Serie Arbeitsrecht, Teil 4: So kannst Du auf Teilzeit wechseln

Mehr Zeit für die Familie haben, die eigene Geschäftsidee vorantreiben oder Angehörige pflegen – das geht mit Vollzeitarbeit häufig nicht. Teilzeit bietet da mehr Flexibilität. Wie Du Dir den Wunsch nach Teilzeit erfüllst, haben wir für Dich in sechs Punkten zusammengefasst:   Du hast ein Recht auf Teilzeit Alle Angestellten haben einen gesetzlichen Anspruch auf […]

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Mehr Zeit für die Familie haben, die eigene Geschäftsidee vorantreiben oder Angehörige pflegen – das geht mit Vollzeitarbeit häufig nicht. Teilzeit bietet da mehr Flexibilität.

Wie Du Dir den Wunsch nach Teilzeit erfüllst, haben wir für Dich in sechs Punkten zusammengefasst:

 

Du hast ein Recht auf Teilzeit

Alle Angestellten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit – sofern das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb mehr als 15 Personen arbeiten.

Ist beides erfüllt, kannst Du einen entsprechenden Antrag bei Deiner Chefin einreichen. Tue das am besten schriftlich und mindestens drei Monate im Voraus. Vergiss nicht anzugeben, ab wann die Teilzeit startet, wie hoch die künftige Arbeitszeit ausfällt und wie viele Stunden Du pro Wochentag arbeitest.

 

Vorsicht: Teilzeitfalle!

Viele meiden Teilzeit, weil sie Angst haben, später nicht mehr in Vollzeit wechseln zu können. Damit Angestellte dieser Teilzeitfalle entgehen, hat der Gesetzgeber die sogenannte Brückenteilzeit eingeführt: Du gehst mindestens ein Jahr, höchstens fünf Jahre, in Teilzeit und kehrst anschließend automatisch zur Vollzeit zurück.

Voraussetzung für die Brückenteilzeit: Du bist länger als sechs Monate im Unternehmen und die Firma beschäftigt mindestens 45 Mitarbeiter. Darüber hinaus gelten dieselben Regeln wie bei der normalen Teilzeit. Gib im Antrag unbedingt an, von wann bis wann Du weniger arbeiten möchtest. Dafür kannst Du das Musterschreiben von Finanztip nutzen.

 

Frei verhandeln

Ist Dein Betrieb klein und (Brücken-)Teilzeit deswegen nicht ohne weiteres möglich? Oder willst Du weniger als ein Jahr Teilzeit nehmen? Dann versuche, eine gemeinsame Lösung mit Deinem Arbeitgeber zu finden. Am besten machst Du Vorschläge, wie sich das organisieren lässt. Dann klappt es vielleicht auch ohne Rechtsanspruch. Wichtig: Lass Dir unbedingt in den Arbeitsvertrag schreiben, was Du ausgehandelt hast.

Selbstständiger
Bild: IMAGO / Westend61

 

Mehr Freizeit, weniger Gehalt

Wer weniger arbeitet, hat am Monatsende weniger im Portemonnaie. Ein Beispiel: Eine Vollzeitbeschäftigte mit Kind in Steuerklasse IV kommt auf 3.500 Euro brutto im Monat. Sie halbiert ihre Wochenarbeitszeit auf 20 Stunden. Ihr neues Bruttogehalt liegt bei 1.750 Euro. Ihr Nettogehalt sinkt nicht so stark, weil der Staat bei kleineren Gehältern weniger Steuern verlangt. Blieben ihr zuvor rund 2.280 Euro netto, sind es nun knapp 1.290 Euro – also deutlich mehr als die Hälfte.

Bedenke aber: Auch in Notlagen musst Du mit dem neuen Gehalt auskommen. Deshalb solltest Du vorab durchrechnen, ob Teilzeit wirklich drin ist, beispielsweise mit dem Teilzeitrechner des Bundesarbeitsministeriums.

Und wenn bei Dir demnächst die Familienplanung ansteht, vergiss nicht: Weniger Netto bedeutet auch weniger Elterngeld.

 

Teilzeitarbeit gleich Teilzeitrente?

Wer weniger verdient, zahlt weniger in die Rentenkasse. Immerhin: Eltern in Teilzeit können die fehlenden Entgeltpunkte teilweise ausgleichen. Für die Kindererziehung bekommst Du knapp drei Rentenpunkte gutgeschrieben. Außerdem rechnet Dir die Rentenversicherung maximal zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeit an. Für sich genommen begründet letztere keinen Rentenanspruch. Für Angestellte, die in Teilzeit weniger als das Durchschnittseinkommen (derzeit gut 41.500 Euro) verdienen, bedeutet sie aber ein Rentenplus.

 

Privat vorsorgen

Bevor Du die Arbeitszeit verringerst, solltest Du Dich von der Rentenversicherung beraten lassen. Auch wenn die finanziellen Auswirkungen der Teilzeit eher gering scheinen, kann es Dich im Rentenalter in Schwierigkeiten bringen, wenn Du jahrelang weniger einzahlst.

Unser Tipp: Fang rechtzeitig an, privat vorzusorgen, solange Du noch in Vollzeit arbeitest. Dann sind auch ein paar Jahre Teilzeit drin – ganz ohne schlechtes Gewissen. Lege aber auch in Teilzeit immer ein wenig privat zur Seite.

Zum Ratgeber

 

Die Finanztip-Serie zum Arbeitsrecht:

1. Arbeiten nach der Pandemie
2. Verkauf Dich nicht zu billig!
3. Überstunden bezahlt bekommen
4. Teilzeit arbeiten – so geht‘s
5. Was tun, wenn‘s im Job knirscht
6. So wehrst Du Dich bei einer Kündigung

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