Storno-Gebühren: 30 Prozent pauschal kann schon zu viel sein

Wenn Du Deine Pauschalreise mehrere Monate vor Reisebeginn stornierst, kann Dein Reiseveranstalter nicht ohne Weiteres hohe Storno-Gebühren verlangen. Das hat zuletzt das Amtsgericht Bochum bestätigt (Az. 39 C 9/20). Im konkreten Fall hatte eine Frau eine zweiwöchige Pauschalreise ins ägyptische Hurghada gebucht. Wenige Tage nach der Buchung und rund sechs Monate vor Reisebeginn stornierte die […]

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Wenn Du Deine Pauschalreise mehrere Monate vor Reisebeginn stornierst, kann Dein Reiseveranstalter nicht ohne Weiteres hohe Storno-Gebühren verlangen. Das hat zuletzt das Amtsgericht Bochum bestätigt (Az. 39 C 9/20).

Im konkreten Fall hatte eine Frau eine zweiwöchige Pauschalreise ins ägyptische Hurghada gebucht. Wenige Tage nach der Buchung und rund sechs Monate vor Reisebeginn stornierte die Kundin. Die AGB des Anbieters sahen vor: Bereits bei einer Stornierung direkt nach der Buchung werden 30 Prozent Entschädigung fällig. Das Gericht erklärte diese Regel für unwirksam: Es sei zu erwarten, dass der Veranstalter mehrere Monate vor Reisebeginn die Reise etwa noch an jemand anderes verkaufen könne.

Laut Gesetz haben Reiseveranstalter bei einem Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn die Möglichkeit, eine „angemessene Entschädigung“ (§ 651h BGB) zu verlangen. Sie müssen allerdings eingesparte Kosten oder Einnahmen durch die Weiterverwendung des Angebots berücksichtigen. Zudem müssen Veranstalter auf Anfrage begründen, wie sich die Storno-Gebühren konkret zusammensetzen. Es genügt nicht, auf „branchenübliche Entschädigungen“ zu verweisen.

Verlange also stets eine ausführliche Begründung. Überzeugt die nicht, hole Dir Unterstützung von den Verbraucherzentralen oder einem Anwalt. Übrigens: Bei einzeln gebuchten Ferienwohnungen musst Du die Storno-Gebühren akzeptieren. Wird aber die Wohnung an jemand anders vermietet, kannst Du die Entschädigung zurückverlangen. Das lässt sich leicht auf dem Buchungsportal feststellen.

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Lebensversicherung zu teuer: So kannst Du Dich retten

Finanzielle Schwierigkeiten können jeden treffen. Ob durch die Pandemie, ein Hochwasser oder sonstige unglückliche Umstände: Manchmal brauchst Du einfach Geld. Viele Deutsche kündigen dann ihre Lebensversicherung. Allein vergangenes Jahr endeten so mehr als 2 Millionen Verträge vorzeitig. Es gibt aber bessere Lösungen. Je nachdem wie viel Geld Du benötigst, bietet sich eine dieser drei Optionen […]

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Finanzielle Schwierigkeiten können jeden treffen. Ob durch die Pandemie, ein Hochwasser oder sonstige unglückliche Umstände: Manchmal brauchst Du einfach Geld. Viele Deutsche kündigen dann ihre Lebensversicherung. Allein vergangenes Jahr endeten so mehr als 2 Millionen Verträge vorzeitig. Es gibt aber bessere Lösungen.

Je nachdem wie viel Geld Du benötigst, bietet sich eine dieser drei Optionen an: Kannst Du die Raten nur kurzfristig nicht aufbringen, stelle den Vertrag beitragsfrei. Brauchst du übergangsweise Geld, kannst Du den Vertrag beleihen. Benötigst Du das ganze Geld aus dem Vertrag, verkaufe ihn an spezielle Ankäufer. Sie zahlen Dir deutlich mehr als den mageren Rückkaufswert, den Du von Deiner Versicherung bekommen würdest.

Wir haben für Dich Ankäufer untersucht und fünf empfehlenswerte ermittelt, die Deine Lebens- oder Rentenversicherungen kaufen: Winninger*, Policen Direkt*, Cumerius (CFI Fairpay)*, Cashlife* und Partner in Life*. Da die Ankäufer Verträge unterschiedlich bewerten, hole einfach bei allen ein Angebot ein – und entscheide Dich dann für das beste. Das ist kostenlos für Dich. Einzige Voraussetzung: ein Vertragsguthaben von mindestens 5.000 Euro. Manche Anbieter verlangen 10.000 Euro.

Hast Du einen Todesfallschutz im Vertrag, entfällt dieser mit dem Verkauf weitgehend – auch wenn er auf dem Papier noch vorhanden ist. Nicht verkaufen kannst Du Riester- und Rürup-Verträge oder Deine betriebliche Altersvorsorge. Bei Verträgen, die seit Anfang 2005 geschlossen wurden, zahlst Du Steuern auf den Verkaufsgewinn.

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Auch wichtig: Rundfunkbeitrag, Bargeld-Einzahlungen, Prämiensparen

Verfassungsgericht: Rundfunkbeitrag muss erhöht werden Der Rundfunkbeitrag steigt mit Wirkung zum 20. Juli um 86 Cent im Monat. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag. Eigentlich sollte der Beitrag schon zum 1. Januar steigen, doch CDU und AfD in Sachsen-Anhalt hatten den Beschluss der Bundesländer vergangenes Jahr blockiert. Damit steigt der Rundfunkbeitrag um 5 Prozent auf […]

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Verfassungsgericht: Rundfunkbeitrag muss erhöht werden

Der Rundfunkbeitrag steigt mit Wirkung zum 20. Juli um 86 Cent im Monat. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag. Eigentlich sollte der Beitrag schon zum 1. Januar steigen, doch CDU und AfD in Sachsen-Anhalt hatten den Beschluss der Bundesländer vergangenes Jahr blockiert.

Damit steigt der Rundfunkbeitrag um 5 Prozent auf 18,36 Euro im Monat – damit werden von Eurem Konto also künftig 55,08 Euro pro Vierteljahr eingezogen. Diesen Bedarf der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio hat eine unabhängige Kommission, die KEF, ermittelt. Die Bundesländer müssen nun noch einmal endgültig die Höhe absegnen.

Der Rundfunkbeitrag wurde seit 2009 nicht erhöht. Allerdings brachte die Reform des Beitragssystems 2013 – durch die Umstellung auf einen Betrag pro Haushalt – etwa 8 Prozent höhere Einnahmen. Insgesamt steigen die Beiträge damit langsamer als die Inflation. Unser Tipp: Für eine Zweitwohnung musst Du keine Rundfunkgebühr zahlen. Flutopfer sind aktuell ebenfalls befreit.

 

Hohe Bargeld-Einzahlung nur noch mit Nachweis

Wenn Du mehr als 10.000 Euro Bargeld bei der Bank einzahlst, musst Du künftig nachweisen, woher Du das Geld hast. Das schreibt die Bankenaufsicht ab dem 8. August vor. Damit soll die Geldwäsche von Drogengeldern und Ähnlichem bekämpft werden. Gewerbetreibende sind von der Regel ausgenommen.

Mögliche Nachweise sind: Kontoauszüge einer anderen Bank, Sparbücher, Verkaufsbelege, Erbscheine oder Schenkungsverträge. Bei Deiner Hausbank kann es auch genügen, wenn Du nachweist, dass ein Geburtstag oder eine Hochzeit gefeiert wurde. Es nützt übrigens nichts, wenn Du den Betrag über ein paar Tage verteilt einzahlst. Bei Goldhändlern oder in Wechselstuben sind sogar Barzahlungen ab 2.500 Euro nachweispflichtig.

 

Prämiensparen: Banken wollen Kunden nicht informieren

Viele Prämiensparverträge sind rechtlich umstritten. Oft haben Banken und Sparkassen die Zinsen zu niedrig angesetzt, wie der Bundesgerichtshof mehrfach feststellte. Viele Kunden wehren sich – unter anderem in Musterklagen. Die Bafin hat deshalb die Institute aufgefordert, ihre Kunden von sich aus zu informieren, falls die Zinsen falsch berechnet waren. Doch wie der öffentlich-rechtliche Sender MDR nun berichtet, wehren sich Hunderte von Sparkassen und Banken gegen diese Anordnung: Sie haben der Allgemeinverfügung der Bafin widersprochen. Wie Du am besten vorgehst, wenn Du einen Prämiensparvertrag hast, liest Du im Ratgeber.

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BKK24 in Finanznot: Was das für Mitglieder bedeutet

Die Krankenkasse BKK24 steckt offenbar in finanziellen Schwierigkeiten. Die Kasse, die bisher zu den Finanztip-Empfehlungen gehörte, hat bei der zuständigen Aufsicht „vorsorglich einen möglichen Liquiditätsengpass angezeigt“. Das erklärte das Unternehmen am Dienstag. Laut Zeitungsberichten soll ein Millionenbetrag in den Büchern fehlen. Nun entscheidet das Bundesamt für Soziale Sicherung, wie es mit der Krankenkasse weitergeht. Das […]

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Die Krankenkasse BKK24 steckt offenbar in finanziellen Schwierigkeiten. Die Kasse, die bisher zu den Finanztip-Empfehlungen gehörte, hat bei der zuständigen Aufsicht „vorsorglich einen möglichen Liquiditätsengpass angezeigt“. Das erklärte das Unternehmen am Dienstag. Laut Zeitungsberichten soll ein Millionenbetrag in den Büchern fehlen.

Nun entscheidet das Bundesamt für Soziale Sicherung, wie es mit der Krankenkasse weitergeht. Das kann bis zu drei Monate dauern. Möglich ist, dass die Aufsicht finanzielle Hilfen für das Unternehmen beantragt, ein Insolvenzverfahren einleitet oder die BKK24 mit einer anderen Kasse fusioniert.

Wenn Du bei der BKK24 versichert bist, musst Du Dir trotzdem keine Sorgen machen. Selbst wenn es zu einer Pleite kommen sollte, bleibst Du nahtlos versichert. Wird eine Krankenkasse geschlossen, kannst Du Dir einfach einen neuen Anbieter aussuchen, der Dich aufnehmen muss. Laufende Behandlungskosten oder Krankengeld sind abgesichert. Die neu gewählte Krankenkasse übernimmt alte Zusagen: Das gilt auch, wenn Dir schon eine Reha oder Zahnersatz genehmigt wurde.

Du kannst also in Ruhe abwarten, wie es mit der BKK24 weitergeht. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die BKK24 ihren bisher sehr günstigen Zusatzbeitrag deutlich erhöhen muss. Sollte es so kommen, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Wir haben unsere Empfehlung ausgesetzt bis zur Entscheidung der Aufsichtsbehörde. Wir halten Dich weiter auf dem Laufenden.

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Flut-Schäden richtig von der Steuer absetzen

Keller unter Wasser, Hausrat ruiniert, Hauswände eingerissen, Fundament unterspült. Die Unwetterkatastrophe hat viele hart getroffen. Nicht alle Schäden sind versichert, nicht für alles gibt es Hilfen. Was Du am Schluss noch an besonderen Kosten hast, das kannst Du wahrscheinlich von der Steuer absetzen: als „außergewöhnliche Belastungen“. Dazu zählen neben Krankheitskosten auch die Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten […]

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Keller unter Wasser, Hausrat ruiniert, Hauswände eingerissen, Fundament unterspült. Die Unwetterkatastrophe hat viele hart getroffen. Nicht alle Schäden sind versichert, nicht für alles gibt es Hilfen. Was Du am Schluss noch an besonderen Kosten hast, das kannst Du wahrscheinlich von der Steuer absetzen: als „außergewöhnliche Belastungen“. Dazu zählen neben Krankheitskosten auch die Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten für Wohnung, Möbel, Hausrat und Kleidung nach einer Katastrophe.

Das Drumherum kannst Du auch absetzen: Musst Du etwas kostenpflichtig entsorgen, Gutachter bestellen oder Handwerker etwas reparieren lassen, kannst Du das auch in der Steuererklärung geltend machen. Wie das genau geht, liest Du weiter unten. Nicht absetzen kannst Du dagegen Kosten für Auto und Garage. Der Fiskus sieht sie nicht als „existenziell notwendige Gegenstände“.

Mehr Gehalt verfügbar

Wenn Du durch die Katastrophe jetzt als Arbeitnehmer sofort etwas mehr Geld brauchst, kannst Du die Ausgaben auch gleich vom Finanzamt als Freibetrag eintragen lassen. Der Arbeitgeber zieht dann weniger Lohnsteuer ab und Du hast sofort mehr Netto auf dem Konto. Sparen kannst Du damit aber nicht: Was Du jetzt mehr bekommst, wird nächstes Jahr von der Steuererstattung abgezogen.

Hilfe für Selbständige und Vermieter

Um Gewerbetreibenden, Selbständigen und Vermietern schnell zu helfen, ermöglichen die Länder Sonderabschreibungen von bis zu 50 Prozent für Anlagegüter, wie Maschinen, in den ersten drei Jahren. Außerdem kannst Du Deine Steuervorauszahlung auf Null setzen lassen.

Zudem kannst Du als Vermieter auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung von Gebäuden in voller Höhe sofort als Werbungskosten absetzen – allerdings nur bis 70.000 Euro. Höhere Kosten müssen abgeschrieben werden, bei Gebäuden normalerweise über 50 Jahre. Der Staat gewährt Dir jedoch eine Sonderabschreibung von insgesamt 30 Prozent in den ersten drei Jahren.

Alle Erleichterungen findest Du in den Katastrophenerlassen der einzelnen Länder (hier als PDFs: NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern, in Baden-Württemberg, Sachsen und Saarland sollen ähnliche Regelungen gelten).

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Bild: IMAGO / Reichwein

Spenden erleichtert

Wer für einen guten Zweck spendet, braucht derzeit bis zu einer Summe von 300 Euro keine Spendenbescheinigung; es genügt ein Kontoauszug. Bei Spenden auf ein Sonderkonto für die Hochwasserkatastrophe gilt das unabhängig vom Betrag. Gut für Dich: Deine Spende kannst Du als Sonderausgaben absetzen.

 

Was Privatleute nach der Flut beachten müssen

Wer sich nicht richtig gegen Naturgewalten versichert, dem will der Fiskus eigentlich nicht unter die Arme greifen. Für die aktuelle Flut-Katastrophe drückt der Staat aber ein Auge zu: Du brauchst keine Versicherung für Elementarschäden, um die Hochwasserkosten als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.

Trotzdem gilt es, ein paar Dinge zu beachten: Ob Du wirklich Steuern sparst, hängt auch von Deiner zumutbaren Belastung ab.

 

Die zumutbare Belastung beachten

Das Finanzamt berücksichtigt nur Kosten, die über die Grenze für die zumutbare Belastung hinausgehen. Sie beträgt immerhin zwischen 1 und 7 Prozent vom Brutto – je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl. Du kannst aber auch Kosten aus der Zeit vor den Unwettern ansetzen.

Ein Beispiel: Marianne lässt ihren Keller grundsanieren und müsste nach Abschluss der Arbeit im Oktober rund 10.000 Euro zahlen. Sie ist dieses Jahr in Elternzeit. Elterngeld ist wie Arbeitslosengeld steuerfrei. Sie kann keine Steuererstattung erhalten. 2022 steigt sie wieder in ihren Job ein und verdient 30.000 Euro. Ihre zumutbare Belastung mit einem Kind liegt dann bei 746 Euro. Kosten minus zumutbarer Anteil ergeben 9.254 Euro, die sie als außergewöhnliche Belastungen absetzen kann. Zahlt sie die Rechnung im Januar, würde sie rund 2.600 Euro vom Staat zurückerhalten.

Als Privatperson kannst Du außergewöhnliche Belastungen nur im Jahr der Zahlung geltend machen. Du solltest Deine Ausgaben gut planen und mit Handwerkern über Zahlungszeitpunkte verhandeln. Es nützt nichts, wenn Du Kosten mit einem Darlehen abstotterst, denn steuerlich zählt, wann Du die Rechnung zahlst. Du kannst nur die jährlichen Kosten des Darlehens – also die Zinsen – von der Steuer absetzen. Für manche ist es besser, die Kosten aufzuteilen, für andere lohnt es sich eher, möglichst alle Kosten in das Jahr mit den höchsten Einnahmen zu schieben.

 

Weitere Steuererleichterungen

Die zumutbare Belastung kannst Du zwar nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen. Sind aber bestimmte Handwerkerkosten darunter, kannst Du sie zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen eintragen. Bei solchen Kosten kannst Du sogar den eigentlich nicht abzugsfähigen Eigenanteil – die zumutbare Belastung – steuerlich abziehen. Dann erhältst Du pauschal ein Fünftel der Arbeits- und Fahrtkosten als Steuerermäßigung zurück.

Unser Tipp: Wenn Du ein geringes Einkommen hast, kann es sein, dass Dein durchschnittlicher Steuersatz unter 20 Prozent liegt. Dann trage hier lieber mehr ein – statt bei den außergewöhnlichen Belastungen. Wichtig auch: Als außergewöhnliche Belastung kannst Du nicht nur Flutkosten absetzen, sondern zum Beispiel auch Zahnarztrechnungen aus dem Frühjahr.

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Neu bei Finanztip: Welt-ETFs made in London

Welchen Aktienkorb sollte kaufen, wer möglichst risikoarm an der Börse anlegen möchte? Wenn Du diesen Newsletter schon länger liest, kennst Du unsere Antwort: einen ETF, der den globalen Börsenindex MSCI World nachbildet. Jetzt haben wir unter unseren Empfehlungen aber eine spannende Alternative: ETFs vom Investmenthaus Vanguard. Diese Aktienfonds bilden statt Indizes von MSCI jene von […]

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Welchen Aktienkorb sollte kaufen, wer möglichst risikoarm an der Börse anlegen möchte? Wenn Du diesen Newsletter schon länger liest, kennst Du unsere Antwort: einen ETF, der den globalen Börsenindex MSCI World nachbildet. Jetzt haben wir unter unseren Empfehlungen aber eine spannende Alternative: ETFs vom Investmenthaus Vanguard. Diese Aktienfonds bilden statt Indizes von MSCI jene von FTSE ab.

Dahinter steckt die Londoner Börse: Der FTSE 100 ist quasi das britische Gegenstück zum Dax. Zu einer Anlage nur in britische Aktien würden wir natürlich nie raten. Stattdessen empfehlen wir die weltweit aufgestellten Indizes FTSE Developed und FTSE All-World. Die ETFs auf diese FTSE-Ableger kommen von Vanguard – in den 1970er Jahren der Pionier des Index-Anlegens.

Wie der MSCI World listet der FTSE Developed die größten Konzerne aus den klassischen Industriestaaten. Es sind mit rund 2.200 sogar mehr Firmen, aber die zusätzlichen 600 im FTSE sind eher kleinere, die nicht so stark gewichtet sind. Dazu gehören etwa der Autozulieferer Hella aus NRW und Spotify.

Anders als im MSCI World sind auch Südkorea und damit Samsung im FTSE Developed. Die argentinische Softwareschmiede Globant ist dagegen nur im MSCI gelistet. Wer gerne mehr Firmen aus Schwellenländern im Aktienkorb haben will, kann ab sofort neben dem MSCI All Countries auch den FTSE All-World wählen.

Die Wertentwicklung war in den vergangenen fünf Jahren bei allen vier genannten Varianten sehr ähnlich: Die ETFs schafften über 9 Prozent pro Jahr. Mit den neuen Indizes von FTSE ist es künftig noch etwas leichter, in jedem Depot einen passenden ETF zu finden. Dabei hilft Dir unser ETF-Rechner.

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Corona im Urlaub: Neue Einreiseregeln, Ärger um Storno

Die Bundesregierung hat die Quarantäne-Regeln für Einreisende angepasst: Wird Dein Reiseziel während des Aufenthaltes von einem Virusvarianten-Gebiet zu einem Hochinzidenz- oder einfachen Risikogebiet herabgestuft, musst Du nicht in Quarantäne. Dazu musst Du vor der Abreise auf dem Einreiseportal der Bundesrepublik nachweisen, dass Du vollständig geimpft oder genesen bist. Unter Umständen kannst Du eine Quarantäne künftig […]

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Die Bundesregierung hat die Quarantäne-Regeln für Einreisende angepasst: Wird Dein Reiseziel während des Aufenthaltes von einem Virusvarianten-Gebiet zu einem Hochinzidenz- oder einfachen Risikogebiet herabgestuft, musst Du nicht in Quarantäne. Dazu musst Du vor der Abreise auf dem Einreiseportal der Bundesrepublik nachweisen, dass Du vollständig geimpft oder genesen bist.

Unter Umständen kannst Du eine Quarantäne künftig auch umgehen, wenn Du aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland reist. Bist Du vollständig mit einem Impfstoff geschützt, der gegen die entsprechende Variante wirksam ist, fällt die zweiwöchige Quarantänepflicht weg. Einen negativen Test musst Du trotzdem vorlegen.

Die neuen Quarantäne-Regeln gelten seit Mittwoch und sind vorerst befristet bis zum 10. September. Die Bundesregierung plant allerdings gleichzeitig eine Ausweitung der Testpflicht für Reiserückkehrer. Ab dem 1. August soll sie grundsätzlich für alle gelten – egal ob Du mit dem Flieger, dem Zug oder im Auto zurückkehrst.

Außerdem wichtig für alle, die eine Pauschalreise mit Alltours planen: Der Anbieter erlaubt seinen Kunden keine kostenlosen Stornierungen mehr, wenn das Urlaubsland nach der Buchung zum Hochinzidenzgebiet erklärt wird – auch wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt. Ob Alltours so vorgehen darf, ist umstritten. Vermutlich werden erst die Gerichte das klären. Wann Du eine Pauschalreise kostenlos stornieren kannst, liest Du in diesem Ratgeber.

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Drei Tipps fürs erste Gehalt: Azubis aufgepasst!

Für Hunderttausende junge Menschen ist dieser August aufregender als viele vorher: Sie beginnen eine Ausbildung, verdienen eigenes Geld und ziehen womöglich bei den Eltern aus. Gehörst auch Du dazu? In der Ausbildung musst Du meist mit weniger als 1.000 Euro auskommen. Aber mit drei Kniffen hast Du deutlich mehr davon. Erstens: Falls Du schon in […]

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Für Hunderttausende junge Menschen ist dieser August aufregender als viele vorher: Sie beginnen eine Ausbildung, verdienen eigenes Geld und ziehen womöglich bei den Eltern aus. Gehörst auch Du dazu? In der Ausbildung musst Du meist mit weniger als 1.000 Euro auskommen. Aber mit drei Kniffen hast Du deutlich mehr davon.

Erstens: Falls Du schon in einer eigenen Wohnung lebst, kannst Du von der Arbeitsagentur einen Zuschuss bekommen – etwa wenn die Firma zu weit entfernt ist vom Wohnort Deiner Eltern. Machst Du eine schulische Ausbildung ohne Gehalt und verdienen Deine Eltern nicht viel, solltest Du Bafög beantragen. Übrigens: Kindergeld gibt es für Azubis bis zum 25. Geburtstag.

Zweitens: Ebenso wichtig wie die Einnahmen sind Deine Ausgaben. Achte auf eine gute und günstige Krankenkasse, genauso wie auf eine bezahlbare Haftpflichtversicherung und ein kostenloses Girokonto. Nutze auch im Alltag die Möglichkeit zum Sparen: etwa Rabatte auf die Monatskarte des Nahverkehrs, für Kultur oder in Sportvereinen.

Drittens lohnt es sich, ein Haushaltsbuch zu führen. Das geht ganz leicht per App. Damit fallen Dir auch die vielen kleinen Kosten auf, die Dir vielleicht sonst gar nicht so bewusst waren. Und Du siehst, wie viel Du im Monat übrig haben könntest. Lege etwas Geld beiseite, wenn Du kannst, damit Du eine Reserve hast, falls Du mal größere, unerwartete Ausgaben stemmen musst – am besten auf einem Tagesgeldkonto.

Suchst Du noch nach einem Ausbildungsplatz, kannst Du Dich auf der Website der Arbeitsagentur nach offenen Stellen umsehen. Bei Fragen und Problemen bietet sie auch Beratungsgespräche an.

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Auch wichtig: Privatversicherte in Notlage besser geschützt, Kein Stress mit der Steuer

Privatversicherte in Notlage besser geschützt Viele schließen eine private Krankenversicherung ab, weil sie glauben, dann besser versichert zu sein. Doch wer berufliche Schwierigkeiten hat und schon etwas älter ist, dem fällt es nicht selten schwer, die dann hohen Beiträge zu zahlen. Wer mit mehr als zwei Monatsbeiträgen im Rückstand ist, landet meist im Notlagentarif. Dann […]

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Privatversicherte in Notlage besser geschützt

Viele schließen eine private Krankenversicherung ab, weil sie glauben, dann besser versichert zu sein. Doch wer berufliche Schwierigkeiten hat und schon etwas älter ist, dem fällt es nicht selten schwer, die dann hohen Beiträge zu zahlen. Wer mit mehr als zwei Monatsbeiträgen im Rückstand ist, landet meist im Notlagentarif. Dann gibt es Behandlungen nur noch bei akuter Krankheit.

Als Privatversicherter musst Du normalerweise die Kosten vorstrecken. Bislang durften die Versicherer die Erstattung der Kosten mit den Beitragsschulden verrechnen. Das ist seit der jüngsten Gesetzesänderung nicht mehr möglich. Mehr noch: Patienten im Notlagentarif können ihre Ärztin seit 20. Juli auffordern, direkt mit der Versicherung abzurechnen – und die muss es akzeptieren. Mehr dazu in unserem Ratgeber.

 

Kein Stress mit der Steuer

Hast Du Deine Steuerunterlagen für 2020 schnell noch diese Woche zusammengesucht? Weil am Montag Abgabeschluss ist? Dann kannst Du jetzt entspannen: Wegen der Coronakrise hatte der Gesetzgeber die Abgabefrist um drei Monate nach hinten verschoben. Mit anderen Worten: Statt bis Ende Juli hast Du nun Zeit bis Ende Oktober. Und weil der letzte Tag im Oktober ein Sonntag ist, hast Du sogar bis zum 1. November Zeit. (In einigen Bundesländern ist der 1. November Feiertag und die Abgabefrist endet erst am 2.!) Übrigens: Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat sogar bis 31. Mai 2022 Zeit. Die Abgabefristen gelten nur für Leute, die verpflichtet sind, ihre Steuern zu erklären.

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Flut-Katastrophe: Diese Hilfen gibt es – und so schützt Du Dich für die Zukunft

Für die meisten kamen die Wassermassen überraschend. Die Wucht der Flut spülte Autos fort, brach Straßen auf und zerstörte ganze Häuser. Einige haben ihren gesamten Besitz verloren. Der Wiederaufbau wird Jahre dauern und viele Milliarden Euro kosten. Wir zeigen, welche Hilfen Du als Betroffene bekommst und wie Du Dich auf künftige Katastrophen vorbereitest. Welche Hilfen […]

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Für die meisten kamen die Wassermassen überraschend. Die Wucht der Flut spülte Autos fort, brach Straßen auf und zerstörte ganze Häuser. Einige haben ihren gesamten Besitz verloren. Der Wiederaufbau wird Jahre dauern und viele Milliarden Euro kosten. Wir zeigen, welche Hilfen Du als Betroffene bekommst und wie Du Dich auf künftige Katastrophen vorbereitest.

Welche Hilfen es für Betroffene gibt

Auch wenn Du eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung hast, bist Du gegen Fluten nur versichert, wenn Elementarschäden abgedeckt sind – also Naturgefahren wie Überschwemmungen und Erdrutsche. Standardmäßig sind solche Verwüstungen nicht abgesichert. Hast Du keine Versicherung, kannst Du aber auf Hilfen des Staates hoffen.

Der Bund stellt 200 Millionen Euro Soforthilfen bereit. Nochmal die gleiche Summe kommt aus NRW und auch Rheinland-Pfalz sowie Bayern stellen Millionenbeträge bereit. Das Geld ist nicht nur für die schnelle Instandsetzung von Straßen und Stromversorgung gedacht, sondern auch für die dringendsten Reparaturen an Gebäuden, für Werkzeug, Lebensmittel oder Kleidung. Bis zu 3.500 Euro bekommst Du sofort in Rheinland-Pfalz und NRW. Anträge laufen über die Gemeinden.

Zusätzlich wollen Bund und Länder mit einem Fonds für den Wiederaufbau helfen – wie nach den Fluten 2002 und 2013. Damals standen 7 beziehungsweise 8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Beratungen für den neuen Fonds laufen noch.

Vor vier Jahren hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder darauf geeinigt, dass solch eine Wiederaufbauhilfe nur erhält, wer sich erfolglos um den Abschluss einer Elementarschaden-Versicherung bemüht hat. Es ist unklar, ob sie angesichts des verheerenden Ausmaßes der Unwetter noch daran festhalten. Die Soforthilfen jedenfalls kann jeder bekommen. Hier sollen Betroffene nur nachweisen, dass sie nicht alles von der Versicherung ersetzt kriegen.

Sicher ist: Wer jetzt hohe Kosten und Verluste durch die Fluten hat, muss weniger Steuern zahlen. Worauf Du achten musst, um Deine Kosten möglichst umfassend abzusetzen, erklären wir Dir nächste Woche ausführlich hier im Newsletter.

 

Wie Du Dich für zukünftige Unwetter vorbereitest

Nicht mal jedes zweite Gebäude in Deutschland ist gegen Elementarschäden versichert. Wegen des Klimawandels wird es künftig aber immer häufiger Starkregen und Überflutungen geben; und die Unwetter werden tendenziell auch heftiger ausfallen. Daher ist es für viele sinnvoll, sich gegen Elementarschäden abzusichern – selbst wenn sie nicht direkt an einem Fluss wohnen. Drei Viertel aller Gebäude in Deutschland sind nach Angaben der Versicherer durch Starkregen „mittel“ oder „hoch gefährdet“. Wer ein nicht so hohes Risiko hat, zahlt auch weniger für den Extraschutz.

Nimm Dir die Zeit, in Ruhe Angebote zu vergleichen. Wir empfehlen dafür das Portal Mr-Money*. Steht Dein Gebäude in einem Gebiet, das häufig überschwemmt wird, oder hattest Du in den letzten zehn Jahren Schäden, musst Du vielleicht direkt auf Versicherer zugehen und ein Angebot einholen. Eine Liste aller Anbieter findest Du beim Versicherungsverband GDV.

Bei der Unwetter-Katastrophe haben in Deutschland mindestens 170 Menschen ihr Leben verloren, viele werden noch vermisst. Mittlerweile ist klar, dass das Katastrophen-Warnsystem nicht gut funktioniert hat. Warn-Apps wie Nina, Katwarn oder WarnWetter helfen nur, wenn das Netz vorhanden ist, genug Leute die App nutzen und alle Betroffenen klare Warnungen erhalten. Das war offenbar nicht der Fall. Bis zum Sommer 2022 soll endlich auch in Deutschland ein „Cell-Broadcast-System“ eingeführt werden. Das warnt im Ernstfall alle Handynutzer, die sich im bedrohten Gebiet aufhalten.

Viele Menschen spenden schon für die Betroffenen. Willst Du auch helfen, findest Du hier eine Liste mit seriösen Einrichtungen und Spendenkampagnen.

Mehr dazu

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