Neues Gesetz: Das müssen Sie vorerst nicht mehr bezahlen

Kurzarbeit, Auftragseinbrüche oder unbezahlter Urlaub, um sich um die Kinder zu kümmern – die Corona-Krise trifft viele Menschen wirtschaftlich hart. Damit Sie deswegen nicht Ihre Wohnung verlieren oder Ihnen der Strom abgestellt wird, treten am 1. April neue Verbraucherrechte in Kraft. Abschläge auf Strom, Gas oder Wasser oder die monatliche Rechnung für Telefon und Internet

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Kurzarbeit, Auftragseinbrüche oder unbezahlter Urlaub, um sich um die Kinder zu kümmern – die Corona-Krise trifft viele Menschen wirtschaftlich hart. Damit Sie deswegen nicht Ihre Wohnung verlieren oder Ihnen der Strom abgestellt wird, treten am 1. April neue Verbraucherrechte in Kraft.

Abschläge auf Strom, Gas oder Wasser oder die monatliche Rechnung für Telefon und Internet müssen Sie nicht unbedingt im April, Mai und Juni zahlen – sondern dürfen dies in den Sommer verschieben, falls Sie durch die Corona-Krise knapp bei Kasse sind. Bedingung: Der jeweilige Vertrag bestand vor dem 8. März 2020. Ihren Vertragspartner sollten Sie informieren, dass Sie die Zahlungen vorübergehend aussetzen.

Können Sie Ihre Miete nicht zahlen, darf Sie der Vermieter in den kommenden drei Monaten nicht kündigen. Auch hier sollten Sie ihm erklären, dass Sie aufgrund der Corona-Krise im Rückstand sind. Kreditraten, etwa für Ihre Baufinanzierung oder einen Ratenkredit, dürfen Sie ebenfalls bis Juli zurückhalten – sofern Sie den Vertrag vor dem 15. März geschlossen haben.

Und was ist ab Juli? Dann müssen Sie die Zahlungen für Strom, Gas und Telefon für mehrere Monate auf einmal leisten (die Miete erst bis Juni 2022). Aber bis dahin haben Sie immerhin Zeit, Anträge auf Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder auch Sozialhilfe zu stellen. Ab April haben auch mehr Menschen Anspruch auf Kindergeldzuschlag und Sozialhilfe – denn ein wenig Vermögen zählt nicht mehr, sondern einzig das aktuelle Einkommen.

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