--Im nachbörslichen Handel ging es deutlich abwärts, nachdem eine Intervention des Senators von Vermont, Bernie Sanders, das Zwei-Billionen-Stimuluspaket der US-Politik gefährdete. Bei den Einzelwerten verteuerten sich Scout24 um ...

ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Erholungsgewinne überwiegend abgebröckelt

NEW YORK (dpa-AFX) – Die US-Börsen haben am Mittwoch an ihre beispiellose Rally vom Vortag angeknüpft. Die erwartete politische Einigung auf ein gigantisches Konjunkturpaket gegen die Corona-Krise stützte die Optimisten unter den Anlegern über weite St…

NEW YORK (dpa-AFX) - Die US-Börsen haben am Mittwoch an ihre beispiellose Rally vom Vortag angeknüpft. Die erwartete politische Einigung auf ein gigantisches Konjunkturpaket gegen die Corona-Krise stützte die Optimisten unter den Anlegern über weite Strecken. ...

Wie Sie Zahlungen in der Corona-Krise aufschieben können

Kurzarbeit, Auftragseinbrüche, Jobverlust – die Corona-Krise bedeutet für viele empfindliche Einbußen. Damit Sie in dieser Notlage Ihre Wohnung nicht verlieren oder Ihnen der Strom abgestellt wird, hat der Bundestag heute neue Regelungen beschlossen. Sie treten am 1. April in Kraft, sofern der Bundesrat am Freitag zustimmt. Recht auf Zahlungsaufschub für Strom und Telefon ab April

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Kurzarbeit, Auftragseinbrüche, Jobverlust – die Corona-Krise bedeutet für viele empfindliche Einbußen. Damit Sie in dieser Notlage Ihre Wohnung nicht verlieren oder Ihnen der Strom abgestellt wird, hat der Bundestag heute neue Regelungen beschlossen. Sie treten am 1. April in Kraft, sofern der Bundesrat am Freitag zustimmt.

Recht auf Zahlungsaufschub für Strom und Telefon ab April

Ab April dürfen Sie sich für drei Monate weigern, die Abschläge für Strom, Gas, Fernwärme und Wasser sowie die monatlichen Rechnungen für Telefon- und Internetanschlüsse zu zahlen – ohne dass Sie von der Energieversorgung oder der Telefonleitung abgeklemmt werden dürfen. Auch andere Verträge kommen in Betracht, wenn die vereinbarte Leistung zu einer „angemessenen Daseinsvorsorge“ gehört und es sich um Dauerschuldverhältnisse handelt – also Verträge, die eine bestimmte Zeit laufen und mit regelmäßigen Leistungen und Zahlungen verbunden sind. Ausgeschlossen sind davon Darlehensverträge, Miet- und Pachtverträge sowie Arbeitsverträge.

Wollen Sie das neue Recht nutzen, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie haben den jeweiligen Vertrag vor dem 8. März 2020 geschlossen,
  2. aufgrund der Corona-Krise haben Sie wirtschaftliche Einbußen und
  3. Sie können Ihren Lebensunterhalt oder den Ihrer Familie nicht mehr angemessen bestreiten.

Bedenken Sie aber: Die Zahlungen können Sie auf diese Weise nur aufschieben – bis einschließlich Juni 2020! Ab Juli müssen Sie damit rechnen, dass der Vertragspartner das ausstehende Geld einfordert und Ihnen den Vertrag wegen der Schulden auch kündigen kann.

Geht es aber gerade nicht anders, dann schreiben Sie Ihrem Vertragspartner, dass Sie den Abschlag oder die Rechnung bis Juni 2020 nicht mehr zahlen können. Berufen Sie sich auf das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie“ und erklären Sie, dass Sie durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen erlitten haben. Ihr Vertragspartner kann Ihre Zahlungsverweigerung zurückweisen, wenn er dadurch selbst in eine wirtschaftliche Schieflage geraten würde.

Auch Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und bis zu 2 Millionen Euro Umsatz oder bis zu 2 Millionen Euro Bilanzsumme können ab dem 1. April Zahlungen aufschieben. In Frage kommen dabei Zahlungen aus Dauerschuldverhältnissen, die notwendig sind, um den Betrieb am Laufen zu halten. Der jeweilige Vertrag muss ebenfalls vor dem 8. März geschlossen worden sein.

Keine Kündigung bei Mietrückstand

Ein Recht, die Miete zu verweigern, gibt es nach den neuen Regeln nicht. Ihr Vermieter darf Ihnen aber zunächst nicht kündigen, wenn Sie Ihre Miete für die kommenden drei Monate nicht zahlen (Art. 240 § 2 EGBGB). Sie müssen dazu aber Ihrem Vermieter darlegen, dass Sie die Corona-Krise wirtschaftlich so stark getroffen hat, dass Sie nicht pünktlich zahlen können.

Schulden Sie im Juli noch Miete, darf der Vermieter Sie deswegen kündigen. Bis dahin können Sie Anträge auf Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt stellen und auch bewilligt bekommen haben. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber: Kinderbetreuung und Verdienstausfälle: Diese Unterstützung bekommen Familien.

Auch für gewerbliche Mietverträge sowie Pachtverträge gilt der Kündigungsausschluss zwischen April und Juni. Mehr dazu erklären wir im Ratgeber: Wenn Sie Ihre Miete nicht mehr zahlen können.

Kreditraten für drei Monate stunden

Haben Sie Probleme, die Zinsen, Tilgungsraten oder Rückzahlungen für Ihren Ratenkredit oder Ihre Baufinanzierung zu stemmen? Dann dürfen Sie alle Raten im Zeitraum von April bis Juni stunden – für jeweils drei Monate (Art. 240 § 3 EGBGB). Das gilt für alle sogenannten Verbraucherdarlehensverträge. Voraussetzung ist, dass Sie

  1. den Verbraucherkredit vor dem 15. März 2020 geschlossen haben (§ 491 BGB),
  2. außergewöhnliche Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Krise verzeichnen und
  3. Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie nicht mehr angemessen finanzieren können.

Kündigen darf Ihnen Ihre Bank nicht, so lange Sie eine Zahlung bis zu drei Monate aufschieben. Sie kann aber eine andere Regelung mit Ihnen treffen. Sie sollte Ihnen zudem ein Gespräch anbieten, um zu klären, wann und wie Sie die gestundeten Zahlungen begleichen – das funktioniert auch am Telefon. Kommen Sie mit dem Kreditgeber nicht überein, verlängert sich Ihr Kreditvertrag um drei Monate. Das bedeutet, Sie müssen die gestundeten Raten nicht zusätzlich zu den regulären Raten stemmen, sondern haben länger Zeit, Ihre Schulden zu begleichen.

Kleinstunternehmen sind von diesen Regelungen zu Kreditverträgen noch ausgenommen. Im Gesetzentwurf ist aber vorgesehen, dass die Bundesregierung die Sonderregelungen zu einem späteren Zeitpunkt auch noch auf andere Gruppen erweitern kann.

Neue Verbraucherrechte bis September möglich

Falls die wirtschaftlichen Einschnitte aufgrund der Corona-Epidemie nach Juni weiter bestehen, können Bundesregierung und Bundestag die neuen Rechte für Verbraucher und Kleinstunternehmer bis Ende September weiter gewähren. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung steht bereits im Gesetz (Art. 220 § 4 EGBGB).

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Trendstrategien – wie Sie in Crashphasen Ihr Risiko minimieren

Der Börsenhändler skizzierte im Tradingstrategie-Webinar die groben Grund­prinzipien der Markt­technik und die daraus resultierenden Handels­überlegungen. Im Mittelpunkt stand dabei unter anderem die Umsetzung von Trendstrategien in schwierigen …

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