Frist verlängert – Steuererklärung erst Ende September fällig

Schon Mitte Mai – und Du hast immer noch keine Zeit für Deine Steuerklärung gehabt? Das macht nichts! Denn inzwischen endet die reguläre Abgabefrist am 31. Juli für alle, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen. Das gilt zum Beispiel für diejenigen, die vergangenes Jahr in Kurzarbeit waren. Für die Erklärung 2021 gewährt der Fiskus aber […]

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Schon Mitte Mai – und Du hast immer noch keine Zeit für Deine Steuerklärung gehabt? Das macht nichts! Denn inzwischen endet die reguläre Abgabefrist am 31. Juli für alle, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen. Das gilt zum Beispiel für diejenigen, die vergangenes Jahr in Kurzarbeit waren.

Für die Erklärung 2021 gewährt der Fiskus aber pandemiebedingt mehr Zeit – wie schon im vergangenen Jahr. Es reicht aus, wenn Deine Erklärung bis zum 30. September beim Finanzamt eingeht.

Das sieht das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz vor, das Ende Mai in Kraft treten soll. Vorgesehen darin außerdem: Lässt Du Dich bei der Steuererklärung unterstützen, etwa vom Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberaterin, muss Deine Erklärung sogar erst am 30. Juni kommenden Jahres beim Finanzamt sein.

Für das Steuerjahr 2022 ist ebenfalls eine Fristverlängerung geplant. Du hättest dann bis zum 31. August 2023 Zeit, falls Du die Steuererklärung allein über das Elster-Portal der Finanzverwaltung oder mit einer Steuer-Software erstellst. Lässt Du Dir professionell helfen, sogar bis zum 30. April 2024.

Erst für das Steuerjahr 2023 gelten dann voraussichtlich wieder die regulären Abgabefristen. Falls Du eine Frist verpasst, musst Du Dich auf einen Verspätungszuschlag einstellen.

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