Auf Euren Wunsch: 20 neue Seiten für Erfahrungen mit Anbietern

Ende Oktober haben wir Euch Seiten eingerichtet, auf denen Ihr von Euren Erfahrungen mit Anbietern berichten könnt. Damit sich alle Leserinnen und Leser ein Bild machen können, wie gut eine Versicherung, eine Bank oder ein Mobilfunk-Provider zu ihnen passt. Schon mehr als 4.000 Berichte habt Ihr dort abgegeben mit ganz unterschiedlichen Eindrücken: von konstruktiver Kritik […]

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Ende Oktober haben wir Euch Seiten eingerichtet, auf denen Ihr von Euren Erfahrungen mit Anbietern berichten könnt. Damit sich alle Leserinnen und Leser ein Bild machen können, wie gut eine Versicherung, eine Bank oder ein Mobilfunk-Provider zu ihnen passt. Schon mehr als 4.000 Berichte habt Ihr dort abgegeben mit ganz unterschiedlichen Eindrücken: von konstruktiver Kritik über nüchterne Bilanz bis hin zu lobenden Worten. Das hilft uns bei künftigen Produkttests, und es hilft der gesamten Finanztip-Community bei ihren finanziellen Entscheidungen. Vielen Dank dafür!

Viele von Euch haben uns auch Vorschläge gemacht, über welche Anbieter sie gerne ebenfalls Erfahrungsberichte lesen würden. Wir sind Eurem Wunsch gefolgt und haben 20 neue Anbieterseiten für Euch eingerichtet.

Unter den neuen Anbietern sind auch wieder viele Empfehlungen von Finanztip, aber nicht nur. Zu den neuen Seiten gehören der DSL-Anbieter 1&1, die Telekom-Tochter Congstar, der Zahlungsdienstleister Paypal, der Fluggasthelfer Flightright, die Versicherung Huk-Coburg und ihre Onlinetochter Huk24 sowie der Versicherer Debeka. Außerdem sind dabei die Robo-Advisor Growney und Quirion, die Broker Justtrade und Genobroker sowie Ebase. Auch die Banken PSD, GLS und die Sparda-Gruppe zählen dazu, sowie die Tagesgeldanbieter Abcbank und Bank of Scotland – und die gesetzlichen Krankenkassen TK, HEK und IKK Classic.

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Auch wichtig: Computer abschreiben, Altersdiskriminierung, Consorsbank teurer

+++ Wer Arbeitsmittel für seine Selbständigkeit oder seine Mitarbeiter im Homeoffice kauft, kann sie bisher nur über mehrere Jahre abschreiben. Es sei denn, der einzelne Gegenstand kostet nicht mehr als 800 Euro netto (952 Euro inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer). Das soll sich nun für Computer, Drucker, Bildschirme oder andere Hard- und Software ändern: Sie sollen rückwirkend […]

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+++ Wer Arbeitsmittel für seine Selbständigkeit oder seine Mitarbeiter im Homeoffice kauft, kann sie bisher nur über mehrere Jahre abschreiben. Es sei denn, der einzelne Gegenstand kostet nicht mehr als 800 Euro netto (952 Euro inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer). Das soll sich nun für Computer, Drucker, Bildschirme oder andere Hard- und Software ändern: Sie sollen rückwirkend ab 1. Januar komplett schon in der Steuererklärung fürs Kaufjahr abgeschrieben werden können. Egal, wie teuer das Objekt ist. Das beschlossen Bund und Länder in ihrer Konferenz am Dienstag. Auch der Restwert von Anschaffungen aus dem Vorjahr soll komplett im Jahr 2021 abgesetzt werden können. Das Bundesfinanzministerium will den Beschluss mit einer Anweisung an die Finanzämter bis Ende Februar umsetzen. +++

 

+++ Je älter Du wirst, desto mehr zahlst Du für Deine Kfz-Versicherung. Dagegen regt sich schon lange Kritik. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat nun umfassend untersucht, ob die Versicherer ältere Fahrerinnen und Fahrer bei den Beiträgen diskriminieren. Das Ergebnis: Die Versicherer nutzen zwar das Alter als Tarifmerkmal, benachteiligen Ältere aber nicht unzulässig. Sie berücksichtigten nur, wie das Alter Einfluss auf das Schadensrisiko hat – genauso wie bei anderen Merkmalen wie Wohnort oder Kilometerleistung. Weil da jeder Versicherer etwas anders vorgeht, lohnt es sich für Dich, jedes Jahr den Kfz-Tarif zu vergleichen. +++

 

+++ Mit einem Girokonto bei der Consorsbank konntest Du bisher nichts falsch machen. Doch zum 27. März werden die Leistungen für neue Kunden schlechter. Wenn weniger als 700 Euro im Monat auf dem Konto eingehen, musst Du 4 Euro monatlich für Dein Konto bezahlen. Immerhin: Es muss kein Gehaltseingang sein, die 700 Euro können irgendwo herkommen. Damit passt die Consorsbank ihre Konditionen der ING an. Ausgenommen von der neuen Einschränkung sind Kunden unter 28 Jahre. Die Kreditkarte gibt es automatisch, die Girocard bekommst Du als Neukunde künftig nur, wenn Du 1 Euro monatlich dafür zahlst. +++

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Winterschlussverkauf fängt an

Offiziell gibt es in Deutschland keinen Winterschlussverkauf mehr. Trotzdem gehen Ende Januar die meisten Läden mit ihren Preisen runter. Nominell die höchsten Nachlässe haben wir bei Asos*, C&A*, Zalando*, Stylebob* und Zara* gesehen – hier geben die Hersteller Rabatte bis zu 60 Prozent und mehr an. Die Auswahl ist bei allen gut. Bis zu 50 […]

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Offiziell gibt es in Deutschland keinen Winterschlussverkauf mehr. Trotzdem gehen Ende Januar die meisten Läden mit ihren Preisen runter. Nominell die höchsten Nachlässe haben wir bei Asos*, C&A*, Zalando*, Stylebob* und Zara* gesehen – hier geben die Hersteller Rabatte bis zu 60 Prozent und mehr an. Die Auswahl ist bei allen gut.

Bis zu 50 Prozent gibt es bei Tommy Hilfiger* und bei Boss*. Bei letzterem läuft der Sale noch bis zum 14. Februar, allerdings sind viele Damen-Größen schon nicht mehr erhältlich. Bei Marco Polo* gibt es 20 Prozent auf bereits reduzierte Ware, was etwa auf dasselbe herauskommt.

Wenn Du nach edlen Marken suchst, kannst Du bei Engelhorn* schauen. Ist Dir nachhaltige Produktion wichtig, könnte Dich der Avocado Store* interessieren. Beide geben ebenfalls bis zu 50 Prozent Rabatt. Falls Du eher nach Funktions- und Outdoor-Kleidung suchst, sind vielleicht North Face*, Jack Wolfskin* oder Schöffel* interessant für Dich. Dort sind die Rabatte etwas kleiner.

Schau auch ruhig auf idealo.de* oder billiger.de*, ob es Dein Lieblingsstück nicht noch anderswo günstiger gibt. Weitere Tipps im Ratgeber Preisvergleich.

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Selbständig: So schreibst Du Rechnungen für Deinen Auftraggeber

Du hast Dich selbständig gemacht und Deinen ersten Auftrag erfolgreich abgeschlossen. Jetzt gilt es, das vereinbarte Honorar auch geltend zu machen und Deinem Auftraggeber eine Rechnung zu schicken. Einiges darfst Du dafür auf keinen Fall vergessen: Wer ist der Rechnungsempfänger? Du musst auch die Adresse eintragen. Wer ist Rechnungsaussteller? Hier geht es um Angaben zu […]

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Du hast Dich selbständig gemacht und Deinen ersten Auftrag erfolgreich abgeschlossen. Jetzt gilt es, das vereinbarte Honorar auch geltend zu machen und Deinem Auftraggeber eine Rechnung zu schicken. Einiges darfst Du dafür auf keinen Fall vergessen:

  • Wer ist der Rechnungsempfänger? Du musst auch die Adresse eintragen.
  • Wer ist Rechnungsaussteller? Hier geht es um Angaben zu Dir. Vergiss nicht Deine Steuernummer mit zu erwähnen.
  • Ein Rechnungsdatum gehört natürlich auch auf jedes Schreiben.
  • Vergib eine eindeutige Rechnungsnummer. Vorgaben gibt es kaum, aber Du darfst auf keinen Fall die gleiche Nummer zwei Mal verwenden.
  • Notiere den Zeitpunkt der Leistung / Lieferung.
  • Nenne außerdem die Art der Leistung / des Produkts (gegebenenfalls inkl. Angaben von Ort).
  • Zuletzt darf der Rechnungsbetrag nicht fehlen. Hierbei solltest Du zwischen brutto und netto unterscheiden und den Umsatzsteuersatz erwähnen. Wenn Du keine Umsatzsteuer in Rechnungen stellst, erwähne auch die Begründung, wie zum Beispiel die Nutzung der Regelung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG.

Neben diesen Pflichtangaben sollten ein paar weitere Informationen auf keiner Rechnung fehlen: Dein Kunde kennt Deine Kontoverbindung vielleicht noch nicht. Schreibe sie lieber nochmal dazu. Hilfreich ist es auch eine Zahlungsfrist anzugeben, da sonst der Betrag sofort fällig wäre. Deine Kunden solltest Du nicht gleich unter Druck setzen, 10 bis 30 Tage kannst Du Deinen Auftraggebern schon einräumen.

Zuletzt kannst Du auch noch Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mailadresse aufschreiben. So können Rückfragen zur Rechnung schnell besprochen werden. Dann steht der Begleichung Deines Honorars hoffentlich nichts mehr im Weg.

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Schau in Dein Depot: Sind die ETF-Sparpläne kostenpflichtig geworden?

Zahlt Dein Depotanbieter noch den vollen Betrag in Deine Sparpläne ein? Oder fallen plötzlich Kosten an? Im Prinzip ist unser Tipp: Richte einen ETF-Sparplan ein und dann vergiss ihn. Lass ihn zehn bis fünfzehn Jahre laufen, egal was passiert. Aber einmal im Jahr, im Januar, solltest Du schauen, ob noch der volle Betrag in Aktien […]

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Zahlt Dein Depotanbieter noch den vollen Betrag in Deine Sparpläne ein? Oder fallen plötzlich Kosten an? Im Prinzip ist unser Tipp: Richte einen ETF-Sparplan ein und dann vergiss ihn. Lass ihn zehn bis fünfzehn Jahre laufen, egal was passiert.

Aber einmal im Jahr, im Januar, solltest Du schauen, ob noch der volle Betrag in Aktien fließt. Nehmen wir an, Du zahlst Monat für Monat 100 Euro ein. Dann kann es sein, dass jetzt nur noch 98,50 Euro angespart werden.

Der Grund: Viele Anleger suchen ganz bewusst ETFs aus, für die keine Kaufgebühren anfallen. Die meisten Depotbanken haben solche „Aktionssparpläne“ oder „Top-Preis-ETFs“ im Programm. Doch die Banken mixen alle ein bis zwei Jahre ihre Angebote durch. Und setzen darauf, dass ihre Kunden nicht mitkriegen, dass ein Sparplan auf einmal Kaufgebühren enthält.

Immerhin: Diese Kosten fallen nur auf die Sparrate, nicht auf den ganzen Depotwert an. Und der Standardsatz vieler Depots von 1,50 Euro beziehungsweise 1,5 Prozent ist moderat – und auch typisch für unsere Empfehlungen.

Aber ärgerlich ist es schon. Ein Beispiel: Deine Sparrate beträgt 100 Euro im Monat, als Jahresrendite des ETF nehmen wir 6 Prozent an. Dann hättest Du mit einem kostenlosen Sparplan nach 15 Jahren 28.830 Euro im Depot. Abzüglich 1,5 Prozent Kaufkosten wären es gut 430 Euro weniger.

Die Extrakosten müssen nicht sein. Du hast drei Möglichkeiten.

 

1. Den ETF wechseln

Einerseits könntest Du den teurer gewordenen Sparplan stoppen – und Dir ein neues Angebot aussuchen. Die Consorsbank* hat 270 kostenlose ETF-Sparpläne in ihrer Liste, die Comdirect* 140 ­und die DKB 115 vergünstigte (49 Cent je Sparrate). Mit wenigen Klicks ist das erledigt. Überprüfe dabei, ob Deine ETFs auch gut ausgesucht sind: Sie sollten mindestens ein paar Hundert Firmen aus einem Dutzend Ländern enthalten.

Mit unserem ETF-Rechner findest Du leicht heraus, welche Finanztip-Empfehlungen derzeit günstig sind: also ETFs auf den MSCI World und seine Varianten mit Schwellenländern oder nachhaltigeren Unternehmen.

Die Anteile des gestoppten Sparplans kannst Du einfach behalten.

 

2. Zu einem günstigen Broker wechseln

Wenn Dich die Kaufkosten zu sehr ärgern, kannst Du zu den insgesamt günstigen Brokern wechseln: auf den Wertpapierhandel spezialisierte Anbieter wie Onvista, Smartbroker* oder Trade Republic*. Diese haben besonders geringe Kaufkosten. Allerdings: Ein Depotübertrag ist zwar innerhalb Deutschlands kostenlos, kann aber immer mal haken. Die Bruchstücke von Fondsanteilen, die in jedem Sparplan entstehen, müsstest Du verkaufen. Und auch die Preisstruktur der Broker könnte sich ändern.

Einfacher als der Umzug: Du behältst das Depot und machst ein zweites auf. Es sollte – abgesehen von Handelsgebühren – kostenlos sein. So wie alle unsere Empfehlungen.

 

3. Seltener, dafür mehr einzahlen

Variante drei ist ein kleiner Kniff und nützt nur etwas, wenn Du bei einem Anbieter mit einer Preisstruktur bist, also etwa bei DKB oder Smartbroker. Dort ist die reguläre Sparplangebühr eine Pauschale, kein Prozentsatz. Du könntest den Takt ausdünnen und von, sagen wir, 100 Euro im Monat auf 200 Euro alle zwei Monate umstellen. So sparst Du in den übersprungenen Monaten die Gebühr.

 

4. Unsere Übersicht über geeignete ETFs bei Deiner Bank

Diese ETFs auf von uns empfohlene Aktien-Indizes gibt es jetzt kostenlos oder vergünstigt bei unseren Broker-Empfehlungen.

 

Consorsbank

270 kostenlose ETFs stehen zur Auswahl, um einen Sparplan einzurichten. Alle bisherigen Finanztip-Empfehlungen bleiben kostenfrei – darunter sind drei thesaurierende ETFs auf den MSCI World: einer von Amundi (LU1681043599) sowie ein synthetisch nachbildender von Xtrackers (LU0274208692) und ein physisch nachbildender von Xtrackers (IE00BJ0KDQ92). Auch die ausschüttenden ETFs auf den MSCI World von Lyxor (FR0010315770) und Xtrackers (IE00BK1PV551) bleiben im Angebot. Abgerundet wird die Aktion durch zwei thesaurierende ETFs auf den ACWI-Index inklusive Schwellenländer, nämlich von Lyxor (LU1829220216) und Xtrackers (IE00BGHQ0G80).

 

DKB

Bei der DKB hat es leider eine unserer ETF -Empfehlungen erwischt. Der Lyxor (FR0010315770), ein ausschüttender ETF auf den MSCI World, ist nicht länger reduziert. Er kostet nun den regulären Preis von 1,50 Euro statt 49 Cent pro Sparrate. Eine Alternative wäre der Amundi (LU1681043599) – die Dividenden werden dort aber nicht regelmäßig ausgeschüttet, sondern thesauriert. Vergünstigt ist und bleibt bis auf Weiteres der Lyxor-ETF auf den ACWI-Index (LU1829220216).

 

Comdirect

Über die Comdirect haben wir schon kurz vor Weihnachten berichtet, weil die Änderungen der Aktions-ETFs im neuen Jahr bereits feststanden. Von den Finanztip-Empfehlungen fallen zwei ETFs auf den MSCI World heraus. Mehr kannst Du hier nachlesen.

 

Onvista

Der Broker Onvista hat ohnehin sehr günstige Sparpläne, allerdings ist die Auswahl der verfügbaren ETFs kleiner als bei anderen Depotanbietern. Das macht aber nichts, denn darin enthalten sind die MSCI-World-ETFs von iShares (IE00B4L5Y983) und Lyxor (LU0392494562) sowie ein ACWI-ETF von iShares (IE00B57X3V84). Wir haben keine Veränderung zu 2020 festgestellt.

 

Smartbroker

Der Anbieter Smartbroker führt sieben von Finanztip empfohlene ETFs: fünf auf den MSCI World, darunter der thesaurierende von Xtrackers (IE00BJ0KDQ92) oder der ausschüttende von Lyxor (FR0010315770). Auf den ACWI gibt es ebenfalls einen Xtrackers-ETF (IE00BGHQ0G80) sowie einen von Lyxor (LU1829220216), beide thesaurierend.

 

Trade Republic

Der Broker Trade Republic hat grundsätzlich nur ETFs von iShares im Programm, das hat sich auch im neuen Jahr nicht geändert. Ebenso wenig, dass Sparpläne darauf kostenlos sind. Damit gibt es unter anderem den nachhaltigen IE00B57X3V84 und den ausschüttenden MSCI-World-ETF IE00B0M62Q58.

 

5. Was Du noch wissen musst

Eines solltest Du noch beim Thema ETF-Wechsel bedenken: Immer, wenn Du einen Sparplan stoppst und einen neuen startest, entsteht auch eine neue Position in Deinem Depot. Wenn Du später, etwa bei Rentenbeginn, auf einen Schlag die ETF-Anteile verkaufen möchtest, fällt unter Umständen eine höhere Verkaufsgebühr an, als wenn Du Dich auf weniger ETFs konzentriert hättest. Auch hier gilt natürlich, dass sich über die Jahre die Gebührenstruktur ändern kann. Aber ein „Zoo“ aus Dutzenden ETFs mit eher kleinen Beträgen würde Dein Depot unnötig komplex machen.

Egal, ob Du ein Sparplan-Wechsler oder ein Sparplan-Behalter bist: Im Finanztip-Forum kannst Du Dich mit anderen ETF-Sparern austauschen. Im Bereich Geldanlage gibt es immer wieder Threads zu Sparplänen, zum Beispiel in dieser Diskussion.

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Homeoffice: So verhandelst Du mit Deinem Chef

Dein Chef kann auch während der Pandemie von Dir verlangen, dass Du im Büro arbeitest – falls Du im Arbeitsvertrag keine Homeoffice-Regelung hast. Da spielt es auch keine Rolle, ob Du in einem Corona-Risikogebiet lebst, Vorerkrankungen hast oder Dein Kind betreuen musst. Dein Arbeitgeber muss allerdings dafür sorgen, dass alle im Büro die Hygiene- und […]

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Dein Chef kann auch während der Pandemie von Dir verlangen, dass Du im Büro arbeitest – falls Du im Arbeitsvertrag keine Homeoffice-Regelung hast. Da spielt es auch keine Rolle, ob Du in einem Corona-Risikogebiet lebst, Vorerkrankungen hast oder Dein Kind betreuen musst.

Dein Arbeitgeber muss allerdings dafür sorgen, dass alle im Büro die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten können, etwa durch Verschieben von Schreibtischen. Tut er dies nicht, solltest Du ihn auffordern, die Missstände zu beheben. Einfach zuhause bleiben ist keine gute Idee, denn damit riskierst Du Ärger – im schlechtesten Fall sogar die Kündigung.

Erfüllt Dein Arbeitsplatz alle Corona-Anforderungen, musst Du selbst dann ins Büro, wenn Du in einer Gegend mit hohen Infektionszahlen lebst, für die der 15-Kilometer-Radius gilt. Zur Arbeit fahren ist wie Einkaufen nämlich weiterhin ein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen. Allerdings bergen gerade öffentliche Verkehrsmittel nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts eine erhöhte Infektionsgefahr.

Unklar ist, ob Du als Risikopatient einen Anspruch auf Homeoffice hast. Im Fall eines 63-Jährigen mit ärztlichem Attest hat das Arbeitsgericht Augsburg entschieden, dass dieser nicht verlangen darf, im Homeoffice zu arbeiten (Az. 3 Ga 9/20). Der Angestellte hat Berufung eingelegt.

Sprich am besten mit Deinem Chef und weise ihn auf die Homeoffice-Empfehlung von Bund und Ländern vom 5. Januar hin. Da steht: „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz ‚Wir bleiben zuhause‘ umsetzen zu können.“ Mehr dazu in unserem Ratgeber Homeoffice.

 

Zum Ratgeber

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Homeoffice richtig absetzen: Arbeitszimmer oder Pauschale

Gehörst Du hingegen zu den Millionen Menschen, bei denen der Arbeitgeber vergangenes Jahr angeordnet hat, dass sie wegen Corona von zuhause arbeiten sollen? Wenn Du dafür einen separaten Raum hast, den Du mindestens zu 90 Prozent beruflich nutzt, ist die Sache klar: Dann kannst Du in Deiner Steuererklärung normalerweise bis zu 1.250 Euro pro Jahr […]

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Gehörst Du hingegen zu den Millionen Menschen, bei denen der Arbeitgeber vergangenes Jahr angeordnet hat, dass sie wegen Corona von zuhause arbeiten sollen? Wenn Du dafür einen separaten Raum hast, den Du mindestens zu 90 Prozent beruflich nutzt, ist die Sache klar: Dann kannst Du in Deiner Steuererklärung normalerweise bis zu 1.250 Euro pro Jahr als Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen; für das Corona-Jahr 2020 möglicherweise sogar deutlich mehr. Dazu musst Du aber strenge Voraussetzungen erfüllen. Details findest Du im Ratgeber Arbeitszimmer.

Hast Du nur eine kleine Wohnung und kannst gerade mal am Küchentisch oder in einer Zimmerecke arbeiten? Auch ohne steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer gibt es für 2020 und 2021 eine Möglichkeit: die neue Homeoffice-Pauschale. Für jeden Arbeitstag, den Du ausschließlich im Homeoffice verbringst, kannst Du 5 Euro als Tagespauschale geltend machen. Diese ist auf 120 Tage begrenzt, so dass Du pro Jahr höchstens 600 Euro absetzen kannst. Die Pauschale soll Deine Mehrkosten etwa für Strom und Heizung ausgleichen.

Allerdings wird sie mit der Werbungskostenpauschale verrechnet. Daher profitierst Du nur davon, wenn Deine Werbungskosten insgesamt über 1.000 Euro liegen. Außerdem darfst Du an solchen Tagen auch keine Fahrtkosten geltend machen. Am besten notierst Du Dir, an welchen Tagen Du zuhause arbeitest und an welchen Du zum Betrieb fährst.

 

Zum Ratgeber

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Entlastung für Berufstätige: Krankengeld für gesunde Kinder

Du hast Dein Kind zur Betreuung zu Hause und kannst deshalb nicht arbeiten? Dann darfst Du nun Kinderkrankengeld beziehen – sogar dann, wenn Dein Nachwuchs gar nicht krank ist. Mit dieser neuen Regel will die Bundesregierung berufstätige Eltern in der Corona-Pandemie entlasten. Schließlich sind Schulen und Kitas seit Wochen nur noch für eine Notbetreuung geöffnet. […]

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Du hast Dein Kind zur Betreuung zu Hause und kannst deshalb nicht arbeiten? Dann darfst Du nun Kinderkrankengeld beziehen – sogar dann, wenn Dein Nachwuchs gar nicht krank ist. Mit dieser neuen Regel will die Bundesregierung berufstätige Eltern in der Corona-Pandemie entlasten. Schließlich sind Schulen und Kitas seit Wochen nur noch für eine Notbetreuung geöffnet.

Das Kinderkrankengeld beträgt bis zu 90 Prozent Deines Nettogehalts. Du kannst es für einzelne oder mehrere Tage am Stück beziehen. Jedes Elternteil hat in diesem Jahr Anspruch auf 20 Tage pro Kind; bei Alleinerziehenden sind es 40 Tage. Hast Du mehr als zwei Kinder, können es insgesamt bis zu 90 Tage sein. Das Gesetz soll am Montag abschließend vom Bundesrat verabschiedet werden – und anschließend rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten.

Vier Bedingungen musst Du erfüllen: Du bist berufstätig, Dein Kind ist jünger als zwölf Jahre, Ihr seid beide gesetzlich krankenversichert und es gibt niemand anders, der es betreuen kann.

Das Geld zahlt die Krankenkasse. Dazu ist normalerweise eine Bescheinigung vom Kinderarzt erforderlich. Die ist nicht notwendig, falls Dein Kind gesund ist. Es reicht ein Nachweis, dass der Kita- oder Schulbetrieb mindestens eingeschränkt ist.

Für eine Gruppe von Eltern greift die neue Regel nicht: wenn entweder Du, Dein Kind oder Ihr beide privat krankenversichert seid. Du kannst dann zwei Drittel Deines Verdienstausfalls geltend machen über das Infektionsschutzgesetz – aber nicht mehr als 2.016 Euro im Monat. Mehr dazu liest Du hier.

 

Mehr dazu

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Länger telefonieren im Lockdown: Behalte Deine Telefonkosten im Blick

Während der Corona-Pandemie hast Du womöglich häufiger und länger mit Freunden und Bekannten telefoniert. Doch auch wenn Freiminuten und Allnet-Flats inzwischen weit verbreitet sind, können Extrakosten entstehen. Mit ein paar Kniffen bleibst Du auch im Lockdown mit Deinen Liebsten günstig in Kontakt. Gerade wenn Du für Dein Handy einen Prepaid-Tarif nutzt, sind Deine Freiminuten schnell […]

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Während der Corona-Pandemie hast Du womöglich häufiger und länger mit Freunden und Bekannten telefoniert. Doch auch wenn Freiminuten und Allnet-Flats inzwischen weit verbreitet sind, können Extrakosten entstehen. Mit ein paar Kniffen bleibst Du auch im Lockdown mit Deinen Liebsten günstig in Kontakt.

Gerade wenn Du für Dein Handy einen Prepaid-Tarif nutzt, sind Deine Freiminuten schnell aufgebraucht. Danach zahlst Du häufig 9 Cent oder mehr pro Minute. Solche unnötigen Kosten kannst Du leicht vermeiden, indem Du Deinen Verbrauch überprüfst. Das geht mit den letzten Handyrechnungen oder per App.

Wenn Du in den vergangenen sechs Monaten regelmäßig Dein Limit überschritten hast, solltest Du den Handy-Tarif wechseln. Den Finanztip-Tarifrechner kannst Du gezielt auf Tarife mit Allnet-Flat einstellen. Dann macht es keinen Unterschied, wie lange Du Deine Freunde auf dem Festnetz oder auf dem Handy anrufst.

Falls Du im Homeoffice häufiger zum Festnetz-Telefon greifst, solltest Du aufpassen, wenn Du eine Mobilnummer anrufst. Fast immer zahlst Du um die 20 Cent pro Minute, egal, bei welchem Anbieter. Selbst eine Telefon-„Flat“ ist keine Garantie, denn mobile Gespräche sind oft ausgeschlossen.

Hohe Minutenpreise kannst Du mit einer zusätzlichen Mobilfunk-Option umgehen, die Du dazubuchst. Je nach Anbieter kostet sie zwischen 5 und 10 Euro im Monat. Sie lässt sich in der Regel einfach und kurzfristig wieder abbestellen. Pass aber auf, dass Du das nicht vergisst, falls Du wieder seltener zum Telefonhörer greifst.

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Auch wichtig: FFP2-Masken, neue Reiseregeln, Krankenkasse, Berichtigung

+++ Bayern verlangt ab Montag von allen Fahrgästen über 15 Jahren, in Bussen und Bahnen sogenannte FFP2-Masken zu tragen. Auch beim Einkauf werden sie für erwachsene Kunden Pflicht. Die Masken haben den Vorteil, dass sie gut sitzen und auch den Träger schützen. Sie sind derzeit noch etwas teuer (etwa 1,50 bis 5 Euro bei seriösen Quellen). Wie sie […]

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+++ Bayern verlangt ab Montag von allen Fahrgästen über 15 Jahren, in Bussen und Bahnen sogenannte FFP2-Masken zu tragen. Auch beim Einkauf werden sie für erwachsene Kunden Pflicht. Die Masken haben den Vorteil, dass sie gut sitzen und auch den Träger schützen. Sie sind derzeit noch etwas teuer (etwa 1,50 bis 5 Euro bei seriösen Quellen). Wie sie funktionieren, wie Du sie wiederverwenden kannst und was Du sonst noch über Masken wissen solltest, liest Du hier. +++

 

+++ Die Bundesregierung hat die Regeln für Reiserückkehrer erneut verschärft. Künftig müssen Reisende aus Ländern mit Coronavirus-Mutationen oder mit besonders hohen Fallzahlen schon vor der Rückreise einen negativen Corona-Test vorlegen. Der Test darf höchstens zwei Tage alt sein. Das verlangt die neue Corona-Einreiseverordnung, die am Donnerstag in Kraft trat.

Bei allen anderen Risikogebieten – mit mehr als 50 Infizierten pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen, aber weniger als 200 – gilt jetzt: Du musst Dich innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise testen lassen. So oder so müssen sich alle Reisenden aus Risikogebieten vor der Einreise elektronisch anmelden. Die von den Bundesländern verhängten Quarantänepflichten gelten weiterhin. +++

 

+++ Viele Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge erhöht. Mit einem Wechsel kannst Du Geld sparen. Lass Dir aber ruhig noch ein bisschen Zeit: Denn im kommenden Newsletter erscheint unser großer Krankenkassenvergleich mit allen Infos, welche Kassen bei welchen Zusatzleistungen besonders gut sind. Du kannst Dir den Test in Ruhe anschauen und hast dann noch genug Zeit, um von Deinem Sonderkündigungsrecht bis Ende Januar Gebrauch zu machen. +++

 

+++ Berichtigung: Vorige Woche ist uns in der Consorsbank-Meldung ein Fehler unterlaufen: Wenn Du außerhalb der Eurozone Geld abhebst, verlangt die Bank eine Fremdwährungsgebühr von 2,1 Prozent – und nicht 2,2, wie wir schrieben. Vielen Dank für die Hinweise auf den Fehler! +++

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