Rechte und Pflichten: Das gilt für Eltern bei der Arbeitszeitgestaltung

Weisungsrecht des ArbeitgebersGrundsätzlich ist es dem Arbeitgeber gemäß Paragraf 106 der Gewerbeordnung (GewO) vorbehalten, „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher [zu] bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen …

Weisungsrecht des Arbeitgebers

Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber gemäß Paragraf 106 der Gewerbeordnung (GewO) vorbehalten, "Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher [zu] bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen ...