Auch wichtig: Sofortzuschlag, Airbnb-Einnahmen versteuern, Stromio-Klage, Kündigung

Mehr Geld als Corona-Ausgleich für Bedürftige beschlossen Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien erhalten ab Juli 20 Euro mehr Kinderzuschlag im Monat. Er steigt damit auf bis zu 229 Euro monatlich. Außerdem bekommen Erwachsene, die nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz Hilfen beziehen, im Juli einmalig 200 Euro. Arbeitslosengeld-II-Empfänger erhalten […]

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Mehr Geld als Corona-Ausgleich für Bedürftige beschlossen

Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien erhalten ab Juli 20 Euro mehr Kinderzuschlag im Monat. Er steigt damit auf bis zu 229 Euro monatlich. Außerdem bekommen Erwachsene, die nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz Hilfen beziehen, im Juli einmalig 200 Euro. Arbeitslosengeld-II-Empfänger erhalten einmalig 100 Euro. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag. Ziel ist, coronabedingte Ausgaben und gestiegene Lebenshaltungskosten der Betroffenen auszugleichen (im Bild oben eine Ausgabestelle der „Münchner Tafel“). Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, deren Einkommen zwar im Prinzip für den eigenen Bedarf ausreicht, nicht aber für ihre Kinder.

Erhöht wurden außerdem der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer um 3,6 Prozent auf 10.347 Euro und die Pendlerpauschale für Fernpendler. Die Maßnahmen sind Teil der beiden Entlastungspakete der Ampelkoalition (wir berichteten).

Steuerfahnder treiben 2,2 Millionen Euro von Airbnb-Vermietern ein

Wenn Du Wohnraum vermietest, musst Du die Mieteinkünfte versteuern. Ausnahme: Du nimmst pro Jahr weniger als 520 Euro Miete ein. Sonst steht irgendwann die Steuerfahndung vor der Tür – so erging es zumindest mehreren Hundert Anbietern von Airbnb-Ferienwohnungen in Berlin. Rund 2,2 Millionen Euro nicht gezahlte Steuern haben die Finanzbehörden der Hauptstadt laut „Tagesspiegel“ eingetrieben. Das ging, weil Steuerfahnder aus Hamburg die Airbnb-Steuerdaten der Jahre 2012 bis 2014 ausgewertet hatten (wir berichteten). Offenbar bemühen sich die Hamburger Fahnder derzeit vor Gericht, auch die Daten der Jahre 2017 bis 2019 zu bekommen. Falls Du Mieteinnahmen bislang nicht angegeben hast, solltest Du das nachholen, am besten mit professioneller Unterstützung. Eventuell kommst Du ohne oder mit einer nur milden Strafe davon.

Musterklage gegen Stromio eingereicht

Die Verbraucherzentrale Hessen hat eine Musterfeststellungsklage gegen den Energieanbieter Stromio eingereicht. Sobald das Oberlandesgericht Hamm die Klage zugelassen hat, kannst Du Dich kostenlos ins Klageregister beim Bundesjustizamt eintragen – falls Du vom plötzlichen Stromio-Lieferstopp im Dezember betroffen und unversehens in die viel teurere Grund- oder Ersatzversorgung gerutscht warst (wir berichteten). Je nach Laufzeit sei von mehreren Hundert Euro Schadenssumme pro Vertrag auszugehen, so die Verbraucherschützer. Mehr über den aktuellen Stand erfährst Du hier.

Jobkündigung: Unterschrift mit Stift ist Pflicht

Einfach einscannen reicht nicht: Arbeitgeber müssen auch einen befristeten Arbeitsvertrag eigenhändig unterschreiben, egal wie kurz die Beschäftigung ist. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor (Az. 23 Sa 1133/21). Der beklagte Personalverleiher war der Ansicht gewesen, dass es für die gesetzlich vorgegebene Schriftform eines befristeten Vertrags nicht nötig sei, der Angestellten vorab einen im Original unterschriebenen Vertrag zukommen zu lassen. Dem widersprach das Gericht in zweiter Instanz: Der Scan entspreche auch nicht einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur, die eine Alternative zur „echten“ Unterschrift ist. Unerheblich sei es auch, ob die betroffene Angestellte bei früheren Verträgen eine gescannte Unterschrift akzeptiert hat.

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