Im Job an Corona erkrankt? Melde das Deiner Berufsgenossenschaft!

Rund dreieinhalb Millionen Menschen sind hierzulande schon offiziell an Corona erkrankt. Viele Hunderttausend haben sich wahrscheinlich im Job oder auf dem Weg dahin angesteckt, fast 50.000 allein im Januar und Februar. Falls es Dir so erging, dann melde das unbedingt der Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall. Sofern das Arbeitgeber oder Ärztin nicht schon getan haben. […]

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Rund dreieinhalb Millionen Menschen sind hierzulande schon offiziell an Corona erkrankt. Viele Hunderttausend haben sich wahrscheinlich im Job oder auf dem Weg dahin angesteckt, fast 50.000 allein im Januar und Februar.

Falls es Dir so erging, dann melde das unbedingt der Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall. Sofern das Arbeitgeber oder Ärztin nicht schon getan haben. Falls Du nicht weißt, welche Genossenschaft für Dich zuständig ist, frag Deinen Betrieb. Bei langwierigen Folgen – „Long Covid“ – sorgt die Berufsgenossenschaft (nach einer Anerkennung) für eine bessere Versorgung. Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit bekommst Du sogar eine Rente.

Die besten Karten haben Beschäftigte im Gesundheitssektor: Bei Krankenpflegern oder Rettungssanitäterinnen geht die Berufsgenossenschaft davon aus, dass sie sich die Infektion bei der Arbeit geholt haben. Dasselbe gilt inzwischen für Beschäftigte in der Kinder-, Jugend-, Familien- und Altenhilfe – sowie bei Friseurinnen, Kosmetikern und Tätowiererinnen.

In anderen Berufen musst Du denjenigen benennen können, bei dem Du Dich angesteckt hast. Das kann einfach sein, wenn es bei Deinem Arbeitgeber einen bekannten Ausbruch gab – wie bei der Großschlachterei Tönnies oder bei einer Miele-Fabrik.

Wer sich infiziert hat, ohne dass es auch Kollegen erwischt hat, etwa Busfahrer oder Polizistinnen, hat eher schlechte Karten. Nur jeder dritte bis vierte Fall wird als Arbeitsunfall anerkannt. Aber Du kannst gegen eine Ablehnung Widerspruch einlegen und später vors Sozialgericht ziehen. Übrigens: Die Krankenkasse ist im Zweifel auf Deiner Seite: Wirst Du anerkannt, muss sie nicht mehr zahlen.

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