Oh Du fröhliche Spendenzeit

Haben Sie in diesem Jahr schon gespendet? Vielleicht, weil Sie im Urlaub ein Kinderhilfswerk besucht haben oder die Kältehilfe in Ihrer Stadt unterstützen wollen (Johanniter-Kältebus oben im Bild)? Oder haben Freunde Sie um Spenden für Projekte mit persönlichem Bezug gebeten? Viele möchten insbesondere in der Weihnachtszeit helfen. Haben Sie kein Herzensprojekt, möchten aber trotzdem etwas

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Haben Sie in diesem Jahr schon gespendet? Vielleicht, weil Sie im Urlaub ein Kinderhilfswerk besucht haben oder die Kältehilfe in Ihrer Stadt unterstützen wollen (Johanniter-Kältebus oben im Bild)? Oder haben Freunde Sie um Spenden für Projekte mit persönlichem Bezug gebeten? Viele möchten insbesondere in der Weihnachtszeit helfen.

Haben Sie kein Herzensprojekt, möchten aber trotzdem etwas Gutes tun, haben Sie die Qual der Wahl unter zahllosen Spendenorganisationen. Ein paar Tipps dazu haben wir in unserem Ratgeber „Richtig spenden“ zusammengefasst.

Darin erklären wir unter anderem, wie Sie vermeiden, an schwarze Schafe zu geraten. Besonders hilfreich ist die Liste der Spendenorganisationen, die das Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DSI) tragen. Es garantiert, dass die Einrichtungen gewisse Standards einhalten (hier zu lesen als PDF). Dazu gehört etwa, nicht zu viel Geld für Vermarktung auszugeben und dass sie Einnahmen wie Ausgaben veröffentlichen.

Kleinere Hilfsorganisationen können sich die Prüfung des DSI oft nicht leisten. Schauen Sie daher auch auf kostenlose Siegel, etwa das der Initiative Transparente Zivilgesellschaft oder das „Wirkt!“-Zeichen von Phineo. Spendenportale im Netz listen oft kleinere Projekte, die auf Spenden angewiesen sind. Kommentare anderer Spender geben einen Hinweis, wie seriös diese sind – ganz sicher können Sie damit aber nicht sein.

Spenden können Sie von der Steuer absetzen. Geben Sie Geld an gemeinnützige Organisationen, können Sie bis zu 20 Prozent Ihres Einkommens sofort als Sonderausgaben geltend machen.

Zum Ratgeber

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Falsches Geschenk: Ihre Rechte beim Umtausch

Ende nächster Woche geht es wieder los: Das große Umtauschen von unpassenden Weihnachtsgeschenken. Sei es der Pullover, der eine Nummer zu klein ausfällt oder das Buch, das so gar nicht den eigenen Geschmack trifft. Um erfolgreich umzutauschen, sollten Sie die Regeln kennen. So gibt es das gesetzliche 14-tägige Rückgaberecht für online gekaufte Produkte, nicht aber

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Ende nächster Woche geht es wieder los: Das große Umtauschen von unpassenden Weihnachtsgeschenken. Sei es der Pullover, der eine Nummer zu klein ausfällt oder das Buch, das so gar nicht den eigenen Geschmack trifft. Um erfolgreich umzutauschen, sollten Sie die Regeln kennen.

So gibt es das gesetzliche 14-tägige Rückgaberecht für online gekaufte Produkte, nicht aber in Geschäften vor Ort. Die Frist beginnt am Tag der Zustellung. Innerhalb der zwei Wochen muss der Käufer seinen Widerruf erklären, zum Beispiel per Mail (Sie müssen also mit dem Schenker reden, damit er die Rückgabe in die Wege leitet). Zum Zurückschicken bleiben dann weitere zwei Wochen. Die Rücksendekosten muss der Käufer tragen, viele Shops übernehmen sie aber freiwillig.

In der Weihnachtszeit haben die meisten großen Versandhändler die Rückgaberegeln gelockert. Beispielsweise nimmt Amazon sogar bis Ende Januar noch Produkte zurück, die im November oder Dezember gekauft wurden. Und auch in vielen stationären Läden können Sie durchaus umtauschen. Da dies aber freiwillig und aus Kulanz geschieht, kann jeder Laden seine eigenen Regeln dafür aufstellen – zum Beispiel Rücknahme nur gegen Gutschein. Mehr dazu auf unserer Website.

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Bundesarbeitsgericht macht den Weg frei für bezahlte Überstunden

In Deutschland wurden im Vorjahr fast eine Milliarde Überstunden weder bezahlt noch durch Freizeit abgegolten – durchschnittlich 26,5 Stunden je Arbeitnehmer. Viele nehmen das einfach hin. Und wenn ein Arbeitnehmer die Bezahlung einmal durchsetzen will, dann hat er vor Gericht oft schlechte Karten. Er muss jede einzelne Überstunde belegen und zudem noch nachweisen, dass er

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In Deutschland wurden im Vorjahr fast eine Milliarde Überstunden weder bezahlt noch durch Freizeit abgegolten – durchschnittlich 26,5 Stunden je Arbeitnehmer. Viele nehmen das einfach hin. Und wenn ein Arbeitnehmer die Bezahlung einmal durchsetzen will, dann hat er vor Gericht oft schlechte Karten. Er muss jede einzelne Überstunde belegen und zudem noch nachweisen, dass er auf Anweisung länger gearbeitet hat. Oder zumindest, dass der Arbeitgeber die Mehrarbeit gebilligt hat. In der Praxis ist das kaum möglich.

Doch das wird künftig leichter dank eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts: Demnach genügt es, wenn die Arbeitszeit elektronisch erfasst wird und ein Vorgesetzter die Zeitnachweise abzeichnet. Dann muss der Arbeitnehmer als Beweis für geleistete Überstunden zunächst nur noch den Saldo des Arbeitszeitkontos vorlegen (Az. 5 AZR 452/18).

Aber bevor Sie jetzt gleich klagen, sollten Sie erstmal mit Ihrem Chef über die Überstunden reden. Tipps und Hinweise auch für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit noch selbst aufschreiben müssen, finden Sie in unserem Ratgeber Überstunden.

 

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Kurz gemeldet: Bargeld einzahlen, BEV und Mindestlohn

+++ Nach Weihnachten fragt sich so mancher Online-Bankkunde: Bargeld einzahlen – wie geht das? Filialbanken bieten das für ihre Kunden oft kostenlos an, manchmal wird eine Gebühr erhoben. Das Einzahlen auch auf fremde Konten bieten nicht alle an, und wenn, dann nicht gerade günstig. Die Reisebank zum Beispiel nimmt dafür 1 Prozent der Einzahlsumme und

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+++ Nach Weihnachten fragt sich so mancher Online-Bankkunde: Bargeld einzahlen – wie geht das? Filialbanken bieten das für ihre Kunden oft kostenlos an, manchmal wird eine Gebühr erhoben. Das Einzahlen auch auf fremde Konten bieten nicht alle an, und wenn, dann nicht gerade günstig. Die Reisebank zum Beispiel nimmt dafür 1 Prozent der Einzahlsumme und verlangt dabei eine Mindestgebühr von 6,50 Euro. Andere sind noch teuer. Als Kunden von unseren Girokonto-Empfehlungen Comdirect* oder Norisbank* können Sie ein paar Mal kostenlos bei den Mutterbanken – Commerzbank und Deutsche Bank – einzahlen. Weitere Tricks stehen Kunden mit einem Girokonto bei der ING oder einem Tagesgeld bei der Commerzbank offen. +++

 

+++ Vorige Woche berichteten wir, dass der Insolvenzverwalter die letzten Abrechnungen des pleitegegangenen Energieversorgers BEV bis zum 20. Dezember erstellt haben will. Das Datum kann er doch nicht halten: Nun heißt es, bis Ende Februar 2020 seien die Abrechnungen fertig. Haben Sie noch keine Abrechnung, sollten Sie einfach abwarten. Ein eventuelles Guthaben können Sie laut Insolvenzverwalter auch verspätet zur Insolvenztabelle anmelden, sofern Ihre Abrechnung verspätet kommt. +++

 

+++ Der vor fünf Jahren eingeführte Mindestlohn wirkt offenbar: Die Löhne der Betroffenen sind um durchschnittlich rund 10 Prozent gestiegen. Das teilte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit. Die von manchen befürchteten Arbeitsplatzverluste hielten sich demnach in Grenzen und konzentrierten sich auf Minijobs. Viele wurden in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umgewandelt. +++

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Umfrage: Tauschen Sie Weihnachtsgeschenke um?

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Nach der Abstimmung wird das Ergebnis angezeigt.

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Scholz’ Steuerpläne für Aktienkäufe: Lassen Sie sich nicht beirren

Was die Finanzsteuer für Sie bedeutet Mehr als ein Jahrzehnt dauert der Kampf schon. Der Kampf um eine Steuer auf Finanzmarkt-Transaktionen. Sie war gedacht als Reaktion auf die Finanzkrise 2007 bis 2009 – und sollte vor allem die Exzesse von Hedgefonds und Spekulanten eindämmen. Die Liste der Befürworter war lang: Sie reichte von liberalen Wirtschaftsnobelpreisträgern

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Was die Finanzsteuer für Sie bedeutet

Mehr als ein Jahrzehnt dauert der Kampf schon. Der Kampf um eine Steuer auf Finanzmarkt-Transaktionen. Sie war gedacht als Reaktion auf die Finanzkrise 2007 bis 2009 – und sollte vor allem die Exzesse von Hedgefonds und Spekulanten eindämmen. Die Liste der Befürworter war lang: Sie reichte von liberalen Wirtschaftsnobelpreisträgern wie James Tobin auf der rechten Seite bis hin zum globalisierungskritischen Verein Attac ganz links.

Dann steckte die Steuer jahrelang in den Mühlen der Institutionen fest, die sie immer mehr zermahlten. Anfang der Woche stellte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vor, was übriggeblieben war. Für seinen Entwurf erntete er einen Sturm der Entrüstung. Und das völlig zu Recht. Deshalb haben wir auch an den Finanzminister geschrieben – hier der offene Brief (PDF) unseres Chefredakteurs Hermann-Josef Tenhagen.

Denn aus der Steuer, die die Spekulanten bremsen sollte, wurde eine Abgabe, die vor allem Kleinanleger trifft, die ihr Geld in Aktien und Fonds anlegen. Die sollen künftig 0,2 Prozent des Aktienwertes an den Fiskus abführen, falls sie Aktien von einem der 500 großen europäischen Unternehmen kaufen.

Alle besonders riskanten Geschäfte am Finanzmarkt, also Spekulationen auf Währungen, Rohstoffe oder Unternehmen mit sogenannten Zertifikaten und Derivaten, sollen steuerfrei bleiben. Sogar der problematische Hochgeschwindigkeitshandel, der aus einer kleinen Schwankung eine globale Krise machen kann, soll von der Abgabe ausgenommen sein. Das verkehrt die ursprüngliche Idee der Finanztransaktionssteuer ins Absurde.

Und wer als Kleinanleger mit Blick aufs Alter spart, muss sich besonders veräppelt vorkommen. Denn die Einnahmen aus der Steuer, so kündigt Scholz es an, sollen ausgerechnet die Grundrente finanzieren.

Bei Finanztip kümmern wir uns normalerweise nicht um die Details politischer Planung, bis die Sache klar ist und wir Ihnen sagen können, was zu tun ist. Und tatsächlich ist noch unklar, ob der Entwurf von Finanzminister Scholz so kommt. Womöglich werden bestimmte Anlagen für die Altersvorsorge doch noch von der Steuer verschont.

Aber wir wollen uns jetzt schon äußern, weil wir uns Sorgen machen um Ihre Altersvorsorge. Denn der Scholz-Entwurf sendet schon jetzt das völlig falsche Signal: Indem er die Anlage in Aktien bestraft (und nur diejenige in Aktien), legt er nahe, dass diese falsch sei.

Lassen Sie sich davon nicht beirren!

Lassen Sie sich von der geplanten Steuer nicht davon abhalten, weiter Geld in Aktien anzulegen – und diesen gescheiten Weg der Altersvorsorge weiterzugehen. Die aktuell geplante Steuer ist zwar ärgerlich, doch vergleichsweise niedrig. Und die von uns empfohlenen ETFs enthalten ganz überwiegend Firmen, die nicht von der Steuer betroffen wären.

Es wird auch in Zukunft besser sein, einen Teil seines Geldes in Aktien-Indexfonds (ETFs) anzulegen als in Staatsanleihen zu Nullzinsen zu investieren oder in kostspielige Versicherungsprodukte. Auch für die Altersvorsorge.

Übrigens: Selbst wenn die 0,2-Prozent-Steuer kommen sollte, gibt es einige deutlich schlimmere Kostentreiber beim Aktienkauf, von denen Sie wissen sollten. Im heutigen Punkt für Punkt ganz unten in diesem Newsletter haben wir deshalb eine kleine Anleitung für Sie, wie Sie diese leicht umgehen.

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Prämiensparen: 136 Banken haben zu wenig Zinsen gezahlt

Schon 5.000 Sparverträge haben die Verbraucherzentralen geprüft. Meistens versprechen die Verträge einen variablen Grundzins und dazu eine Prämie. Sie haben Namen wie „Prämiensparen flexibel“ oder „Vermögensplan“ und wurden meistens bei Sparkassen angeboten. Aber manchmal auch bei Volksbanken, einer Sparda („Multi-Sparplan“) und der BW Bank („Vermögenssparen Plus“). Eines aber haben viele der Verträge gemein: Die Verbraucher

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Schon 5.000 Sparverträge haben die Verbraucherzentralen geprüft. Meistens versprechen die Verträge einen variablen Grundzins und dazu eine Prämie. Sie haben Namen wie „Prämiensparen flexibel“ oder „Vermögensplan“ und wurden meistens bei Sparkassen angeboten. Aber manchmal auch bei Volksbanken, einer Sparda („Multi-Sparplan“) und der BW Bank („Vermögenssparen Plus“). Eines aber haben viele der Verträge gemein: Die Verbraucher erhielten zu wenig Zinsen. Der Grund: Die Verträge enthalten rechtswidrige Klauseln, nach denen die Zinsen angepasst wurden – zuletzt aufgrund der Marktlage fast nur noch nach unten.

Wir haben darüber schon öfter berichtet. Nun haben die Verbraucherzentralen erstmals eine gesammelte Liste erstellt, die sie als rechtswidrig einschätzen: mit 136 Sparverträgen von 125 Sparkassen und 11 anderen Banken. Im Schnitt haben die Verbraucher „rund 4.000 Euro zu wenig Zinsen erhalten“, so das Urteil der Analyse. In schlimmsten Fall sogar 78.000 Euro. Die Verbraucherzentralen vermuten, dass noch weitere Banken rechtswidrig vorgingen.

Viele Banken räumten sich große Freiheiten ein, wie sie die Zinsen ändern können. Solche Klauseln sind mehrfach vom Bundesgerichtshof für rechtswidrig erklärt worden. Die Verbraucherzentralen haben Beispiele dafür gesammelt. Wer solche Klauseln in seinem Sparvertrag findet, sollte seine Bank auffordern, die Zinsberechnung aufzuschlüsseln und falls rechtswidrig, neu zu rechnen. Dazu haben die Verbraucherzentralen einen Musterbrief (PDF) formuliert. Wie Sie am besten vorgehen, lesen Sie hier.

Mehr dazu

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BEV-Insolvenz: Musterklage gegen Bonus-Klau

Die Bayerische Energieversorgung (BEV) lockte Kunden mit einem Bonus in seine Strom- und Gasverträge. Vielen versprach das Unternehmen mehrere Hundert Euro. So gewann die BEV im hart umkämpften Energiemarkt binnen fünf Jahren mehr als 600.000 Kunden. Der Erfolg währte nicht lang: Anfang dieses Jahres war die BEV zahlungsunfähig und stellte den Betrieb ein. Weil viele

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Die Bayerische Energieversorgung (BEV) lockte Kunden mit einem Bonus in seine Strom- und Gasverträge. Vielen versprach das Unternehmen mehrere Hundert Euro. So gewann die BEV im hart umkämpften Energiemarkt binnen fünf Jahren mehr als 600.000 Kunden. Der Erfolg währte nicht lang: Anfang dieses Jahres war die BEV zahlungsunfähig und stellte den Betrieb ein.

Weil viele Stromverträge deshalb vorzeitig endeten, tat der Insolvenzverwalter so, als gebe es kein Anrecht mehr auf den Bonus. Damit sind viele Betroffene nicht einverstanden – schließlich haben nicht sie das Vertragsende herbeigeführt. So sieht das auch Finanztip. Trotzdem rieten wir eher davon ab, den Bonus selbst einzuklagen, weil hohe Kosten drohen.

Jetzt kommt wieder Bewegung in die Sache: Die Verbraucherzentrale (Bundesverband) hat eine Musterfeststellungsklage am Oberlandesgericht München eingereicht. Wird die Klage zugelassen, können Sie sich anschließen. Damit hätten Sie dann kein Kostenrisiko.

Schließen Sie sich an, sofern die BEV noch Geld von Ihnen fordert. Dann können Sie den Bonus von der Forderung abziehen und nur den unstrittigen Teil überweisen. Mahnt Sie daraufhin der Inkasso-Dienst Creditreform an, schreiben Sie ihm sowie dem Insolvenzverwalter, dass Sie die restliche Forderung nicht begleichen – und dass Sie sich der Musterklage anschließen.

Weist Ihre Abrechnung eine Gutschrift aus, bringt Ihnen die Klage leider nichts. Einen Bonus können Sie so wie die Gutschrift zur Insolvenztabelle anmelden. Die Frist dazu endet am 10. Januar 2020. Vor Weihnachten will der Insolvenzverwalter die letzten Abrechnungen verschickt haben.

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Höhere Beiträge für privat Krankenversicherte: Das können Sie tun

Im November bekamen Millionen Privatversicherte unerfreuliche Post: Ihr Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung steigt im kommenden Jahr. Etwas mehr müssen alle zahlen, denn die Pflegepflichtversicherung wird teurer. Doch bei etwa jedem zweiten der 8,7 Millionen Privatversicherten steigen auch die Beiträge zur Krankenversicherung. Versicherte berichten von Erhöhungen um 30 Prozent allein für die Pflegeversicherung. Der

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Im November bekamen Millionen Privatversicherte unerfreuliche Post: Ihr Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung steigt im kommenden Jahr. Etwas mehr müssen alle zahlen, denn die Pflegepflichtversicherung wird teurer. Doch bei etwa jedem zweiten der 8,7 Millionen Privatversicherten steigen auch die Beiträge zur Krankenversicherung.

Versicherte berichten von Erhöhungen um 30 Prozent allein für die Pflegeversicherung. Der Branchenverband führt das vor allem auf gestiegene Kosten durch die jüngsten Pflegereformen der Großen Koalition zurück. Die gesetzliche Pflegeversicherung hatte ihren Beitrag bereits Anfang des Jahres erhöht.

Falls Ihnen die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung über den Kopf wachsen, können Sie etwas tun. Jeder Privatversicherte hat das Recht, bei seiner Versicherung in einen anderen Tarif zu wechseln. Mit unserem Musterschreiben können Sie Ihren Versicherer auffordern, Ihnen kostenfrei Alternativen vorzuschlagen.

Manchmal gibt es günstigere Tarife mit ähnlichen Leistungen – identisch sind zwei Tarife jedoch fast nie. Vergleichen Sie deshalb genau, beispielsweise mithilfe eines Versicherungsberaters, und verzichten Sie nicht leichtfertig auf wichtige Leistungen. Diese Entscheidung lässt sich oft nicht rückgängig machen.

Weitere Möglichkeiten, Kosten zu sparen, finden Sie in unserem Ratgeber.

Zum Ratgeber

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Außerdem wichtig: Johnson gewinnt, noch niedrigere Zinsen, Apple Pay bei Sparkassen

+++ Bei den Wahlen in Großbritannien setzte sich Boris Johnson klar durch. Er gewann die größte Mehrheit für die konservative Partei (Tories) seit den 80er Jahren. Damit ist so gut wie sicher, dass der Brexit bis Ende Januar vollzogen wird. +++ +++ Diese Woche hat die ING, Deutschlands größte Direktbank, ihren Zinssatz für Tagesgeld von

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+++ Bei den Wahlen in Großbritannien setzte sich Boris Johnson klar durch. Er gewann die größte Mehrheit für die konservative Partei (Tories) seit den 80er Jahren. Damit ist so gut wie sicher, dass der Brexit bis Ende Januar vollzogen wird. +++

+++ Diese Woche hat die ING, Deutschlands größte Direktbank, ihren Zinssatz für Tagesgeld von minimalen 0,01 Prozent pro Jahr auf praktisch nichts gesenkt: 0,001 Prozent. Auch Neukunden bekommen den Aktionszins 0,25 Prozent nur vier Monate lang. Die DKB senkt ebenfalls: Ab Januar gibt es statt 0,2 Prozent nur noch die minimalen 0,01 Prozent aufs Tagesgeld.

Auch das Festgeld unserer Empfehlungen geht runter: CA Consumer Finance senkte die Zinsen für Laufzeiten ab zwei Jahren, gehört aber weiter zu den besseren Angeboten. Mehr dazu in unseren Ratgebern Tagesgeld und Festgeld und in unserer Tabelle unten. +++

+++ Seit dieser Woche können die rund 50 Millionen Kunden fashttps://www.finanztip.de/link/norisbank-girokonto-nl/emailt aller Sparkassen den Handy-Zahldienst Apple Pay nutzen. Ebenfalls neu bei Apple Pay vertreten sind Commerzbank, Norisbank* und Landesbank Baden-Württemberg. Um eine Kreditkarte hinzuzufügen, öffnen Sie die App „Wallet“ und drücken auf das Plus-Symbol. Girokarten funktionieren derzeit noch nicht. +++

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