„Stromspiegel“ – der Schnellcheck für Deine Stromkosten

Rund 800 Euro zahlt ein Haushalt in Deutschland pro Jahr für Strom. In diesem Jahr dürfte es sogar etwas mehr sein, schließlich waren viele wegen Corona länger zuhause als sonst. Die meisten zahlen mehr als nötig: 320 Euro kann ein Haushalt im Schnitt sparen, wenn er seinen Verbrauch senkt. Das hat die Beratungsgesellschaft CO2online in […]

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Rund 800 Euro zahlt ein Haushalt in Deutschland pro Jahr für Strom. In diesem Jahr dürfte es sogar etwas mehr sein, schließlich waren viele wegen Corona länger zuhause als sonst. Die meisten zahlen mehr als nötig: 320 Euro kann ein Haushalt im Schnitt sparen, wenn er seinen Verbrauch senkt. Das hat die Beratungsgesellschaft CO2online in ihrem aktuellen Stromspiegel ermittelt. Sparen kannst Du zusätzlich, wenn Du den Strom günstiger beziehst. Wie viel Ersparnis für Dich persönlich drin ist, kannst Du in ein paar Minuten herausfinden.

 

1. Tippe Deinen Stromverbrauch ein

Ob Du wenig oder eher viel Strom verbrauchst, verrät Dir der Stromspiegel von CO2online. Der beruht auf einer umfassenden Auswertung von fast 300.000 Stromabrechnungen und wird vom Bundesumweltministerium gefördert. Du brauchst nur ein paar Daten einzugeben: Postleitzahl und Stromverbrauch. Alternativ kannst Du auch Deine monatliche Abschlagszahlung nennen. Außerdem fragt der Stromspiegel nach der Zahl der Personen in Deinem Haushalt, ob Du Wasser mit Strom erwärmst und ob Du in einem kleinen oder großen Haus wohnst.

 

2. Finde die Stromfresser

Sieben Verbrauchsklassen hat CO2online mit Partnern aus der Wissenschaft definiert. Bist Du in Klasse A oder B, nutzt Du bereits sparsam Strom. Ab Klasse C gibt es schon recht großen Spielraum, die Kosten zu drücken. Wir haben Ratschläge für Dich in unserem Ratgeber gesammelt. Den größten Effekt erzielst Du, wenn Du energiehungrige Elektrogeräte abschaffst. Den Wäschetrockner möglicherweise. Oder Du tauschst sie ein gegen effizientere Geräte, etwa einen Trockner mit Wärmepumpe. Für manche Neuanschaffungen gibt es sogar Fördermittel – etwa für die Umwälzpumpe Deiner Heizung.

Auswertung Stromspiegel
Bild: Screenshot C02online / Finanztip

 

3. Mach es ruhig noch einmal

Du hast den Stromspiegel schon einmal genutzt? Egal. Lagst Du mit Deinem Stromverbrauch 2018 in Klasse B, kannst Du Dich heute durchaus in Klasse C oder D wiederfinden. Die zugehörigen Kennwerte ändern sich nämlich von Jahr zu Jahr – sie basieren stets auf aktuellen Verbrauchsdaten. Zu erkennen ist dabei: Der Stromverbrauch von vielen Haushalten sinkt seit Jahren, vor allem in Mehrfamilienhäusern.

 

4. Zahl weniger für Deinen Strom

Wenig Strom zu verbrauchen, ist der eine Hebel, um Kosten zu sparen. Ihn günstig zu beziehen, der andere. Ob Dein Tarif günstig ist, kannst Du über unseren Vergleichsrechner prüfen: Gib Deine Postleitzahl und Deinen Verbrauch ein und Du erhältst günstige und verbraucherfreundliche Tarife. Trägst Du noch Deine jährlichen Kosten oder Deine aktuelle Abschlagshöhe ein, zeigt Dir der Rechner die Ersparnis an.

 

5. Kaufe Strom zum Heizen anderswo

Musst Du auch mit Strom heizen? Das berücksichtigt der Stromspiegel nicht. Wenn Du eine Nachtspeicherheizung oder eine Wärmepumpe nutzt, hängt Dein Verbrauch von der Hausdämmung ab. Darauf hast Du als Mieter keinen Einfluss. Und als Eigentümer kannst Du nicht mal eben alles sanieren. (Das kann aber sinnvoll sein.) Fürs Erste solltest Du den Strom zum Heizen separat beziehen und dafür einen eigenen Anbieter suchen: Am besten schaust Du direkt bei Verivox* oder Check24*. (Wir bieten keinen Rechner für Heizstrom an.) Die Preise sind niedriger, wenn Du einen eigenen Zähler für den Heizstrom hast. Bei eher geringem Heizstromverbrauch lohnt sich der finanzielle Aufwand für den zweiten Zähler aber nicht.

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Corona-Testzentren und Selbsttests: Wie Du schnell ein Ergebnis hast

Seit dieser Woche hast Du die Möglichkeit, mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche in Anspruch zu nehmen. Die Tests werden von geschultem Personal in Testzentren der Gemeinde und einigen Apotheken durchgeführt. An vielen Orten klappt das schon ganz gut, gerade in Städten, die schon vorher versuchsweise Testzentren aufgebaut hatten. Auch Dritte können den Service anbieten: So plant zum Beispiel die Drogeriekette DM Testzelte […]

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Seit dieser Woche hast Du die Möglichkeitmindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche in Anspruch zu nehmen. Die Tests werden von geschultem Personal in Testzentren der Gemeinde und einigen Apotheken durchgeführt. An vielen Orten klappt das schon ganz gut, gerade in Städten, die schon vorher versuchsweise Testzentren aufgebaut hatten. Auch Dritte können den Service anbieten: So plant zum Beispiel die Drogeriekette DM Testzelte vor einigen ihrer Filialen. 

Alle diese Stellen bescheinigen Dir das Testergebnis. Nach weiteren Öffnungsschritten sollst Du mit so einem Nachweis noch am selben Tag wieder Konzerte oder Theater besuchen können. 

Wenn Du Dich vor dem nächsten Familienbesuch selbst testen willst, kannst Du seit vergangenem Wochenende den sogenannten Selbsttest für Laien kaufen. In Drogerien und Discountern waren die Selbsttests allerdings nach wenigen Minuten vergriffen. 

Bevor Du Dir einen Selbsttest im Handel oder im Internet kaufst, solltest Du Dich erst informieren, welche Produkte überhaupt zugelassen sind. Eine Übersicht findest Du beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Achte außerdem auf Qualitätsmerkmale wie das CE-Siegel. 

Hast Du in einer Online-Apotheke oder beim Händler einen Laien-Selbsttest gefunden, vergleiche vor dem Kauf das Angebot. Nutze dafür Preissuchmaschinen wie Idealo* oder billiger.de*. Günstige Tests kosten etwa 5 bis 10 Euro pro Stück. Achte bei der Bestellung darauf, dass die Tests auf Lager sind – sonst musst Du mit langen Wartezeiten rechnen. Tipps, wo Du online Tests bestellen kannst, findest Du im Schnäppchen. 

Was Du sonst noch über die Selbsttests wissen musst, haben wir für Dich auf Finanztip-News aufgeschrieben. 


Tenhagens Corona-Podcast


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Vivid Money lockt mit Anlagen in Aktien, die keine sind

Die Visa-Debitkarte von Vivid Money ist empfehlenswert, wenn Dir Banken wegen Deiner Bonität keine Kreditkarte geben wollen. Jetzt hat die Finanzplattform ein neues Produkt im Angebot, das wir nicht so gut finden. Seit Ende Februar kannst Du als Kunde über die neue Funktion „Vivid Invest“ auch in „Aktienbruchteile“ investieren. Ein Blick in die AGB zeigt, dass es sich dabei […]

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Die Visa-Debitkarte von Vivid Money ist empfehlenswert, wenn Dir Banken wegen Deiner Bonität keine Kreditkarte geben wollen. Jetzt hat die Finanzplattform ein neues Produkt im Angebot, das wir nicht so gut finden.

Seit Ende Februar kannst Du als Kunde über die neue Funktion „Vivid Invest“ auch in „Aktienbruchteile“ investieren. Ein Blick in die AGB zeigt, dass es sich dabei aber nicht um echte Aktien handelt, sondern um Derivate, die die Wertentwicklung der Aktien lediglich nachbilden. Du wirst also keineswegs Aktionär, sondern Gläubiger des Unternehmens, das die Teilanteile herausgibt, der CM-Equity AG, kurz CME.

Wenn Du eine einzelne Aktie kaufst, gehst Du ohnehin schon ein höheres Risiko ein als nötig, denn Du verteilst Deine Anlage nicht auf viele Unternehmen. Bei abgeleiteten Finanzprodukten, wie sie Vivid Money anbietet, kommt zum Kursrisiko der Aktie noch das Risiko hinzu, dass der Herausgeber des Papiers pleite geht. Der Handelspartner CME ist zwar Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Diese sichert allerdings nur 90 Prozent Deines eingezahlten Geldes ab – maximal bis zu einer Summe von 20.000 Euro.

Unsere Empfehlung lautet daher: Investiere statt in komplizierte Finanzprodukte lieber in Aktienfonds, am besten breit gestreut über einen ETF-Sparplan. Du kannst bereits mit kleinen Summen loslegen. Und im Falle einer Insolvenz Deines Fondsanbieters (oder Deines Depotanbieters) bleibt Deine Anlage als „Sondervermögen“ komplett unangetastet.

Deine Erfahrungen mit dem Anbieter kannst Du uns übrigens hier mitteilen.

Zum Ratgeber

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Rund 1,6 Milliarden Euro Steuern extra: Viele Kurzarbeiter müssen nachzahlen

Wenn Du in Kurzarbeit bist, dann bekommst Du das Kurzarbeitergeld steuerfrei. Allerdings wird es berücksichtigt, um Deinen persönlichen Steuersatz  für den Rest Deiner steuerpflichtigen Einnahmen zu berechnen. Dadurch kann es passieren, dass von Deinem regulären Lohn nicht genügend Steuern abgezogen wurden – und Du Steuern für das vergangene Jahr nachzahlen musst (wir berichteten). Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter dürften zusammen rund 1,6 Milliarden Euro Steuern für 2020 […]

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Wenn Du in Kurzarbeit bist, dann bekommst Du das Kurzarbeitergeld steuerfrei. Allerdings wird es berücksichtigt, um Deinen persönlichen Steuersatz  für den Rest Deiner steuerpflichtigen Einnahmen zu berechnen. Dadurch kann es passieren, dass von Deinem regulären Lohn nicht genügend Steuern abgezogen wurden – und Du Steuern für das vergangene Jahr nachzahlen musst (wir berichteten). Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter dürften zusammen rund 1,6 Milliarden Euro Steuern für 2020 nachzahlen. Das hat jetzt die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei geschätzt.  

Grundsätzlich gilt: Bekommst Du mehr als 410 Euro Lohnersatzleistung  wie Kurzarbeitergeld aber auch Eltern- oder Arbeitslosengeld dann bist Du verpflichteteine Steuererklärung abzugeben. Das heißt allerdings nicht automatisch, dass Du Steuern nachzahlen musst. 

Wenn Du innerhalb eines Monats teilweise gearbeitet hast und nur für den ausgefallenen Anteil Kurzarbeitergeld bezogen hast, dann ist es wahrscheinlich, dass Du Steuern nachzahlen musst. Falls Du jedoch weitgehend regulär gearbeitet und in einzelnen Monaten ausschließlich Kurzarbeitergeld erhalten hast, kannst Du sogar auf eine Steuererstattung hoffen.  

Überhaupt lohnt es sich für viele, eine Steuererklärung zu machen – vor allem wenn Du wegen Corona Dein Homeoffice ausstatten musstest. Mit einer Steuersoftware ist das nicht schwer.  

Bis zur Abgabe hast Du noch Zeit: Abgabeschluss für die Steuererklärung für das vergangene Jahr ist der 2. August 2021. Im Newsletter starten wir Ende des Monats die neue Steuerserie mit vielen Tipps. Außerdem suchen wir die beste Steuersoftware für Dich heraus.

Zum Ratgeber

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Onlinebetrug: Gericht zwingt Bank zur Entschädigung

Wenn Du Opfer eines Phishing-Angriffs wirst, ist das schlimm genug. Noch schlimmer ist, wenn der Schaden sich auf 25.960 Euro beläuft. Und Deine Bank Dir das Geld nicht einmal erstatten will. Und zwar mit der fadenscheinigen Begründung, dass Du Deine Kontodaten an Deinen Ehepartner weitergegeben hast. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth kam es jetzt zum Prozess […]

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Wenn Du Opfer eines Phishing-Angriffs wirst, ist das schlimm genug. Noch schlimmer ist, wenn der Schaden sich auf 25.960 Euro beläuft. Und Deine Bank Dir das Geld nicht einmal erstatten will. Und zwar mit der fadenscheinigen Begründung, dass Du Deine Kontodaten an Deinen Ehepartner weitergegeben hast.

Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth kam es jetzt zum Prozess um genau einen solchen Fall. Und die gute Nachricht ist: Das Gericht hat entschieden, dass die Bank auch in diesem Fall den Schaden erstatten muss.

Geklagt hatte eine Frau, die ihr Konto von ihrem Ehemann verwalten ließ. Schon bei der Kontoeröffnung hatte sie die Handynummer ihres Mannes hinterlegt. Die TAN-Sicherheitsnummern sendete die Bank daher an dessen Mobiltelefon. Durch einen Phishing-Angriff auf das Handy wurde das Geld vom Depot-Konto der Frau abgebucht. Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen sind Banken nach dem Gesetz verpflichtet, die betrügerische Abbuchung zu erstatten (§ 675u BGB).

In diesem Fall weigerte sich die Bank jedoch mit der Begründung, die AGB regelten ja, dass die Frau ihre Kontodaten geheim halten müsse. Zu Unrecht, urteilte das Gericht (Az. 6 O 5935/19): Wer das Konto verwaltet, spiele keine Rolle. Die Weitergabe der Daten an den Mann habe einen Phishing-Angriff nicht wahrscheinlicher gemacht.

Tipps, wie Du Deine Bankgeschäfte vor Online-Kriminellen schützen kannst, findest Du in unserem Ratgeber.

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Auch wichtig: Finanztip unter Top-Blogs, Musterklage gegen Sparkasse, Diesel-Urteil für Audi, smarte Stromzähler

+++ In eigener Sache: Finanztip News gehört zu den Top-Blogs in Deutschland. Im „Blogger-Relevanzindex“ landete unser Blog auf Platz 4. Über diese Auszeichnung freuen wir uns sehr. Wir werden auch weiterhin unser Bestes geben, um Euch wöchentlich über die wichtigsten Gelddinge auf dem Laufenden zu halten. Den Index stellt alljährlich die Agentur Faktenkontor auf. Dazu […]

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+++ In eigener Sache: Finanztip News gehört zu den Top-Blogs in Deutschland. Im „Blogger-Relevanzindex“ landete unser Blog auf Platz 4. Über diese Auszeichnung freuen wir uns sehr. Wir werden auch weiterhin unser Bestes geben, um Euch wöchentlich über die wichtigsten Gelddinge auf dem Laufenden zu halten. Den Index stellt alljährlich die Agentur Faktenkontor auf. Dazu hat sie diesmal 2.000 Blogs verglichen. Dabei ging es unter anderen um die Sichtbarkeit im Internet, die Anzahl der Verlinkungen und den Austausch mit den Leserinnen und Lesern. +++

 

+++ Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband vzbv haben inzwischen die neunte Musterfeststellungsklage gegen eine Sparkasse auf den Weg gebracht. Diesmal gegen die Stadtsparkasse München. Es geht um falsch berechnete Zinsen beim Prämiensparen und vorzeitig gekündigte Verträge. Bist Du Kunde in München, kannst Du Dich kostenlos anschließen, indem Du Dich ins Klageregister einträgst. Um festzustellen, ob Dein Fall zur Klage passt, kannst Du bei der Verbraucherzentrale Bayern den Klage-Check durchklicken und Dir die Formalien erklären lassen. Mehr zum Thema findest Du in unserem Ratgeber. +++

 

+++ Besitzer von Audi-Dieseln, in die der VW-Betrugsmotor EA 189 eingebaut ist, erlitten diese Woche einen herben Rückschlag. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass das sittenwidrige Verhalten von Volkswagen nicht einfach in gleicher Weise dem Autobauer Audi angelastet werden könne (Az.VI ZR 505/19). Und das, obwohl Audi eine hundertprozentige Tochter des VW-Konzerns ist. Die Kläger müssen nun nachweisen, dass die Verantwortlichen bei Audi von der Manipulation der Motoren gewusst haben. Das wird schwer. Der Fall wurde zurück ans Oberlandesgericht Naumburg verwiesen. Außerdem lehnte der BGH die Beschwerde gegen ein Urteil ab, dass die Software-Updates von VW als rechtskonform einschätzte. Mehr dazu im VW-Skandal-Ratgeber. Welche Klagen gegen welche Hersteller noch laufen, liest Du hier. +++

 

+++ Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Einbaupflicht für intelligente Stromzähler vorerst aufgehoben (Az. 21 B 1162/20). Die eigentliche Gerichtsverhandlung folgt noch. Rund 50 Stadtwerke hatten gegen die Einbaupflicht geklagt, weil die technischen Anforderungen an die neuen Zähler aus ihrer Sicht nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen würden. Wer mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht, konnte diese neuartigen Stromzähler bereits seit Februar 2020 zwangsweise eingebaut bekommen. Auch Betreiber von Photovoltaikanlagen und von steuerbaren Geräten wie Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen sollen künftig intelligente Messsysteme erhalten. +++

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Corona-Schnelltest: Das musst Du wissen

In der Bund-Länder-Konferenz am 3. März wurde der Lockdown zwar verlängert, schrittweise Öffnungen sind jetzt aber bereits ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 50 möglich. Neben dem Öffnungsplan legten Bund und Länder den Fokus auf vermehrte Corona-Tests. Regelmäßige Antigen-Tests sollen einen wichtigen Baustein darstellen, „um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen“, heißt es in dem Beschlusspapier. […]

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In der Bund-Länder-Konferenz am 3. März wurde der Lockdown zwar verlängert, schrittweise Öffnungen sind jetzt aber bereits ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 50 möglich. Neben dem Öffnungsplan legten Bund und Länder den Fokus auf vermehrte Corona-Tests. Regelmäßige Antigen-Tests sollen einen wichtigen Baustein darstellen, „um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen“, heißt es in dem Beschlusspapier. Wir erklären Dir, wie Du an die kostenlosen Schnelltest kommst, wo Du sie selbst kaufen kannst und wie diese funktionieren.

Einmal wöchentlich kostenlosen Schnelltest

Spätestens bis April wollen Bund und Länder allen Bürgerinnen und Bürgern mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest anbieten. Die Tests werden von geschultem Personal etwa in Teststellen der Gemeinden, einigen Apotheken und Arztpraxen durchgeführt. Das funktioniert bereits in solchen Kommunen gut, die zuvor Pilotprojekte gestartet hatten. Informiere Dich im Internet, wo Du Dich in Deiner Nähe kostenlos testen kannst. Einige Städte bieten dafür eine eigene Website an, beispielsweise Berlin. Die Länder dürfen auch geeignete Dritte mit den Tests beauftragen. So plant zum Beispiel die Drogeriekette DM Testzelte vor einigen ihrer Filialen.

Alle diese Stellen bescheinigen Dir das Testergebnis. In weiteren Öffnungsschritten sollst Du mit diesem Nachweis wieder Veranstaltungen, Museen oder Theater besuchen können.

Auch in Schulen und Unternehmen soll mindestens ein kostenloser Schnelltest pro Woche angeboten werden. Seit 8. März trägt der Bund dafür die Kosten.

Selbsttests im Handel

Wenn Du Dich vor dem nächsten Familienbesuch bei den Großeltern selbst testen willst, kannst Du den sogenannten Laien-Test auch im Handel kaufen. Apotheken, Drogerien und Supermärkte werden nach und nach von den Herstellern beliefert. Auch im Internet kann der Test bestellt werden.

Bevor Du Dir einen Selbsttest im Handel oder im Internet kaufst, solltest Du Dich erst informieren, welche Produkte überhaupt zugelassen sind. Eine Übersicht findest Du beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Achte außerdem auf Qualitätsmerkmale, wie die CE-Kennzeichnung. Nur dann kannst Du sichergehen, dass es sich um einen zugelassenen Test und um keine Fälschung handelt.

Hast Du in einer Online-Apotheke oder beim Händler einen Laien-Selbsttest gefunden, vergleiche vor dem Kauf das Angebot auf Preissuchmaschinen wie Idealo oder billiger.de. Schnelltests zum Selbermachen gibt es bereits für unter 5 Euro pro Stück. Mehr als 10 Euro solltest Du nicht zahlen. Sobald die Händler ihre Lager und Regale gefüllt haben, sinkt normalerweise der Preis. Achte deshalb auch darauf, wann die Tests verfügbar sind: Bisher haben Versandhändler, Apotheken und Drogeriemärkte die Tests entweder nicht auf Lager oder bieten sie häufig nur in großen Mengen von mindestens 20 Stück an. Das sind dann schnell 100 Euro oder mehr für eine Bestellung.

Wir haben für Dich recherchiert, wo Du die Selbsttest günstig kaufen kannst (Stand 12.3.). Beachte: Die Verfügbarkeit kann sich täglich ändern.

Diese Händler haben die Selbsttests im Angebot

  • Lidl: 5er Set, 21,99 Euro (4,50 Euro pro Stück). Nur online. Boson Biotech Rapid SARS-CoV-2 Antigen Test Card.
  • Aldi: 5er Set, 25 Euro (5 Euro pro Stück). Im Laden.
  • Rossmann: 4,99 Euro pro Stück. Nur online. Rapid SARS-CoV-2 Antigen Test.
  • DM: 4,95 Euro pro Stück. Nur online. Boson Rapid SARS-CoV-2 Antigen Test Card.
  • 1plus hygiene: 5,36 Euro pro Stück. Lieferzeit: ca. 5-10 Tage. Hotgen Coronavirus (2019-nCoV)-Antigentest.
  • Real: 6,49 Euro pro Stück. Nur online. Lieferzeit: rund 2 Wochen. Hotgen Corona – Laientest.
  • Scalably / billiger.de: 7,50 Euro pro Stück. Verfügbar ab 13.03.2021. Lyher Covid-19 Antigen Schnelltest.
  • Meddax.de: 8,20 Euro pro Stück. Lieferzeit ca. 10 Tage. Boson Rapid SARS CoV 2 Antigen Test Card.

Quelle: Finanztip Recherche, Stand: 12.03.2021. Liste aufsteigend nach Preis pro Stück. Preise ohne Versandkosten. Nur vom BfArM zugelassene Selbsttests.

So funktionieren die Schnelltests

Die Tests, die zum Beispiel schon in Pflegheimen zum Einsatz kommen, gibt es zum Gurgeln, Spucken, Lutschen oder klassisch mit Wattestab in die Nase. Die Antigentests zur Eigenanwendung sind einfach in der Durchführung und zeigen bereits nach kurzer Zeit das Ergebnis an. Allerdings sind sie nicht so zuverlässig wie die PCR-Tests: Sie erkennen nämlich nur eine sehr hohe Viruslast in den oberen Atemwegen. Und das am ehesten, wenn sie durchgeführt werden, kurz bevor oder während Symptome auftreten. Ein negatives Ergebnis ist somit nur eine Momentaufnahme.

Es ist also möglich, dass eine infizierte Person, die ein negatives Antigentestergebnis erhält, bereits wenige Stunden später (bei gestiegener Viruslast im Nasen-Rachenraum) ein positives Ergebnis bekommt. Alle Hygienemaßnahmen musst Du somit auch bei einem negativen Testergebnis einhalten – auch die Maskenpflicht. Bei häufiger Anwendung ist die Chance mit den Schnelltests dennoch groß, ansteckende Menschen ohne Symptome schneller zu erkennen.

Ein positiver Selbsttest stellt vorerst nur einen Verdacht auf eine COVID-19-Infektion dar. Ein PCR-Test im Labor muss das in Folge bestätigen. Du solltest Dich dennoch bei einem positiven Antigentest in häusliche Quarantäne begeben und umgehend Deinen Hausarzt kontaktieren. Der Arzt kann dann einen PCR-Labortest veranlassen. Dieser ist für Dich kostenlos, da Du als Verdachtsfall giltst. Bleibe bis zum Ergebnis zu Hause und verzichte auf soziale Kontakte.

Wichtig: Wie oben beschrieben, soll der sogenannte Laien-Schnelltest nicht den offiziellen Test von geschultem Personal ersetzen. Wie das Ergebnis von Corona-Schnelltests zu verstehen ist, hat das Robert Koch-Institut in einer Infografik aufbereitet.


Tenhagens Corona-Podcast


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Günstige Wertpapier-Depots: Weniger Kosten, mehr Rendite

Rund 2,7 Millionen Deutsche haben sich im vergangenen Jahr neu an Aktien herangetraut. Du auch? Jeder Siebte besitzt jetzt Aktien. Viele werden bei ihrer Hausbank angelegt haben, aber das ist oft viel zu teuer. Dabei sind die Kosten für Wertpapier-Depots zuletzt deutlich gesunken. Wir haben in unserem großen Finanztip-Vergleich 26 Banken und Broker untersucht – […]

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Rund 2,7 Millionen Deutsche haben sich im vergangenen Jahr neu an Aktien herangetraut. Du auch? Jeder Siebte besitzt jetzt Aktien. Viele werden bei ihrer Hausbank angelegt haben, aber das ist oft viel zu teuer. Dabei sind die Kosten für Wertpapier-Depots zuletzt deutlich gesunken. Wir haben in unserem großen Finanztip-Vergleich 26 Banken und Broker untersucht – und die günstigsten für Dich herausgepickt.

 

Neu dabei: Scalable Capital

Eine neue Finanztip-Empfehlung ist Scalable Capital*. Mit dem Preismodell Free Broker haben die Münchener ein rundum günstiges Depot aufgelegt. Der erste Sparplan ist immer kostenlos, jeder weitere kostet nur 99 Cent pro Ausführung. Auch für Einzelkäufe werden bloß 99 Cent berechnet. Zudem gibt es rund 600 ETFs komplett ohne Kaufkosten.

Scalable ist keine Bank, sondern ein spezialisierter Anbieter für Depots, ein sogenannter Broker. In den vergangenen Jahren sind viele dieser Spezialisten neu auf den Markt gekommen. Neben Scalable Capital empfehlen wir seit einem Jahr Smartbroker* und Trade Republic*.

Smartbroker bietet besonders viele Börsenplätze an – immer praktisch, falls es an turbulenten Handelstagen mal hakt an einer Börse.

Solche Schwierigkeiten hatte zuletzt Trade Republic, während der Spekulationwelle um die Gamestop-Aktie. Wir können das Depot trotzdem für die langfristige Geldanlage empfehlen: ETF-Sparpläne und gelegentliche Käufe lassen sich mit der übersichtlichen App einwandfrei ausführen.

 

ING wieder Empfehlung

Nach wie vor sind auch einige Banken empfehlenswert. Zurück in diesem Kreis ist die ING*. Der Grund: Ab April entfallen die Gebühren für sämtliche ETF-Sparpläne. Damit kann die ING auch preislich mit den Brokern mithalten.

Eher symbolisch ist dagegen die Option der ING, einen Sparplan schon dann einrichten zu können, wenn die Sparrate im Monat nur bei einem einzigen Euro liegt. Für einen langfristigen Vermögensaufbau sollten es schon ein paar Euro mehr sein. Andererseits: Um erst einmal Börsenluft zu schnuppern, ist ein kleines Investment ganz reizvoll. Aufstocken kannst Du schließlich jederzeit.

 

Weitere empfehlenswerte Banken

Viele wollen gerne die Bankgeschäfte aus einer Hand haben. Einige Direktbanken sind so günstig, dass wir sie empfehlen können. Die ING haben wir schon erwähnt, aber auch die Consorsbank*, die Comdirect* und die DKB haben klasse Angebote – darunter auch viele kostenlose oder gebührenreduzierte Sparpläne. Das ist gerade dann praktisch, wenn Du ohnehin schon ein Girokonto bei einer dieser Direktbanken hast.

 

Onvista immer noch gut, aber nicht mehr gut genug

Aus der Empfehlungsliste gestrichen haben wir dieses Jahr die Onvista Bank. Sie hat zwar nichts an ihrer günstigen Kostenstruktur geändert, ist aber im Vergleich zur Konkurrenz nicht mehr gut genug. Falls Du schon ein Depot bei Onvista hast und zufrieden bist, kannst Du aus unserer Sicht problemlos dort bleiben. Wenn wir tatsächlich von einer alten Empfehlung abraten müssen, dann sagen wir das hier im Newsletter, versprochen.

Alle Details und weitere Tipps zur Auswahl findest Du in unserem großen Ratgeber.

 

Zum Ratgeber

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Abgasskandal: Welche Prozesse noch laufen – und wer noch klagen kann

Vor fünfeinhalb Jahren musste Volkswagen öffentlich zugeben, die behördliche Abgasmessung ausgetrickst zu haben: Die Autos funktionieren auf dem Prüfstand wie Musterschüler, auf der Straße aber stoßen sie ein Vielfaches der Grenzwerte aus. Über eine Viertelmillion Dieselfahrer wurden entschädigt, andere kämpfen noch. Auch gegen Hersteller wie BMW und Daimler. Viele rechtliche Fragen sind geklärt, einige Ansprüche […]

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Vor fünfeinhalb Jahren musste Volkswagen öffentlich zugeben, die behördliche Abgasmessung ausgetrickst zu haben: Die Autos funktionieren auf dem Prüfstand wie Musterschüler, auf der Straße aber stoßen sie ein Vielfaches der Grenzwerte aus. Über eine Viertelmillion Dieselfahrer wurden entschädigt, andere kämpfen noch. Auch gegen Hersteller wie BMW und Daimler.

Viele rechtliche Fragen sind geklärt, einige Ansprüche schon verjährt. Umstritten sind nach wie vor die „Thermo-Fenster“, die bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung des Fahrzeugs ausschalten.

Wir ziehen eine kleine Bilanz: Welche Prozesse sind abgeschlossen und welche laufen weiterhin? Und wer sollte vielleicht noch die Chance nutzen zu klagen?

 

1. Musterklage gegen VW endete mit Vergleich

Um den Skandal juristisch leichter aufzuarbeiten, führte der Gesetzgeber 2018 die Musterfeststellungsklage für Verbraucher ein. Der Verbraucherverband VZBV führte stellvertretend für viele VW-Besitzer den Prozess um den Betrugsmotor EA189. Das Verfahren endete im Februar 2020 mit einem Vergleich. Vorteil: Volkswagen zahlte an rund 245.000 Verbraucher Summen zwischen 1.350 und 6.257 Euro. Insgesamt flossen mehr als 750 Millionen Euro. Der Nachteil: Die rechtlichen Fragen blieben ungeklärt.

 

2. Ein Einzelkläger erreichte das Grundsatzurteil

Wer rechtschutzversichert war, konnte ohne Kostenrisiko selbst klagen. Bis vergangenen Oktober nahmen das über 290.000 Versicherte in Anspruch – die Streitwerte summieren sich auf 7 Milliarden Euro. Ein paar Fälle gelangten zum Bundesgerichtshof (BGH): Der entschied im Mai 2020 im Fall von Kläger Herbert Gilbert: Volkswagen muss Schadensersatz zahlen, darf für gefahrene Kilometer jedoch eine Nutzungsentschädigung abziehen (Az. VI ZR 252/19). Auf dieser Grundlage hat sich VW seitdem mit über 30.000 Klägern geeinigt.

 

3. Ausgang der Myright-Sammelklagen ungewiss

Wer sich der Myright-Sammelklagen angeschlossen hat, muss sich gedulden bis mindestens Ende 2022, da der Rechtsdienstleister auf ein Urteil des BGH warten muss. VW ist nicht zu Vergleichsgesprächen bereit, hält das Geschäftsmodell für unzulässig. Die Situation ist schwierig, da ein möglicher Schadensersatz mit jedem gefahrenen Kilometer weniger wird.

 

Dieselfahrverbotszone
Bild: IMAGO / snapshot

 

4. Urteil für Audi-Diesel steht bevor

Es gibt auch Audi-Modelle, in denen der Autobauer aus Ingolstadt den VW-Betrugsmotor EA 189 verbaut hat. Hier steht ein BGH-Urteil unmittelbar bevor. Allerdings erklärte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung vor einer Woche, er sehe keinen Nachweis, dass Audi selbst betrügerisch vorgegangen sei. Verkündet wird das Urteil kommende Woche (Az.VI ZR 505/19).

 

5. Prozesse gegen VW wegen anderer Motoren

Auch der Nachfolgemotor EA 288 steht im Verdacht, eine illegale Abschalttechnik einzusetzen: Rund 10.000 Diesel-Fahrer klagten einzeln, bislang fielen 1.600 Urteile – ganz überwiegend zugunsten von Volkswagen. Vereinzelt verliert der Konzern aber auch wie Anfang Februar vor dem Landgericht Karlsruhe. Das stellte eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei einem Skoda Yeti fest (Az. 9 O 93/20), das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Auch das Oberlandesgericht Köln verurteilte Volkswagen am 19. Februar 2021 zu Schadensersatz, weil der Hersteller im Motor EA 288 eine „prüfstandoptimierte Umschaltlogik“ eingebaut hat (Az. 19 U 151/20). Klarheit wird es erst nach einem BGH-Urteil geben.

 

6. Auch gegen Daimler und BMW wird noch geklagt

Längst sind weitere Hersteller in die Kritik geraten. Die juristischen Chancen für Mercedes-Fahrer sind zuletzt eher gestiegen. Der BGH hat im Januar 2021 das „Thermofenster“ von Daimler beurteilt (Az. VI ZR 433/19): Nicht so schlimm wie die illegale Software von VW, aber Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen. Nötig ist dafür der Nachweis von weiteren Umständen, die besonders verwerflich sind – zum Beispiel falsche Angaben bei der Typgenehmigung. Es bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung das Verhalten von Daimler bewertet. Spezialisierte Rechtsanwälte findest Du im Ratgeber Mercedes Abgasskandal.

Auch bei BMW geht es um „Thermofenster“. Im März 2020 hat ein Gericht den Konzern erstmals wegen unzulässiger Technik dazu verurteilt, einen BMW X1 zurückzunehmen (Az. 7 O 67/19).

 

7. Welche Motoren außerdem betroffen sind

Gute Chancen hast Du als Betroffener immer dann, wenn Du einen amtlichen Rückruf für Deinen Diesel vom Kraftfahrtbundesamt bekommen hast, wie zum Beispiel für die VW/Audi-Diesel der Typen EA 896 und EA 897. Oder für den Mercedes-Motor OM 651.

Unter diesem Link findest Du eine Liste mit allen zurückgerufenen Modellen.

 

Zum Ratgeber

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Corona: weitere Öffnungen, neuer Fahrplan und Schnelltests

Es gibt weitere Öffnungen, eine Notbremse und bald Schnelltests für alle. So lässt sich die Einigung zusammenfassen, die Bund und Länder am Mittwoch zur Corona-Pandemie getroffen haben. (Hier im Wortlaut.) Private Treffen: Ab Montag sollen sich wieder fünf Personen aus zwei Haushalten privat treffen können. Kinder nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Haushalt. Öffnungen: Buchläden, […]

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Es gibt weitere Öffnungen, eine Notbremse und bald Schnelltests für alle. So lässt sich die Einigung zusammenfassen, die Bund und Länder am Mittwoch zur Corona-Pandemie getroffen haben. (Hier im Wortlaut.)

Private Treffen: Ab Montag sollen sich wieder fünf Personen aus zwei Haushalten privat treffen können. Kinder nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Haushalt.

Öffnungen: Buchläden, Blumengeschäfte und Gartencenter sollen ab Montag bundesweit öffnen können. Fahrschulen dürfen öffnen, wie auch körpernahe Dienstleister, solange Masken getragen werden.

Weitere Öffnungen sind dort möglich, wo der Inzidenzwert niedrig bleibt. Dieser Wert beschreibt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner. Er wird regelmäßig vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Bei einem Inzidenzwert unter 50 soll ab Montag in den Ländern auch der Einzelhandel unter Auflagen geöffnet werden können, sowie Museen, Galerien und Zoos. Andernfalls geht ein Besuch nur mit Terminbuchung.

Die Notbremse: Ab einer Inzidenz von 100 wird der Öffnungsschritt zurückgenommen. Bleibt die Inzidenz dagegen zwischen 50 und 100, sind ab 22. März weitere Öffnungsschritte auch für Theater und Außengastronomie angekündigt. Dabei sollen Schnelltests helfen.

Schnelltests für alle: Bürgerinnen und Bürgern sollen in Zukunft einmal die Woche einen kostenlosen Schnelltest in Testzentren oder Arztpraxen machen können. Mit der Test-Bescheinigung könnten am selben Tag Veranstaltungen besucht werden. Das soll schrittweise bis Anfang April umgesetzt werden. Außerdem soll in Schulen, Kitas und Firmen ab spätestens April einmal die Woche getestet werden.

Selbst schnelltesten: Wer sich selbst testen will, zum Beispiel vor einem Besuch bei der Familie, kann spätestens ab Montag Tests in Apotheken, Drogerien und Supermärkten kaufen. Die Tests kosten wahrscheinlich 5 bis 10 Euro pro Stück.

Wie immer liegt es letztlich an den Regierungen der Länder, die Beschlüsse im Detail umzusetzen. Angesichts der zurzeit eher steigenden Infektionszahlen ist völlig unklar, wie lange die Lockerungen durchgehalten werden können.

 

Der Öffnungsplan der Bund-Länder-Konferenz
Optimistisches Papier: Der Öffnungsplan der Bund-Länder-Konferenz. Mit den blau unterlegenten Zahlen ist der Inzidenzwert gemeint (siehe Artikel). Am 22. März solle eine weitere Bund-Länder-Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK) über weitere Schritte entscheiden. Grafik: Bundesregierung

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