Reisen in die Ferne bleibt schwierig

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Reisewarnungen für Länder außerhalb Europas bis Ende August zu verlängern. Mehr als 160 Nationen sind betroffen, darunter einige beliebte Reiseziele wie die Türkei, Ägypten und Tunesien. Erst vergangene Woche hatte die Bundesregierung angekündigt, die Reisewarnung ab dem 15. Juni aufzuheben, allerdings nur für die meisten EU-Mitgliedsstaaten sowie Länder wie Großbritannien

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Die Bundesregierung hat beschlossen, die Reisewarnungen für Länder außerhalb Europas bis Ende August zu verlängern. Mehr als 160 Nationen sind betroffen, darunter einige beliebte Reiseziele wie die Türkei, Ägypten und Tunesien.

Erst vergangene Woche hatte die Bundesregierung angekündigt, die Reisewarnung ab dem 15. Juni aufzuheben, allerdings nur für die meisten EU-Mitgliedsstaaten sowie Länder wie Großbritannien und die Schweiz. Wer hoffte, eine ähnliche Entwarnung würde nun auch für Ziele jenseits Europas folgen, wurde enttäuscht. Auch die Reisewarnung für Kreuzfahrten wird aufrechterhalten. Hier die Reisewarnung im Wortlaut.

Damit sind Fernreisen nicht komplett ausgeschlossen: Die Bundesregierung will Warnungen für einzelne Länder aufheben, sobald die Infektionszahlen sinken, die Sicherheit und die Rückreise gesichert sind.

Reisewarnungen sind keine Reiseverbote. Wer unbedingt reisen will, kann das trotzdem tun; vorausgesetzt, das Zielland hat keine Einreisebeschränkungen für Touristen aus Deutschland verhängt. Aber: Wenn eine Reisewarnung vorliegt, werden kaum noch Flüge angeboten. Und die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt womöglich nicht.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, die von einer Reisewarnung betroffen ist, kann diese in der Regel kostenlos stornieren. Sofern das der Anbieter nicht von sich aus tut. Dasselbe gilt für Kreuzfahrten. Wer seine Reise individuell zusammengestellt hat, sollte sich mit dem Anbieter der Unterkunft einigen: Gutschein, Umbuchung, im besten Fall eine (Teil-)Erstattung.

 

Unsere Ratgeber zur Corona-Krise:

Reisewas aus dem Sommerurlaub wird
Arbeitsschutzwas im Job jetzt wichtig ist
Selbstständigewie Sie die Krise überbrücken
Maskenpflichtso geht‘s
Von Miete bis Kredite – wie Sie Zahlungen aufschieben können
ETFs, Gold & Anleihen – was die Krise für Ihre Finanzen bedeutet

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Fairriester investiert wieder in Aktien: Was tun?

Gut zwei Monate sind seit dem Börsencrash im Zuge der Coronakrise vergangen. Zwei Monate, in denen das Guthaben der Kunden des Riester-Fondssparplans Fairriester in Barvermögen zwischengeparkt war. Ab heute nun wird in einen Aktienindexfonds (ETF) reinvestiert, schrittweise über maximal 20 Handelstage. Das hat Fairr am Mittwoch mitgeteilt. Damit werden die Aktien wahrscheinlich zu deutlich höheren

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Gut zwei Monate sind seit dem Börsencrash im Zuge der Coronakrise vergangen. Zwei Monate, in denen das Guthaben der Kunden des Riester-Fondssparplans Fairriester in Barvermögen zwischengeparkt war. Ab heute nun wird in einen Aktienindexfonds (ETF) reinvestiert, schrittweise über maximal 20 Handelstage. Das hat Fairr am Mittwoch mitgeteilt. Damit werden die Aktien wahrscheinlich zu deutlich höheren Preisen wieder eingekauft als sie im März verkauft werden mussten.

Parallel mit dem Wiedereinstieg haben Fairr und die dahinterstehende Sutor Bank auch ein neues Anlagekonzept vorgelegt. Die Aktienquote sinkt nicht wie zuvor mit zunehmender Laufzeit, sondern soll für jeden Vertrag täglich angepasst werden – je nach Situation am Aktienmarkt. So verfahren andere Anbieter auch.

Der neue Fairriester kalkuliert jedoch vergleichsweise optimistisch und ergänzt das Modell um eine Komponente: Künftig soll sich die Aktienquote auch an der Schwankungsbreite (Volatilität) des Aktienmarktes orientieren: Je ruhiger der Markt, umso mehr Aktien.

Wir meinen: Ein Garantieprodukt wie Riester hat in Zeiten extrem niedriger Sparzinsen ein Problem. Viel Spielraum für Aktiengewinne bleibt eigentlich nicht. Ein Vertrag dient aktuell vor allem dazu, staatliche Zulagen mitzunehmen. Das bekommt ein konservativer, möglichst günstiger Vertrag, etwa die Toprente der DWS (ohne Abschlusskosten) über einen Online-Vermittler, gut hin.

Wer bereits Fairriester-Kunde ist, kann abwägen, ob er seinen Vertrag beitragsfrei stellt, sein Guthaben auf einen anderen Vertrag überträgt oder dem neuen Fairriester eine Chance gibt. Alles zu den Vor- und Nachteilen lesen Sie im Blog.

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Fitness-Studios dürfen Verträge nicht wegen Corona verlängern

Während die Fitness-Studios schließen mussten, konnten Sportler ihre monatlichen Beiträge aussetzen. Das hat nichts mit Kulanz oder Großzügigkeit des Studios zu tun, sondern ist ihr gutes Recht (§ 326 Abs. 1 BGB). Bei bestimmten Verträgen müssen Verbraucher auch einen Gutschein für den Trainingsausfall akzeptieren. Was aber nicht geht, ist, dass das Studio den Vertrag um

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Während die Fitness-Studios schließen mussten, konnten Sportler ihre monatlichen Beiträge aussetzen. Das hat nichts mit Kulanz oder Großzügigkeit des Studios zu tun, sondern ist ihr gutes Recht (§ 326 Abs. 1 BGB). Bei bestimmten Verträgen müssen Verbraucher auch einen Gutschein für den Trainingsausfall akzeptieren. Was aber nicht geht, ist, dass das Studio den Vertrag um die Dauer der Schließung verlängert! Von solchen Fällen hat die Verbraucherzentrale Hamburg erfahren.

Wenn Ihr Vertrag beispielsweise bis November läuft, haben Sie das Recht, ihn zu diesem Zeitpunkt zu kündigen. Auch wenn Sie zwischendrin zwei Monate nicht bezahlt haben. Die im Vertrag ursprünglich festgelegten Fristen gelten unverändert weiter. Sie können also fristgerecht kündigen und nach Vertragsende die Zahlungen einstellen oder zurückbuchen. Ist das Studio anderer Auffassung, kann es klagen (was es bei der eindeutigen Rechtslage wohl kaum tun wird).

Gerade bei kleinen Studios und wenn Sie zufrieden sind, können Sie sich natürlich auch auf eine Verlängerung einlassen. Es ist aber gut zu wissen, dass Sie das nicht müssen.

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Werbeanrufe für Stromverträge: Meiden, melden, widerrufen

Das Telefon klingelt, Sie heben ab – und befinden sich direkt im Verkaufsgespräch. So ging es gerade zwei Lesern von uns, die einmal Strom von „Fuxx – die Sparenergie“ bezogen hatten. Nun wollte der Lieferant sie zurückgewinnen. Ob sie irgendwann mal Werbeanrufen zugestimmt hatten, wussten unsere Leser nicht mehr genau. Wenn eine Firma Ihnen übers

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Das Telefon klingelt, Sie heben ab – und befinden sich direkt im Verkaufsgespräch. So ging es gerade zwei Lesern von uns, die einmal Strom von „Fuxx – die Sparenergie“ bezogen hatten. Nun wollte der Lieferant sie zurückgewinnen. Ob sie irgendwann mal Werbeanrufen zugestimmt hatten, wussten unsere Leser nicht mehr genau.

Wenn eine Firma Ihnen übers Telefon einen Strom- oder Gasvertrag andrehen will, braucht sie vorab Ihre Erlaubnis. Haben Sie Werbeanrufen nicht ausdrücklich zugestimmt, sollten Sie den Fall an die Bundesnetzagentur melden. Gegen Lieferanten wie energy2day (Marke Voltera) oder E wie Einfach hat die Behörde bereits Bußgelder in sechsstelliger Höhe verhängt.

Sie können eine Zustimmung zu Werbeanrufen auch zurücknehmen. Bei Vertragsende bietet es sich ohnehin an, die Löschung der persönlichen Daten zu verlangen (hier ein Musterbrief).

Werbeanrufer wollen häufig wissen, wer Ihr Stromanbieter ist und wie Ihre Zählernummer lautet. Sagen Sie das lieber nicht. Trotzdem darf der Anbieter keinen Wechsel auslösen, solange Sie keine Kündigungsvollmacht gegeben haben. Der Stromanbieter PST (Marke Purenergy) schickte dazu eine E-Mail zur „automatischen Bestätigung per Link“. Doch ein Klick auf so einen Link ist nicht wirksam, urteilte im Januar das Oberlandesgericht München (6 U 2084/18). Eine Vollmacht müsse klar verständlich in Textform vorliegen.

Liegt Ihnen ein neuer Stromvertrag vor, den Sie gar nicht abschließen wollten, können Sie ihn widerrufen. Dazu ist 14 Tage Zeit, gerechnet ab dem Datum auf dem Schreiben.

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Auch wichtig: Schutz für Pauschalreisen, Klarna bei Weltsparen, Solarförderung

+++ Die Thomas-Cook-Pleite hat gezeigt, dass die Bundesregierung keinen ausreichenden Schutz der Reisenden vor einer Insolvenz geschaffen hatte. Das Geld von der Versicherung reichte bei weitem nicht, sodass der Steuerzahler am Ende einspringen musste. Jetzt soll nachgebessert werden: Das Kabinett hat Eckpunkte beschlossen, damit „Reisende künftig umfassend abgesichert“ sind. Pauschalreiseanbieter sollen in einen Fonds einzahlen,

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+++ Die Thomas-Cook-Pleite hat gezeigt, dass die Bundesregierung keinen ausreichenden Schutz der Reisenden vor einer Insolvenz geschaffen hatte. Das Geld von der Versicherung reichte bei weitem nicht, sodass der Steuerzahler am Ende einspringen musste. Jetzt soll nachgebessert werden: Das Kabinett hat Eckpunkte beschlossen, damit „Reisende künftig umfassend abgesichert“ sind. Pauschalreiseanbieter sollen in einen Fonds einzahlen, der im Insolvenzfall einspringt. Wer nicht einzahlt, soll keine Pauschalreisen anbieten dürfen. Mehr dazu werden wir berichten, wenn das Vorhaben konkret wird. +++

 

+++ Die schwedische Klarna Bank gehört seit Jahresbeginn zu unseren Empfehlungen für Festgeld und hat mit guten Zinssätzen meist unsere Bestenlisten angeführt. Beim Kundenservice sahen die Schweden aber nicht immer gut aus. Seit dieser Woche können Klarna-Kunden auch über die Plattform Weltsparen anlegen, die eine deutlich bequemere Handhabung bietet, etwa durch Online-Banking. Alle aktuellen Zinssätze finden Sie weiter unten in den Tabellen am Ende des Newsletters. Zwei Beispiele: Für ein Jahr gebundenes Festgeld gibt es 0,86 Prozent, fürs neu eingeführte Tagesgeld 0,35 Prozent Jahreszins. +++

 

+++ Die Stadt Düsseldorf fördert seit kurzem Erneuerbare-Energien-Anlagen. Zuschüsse gibt es für Photovoltaik-Anlagen – vom kleinen Balkonsystem für die Steckdose bis zu einer mittelgroßen Dachanlage. Mindestens 500 Euro, maximal mehrere Tausend sind für Sie drin. Ein Batteriespeicher kann ebenfalls gefördert werden, egal ob zeitgleich angeschafft oder nachgerüstet. Auch wenn Sie umweltfreundlich heizen möchten, erhalten Sie Unterstützung – etwa beim Kauf einer solarthermischen Anlage. Welche Städte und Bundesländer PV-Anlagen und Speicher fördern, haben wir in einem großen Ratgeber für Sie zusammengefasst. +++

 

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Kurzabo „Die Zeit“ für 6 Euro

Auf zeitschriftendeals.de gibt es mal wieder ein nettes Angebot für „Die Zeit“: Für 6 Euro können Sie sechs Ausgaben der Wochenzeitung bestellen. Also 1 Euro pro Ausgabe. Praktisch: Das Probeabo endet automatisch, Sie müssen es nicht kündigen.
Zum Schn…

Auf zeitschriftendeals.de gibt es mal wieder ein nettes Angebot für „Die Zeit“: Für 6 Euro können Sie sechs Ausgaben der Wochenzeitung bestellen. Also 1 Euro pro Ausgabe. Praktisch: Das Probeabo endet automatisch, Sie müssen es nicht kündigen.

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Allnet-Flat: Für 10 Euro satte 8 GB LTE

Für gerade mal einen Zehner im Monat gibt es mittlerweile schon 8 GB Datenvolumen: Bis zum 16. Juni bietet handyvertrag.de den Tarif „LTE All 8 GB“ an. Das Datenvolumen dürfen Sie ausdrücklich auch per Hotspot mit dem Laptop teilen. Der Tarif enthält außerdem Flatrates in alle Netze und für SMS. Die monatlich kündbare Variante kostet

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Für gerade mal einen Zehner im Monat gibt es mittlerweile schon 8 GB Datenvolumen: Bis zum 16. Juni bietet handyvertrag.de den Tarif „LTE All 8 GB“ an. Das Datenvolumen dürfen Sie ausdrücklich auch per Hotspot mit dem Laptop teilen. Der Tarif enthält außerdem Flatrates in alle Netze und für SMS. Die monatlich kündbare Variante kostet 10 Euro Startgebühr. Unser Tipp dazu: Das Angebot nutzt das nicht ganz so gute Handynetz von Telefónica/O2. Fragen Sie deshalb die Netzabdeckung an Ihrem Wohnort ab.

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Für Filmliebhaber: Kostenlos streamen auf Pantaflix

Der alternative Streamingdienst Pantaflix bietet momentan etliche Filme kostenlos zum Streamen an – keine Anmeldung notwendig. Die Auswahl reicht von neueren Streifen und Dokumentationen bis hin zu Klassikern wie „The Italian Job“, dem Gangster-Kultfilm aus den 60ern. Oder „The Conversation“, Francis Ford Coppolas Drama mit Gene Hackman in der Hauptrolle. Darüber hinaus können Sie bei

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Der alternative Streamingdienst Pantaflix bietet momentan etliche Filme kostenlos zum Streamen an – keine Anmeldung notwendig. Die Auswahl reicht von neueren Streifen und Dokumentationen bis hin zu Klassikern wie „The Italian Job“, dem Gangster-Kultfilm aus den 60ern. Oder „The Conversation“, Francis Ford Coppolas Drama mit Gene Hackman in der Hauptrolle.

Darüber hinaus können Sie bei Pantaflix Filme kostenpflichtig leihen: Der kleine deutsche Anbieter hat eine interessante Auswahl an Streifen unabhängiger Filmemacher. Und durch Aktionen wie #WeActForGood sollen mit frei zugänglichen Clips Spenden gesammelt werden – dabei sind etwa Pantaflix-Mitgründer Matthias Schweighöfer oder Tedros Teclebrhan, auch bekannt als Teddy Comedy.

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Verletzt, geschädigt … versichert? Diese Irrtümer kosten Sie richtig Geld

Bei kaum einem Thema klaffen gefühlte und tatsächliche Wahrheit so weit auseinander wie bei Versicherungen. Nehmen Sie den Unterschied zwischen Hausrat und Haftpflicht: Wie viele Ihrer Freunde können den erklären? (Die Antwort gibt es ganz am Ende.) Basis für die Irrtümer ist ein tückischer Cocktail: Komplexe Versicherungsbedingungen mit punkt(un)genauer Juristensprache treffen auf gesunden Menschenverstand und

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Bei kaum einem Thema klaffen gefühlte und tatsächliche Wahrheit so weit auseinander wie bei Versicherungen.

Nehmen Sie den Unterschied zwischen Hausrat und Haftpflicht: Wie viele Ihrer Freunde können den erklären? (Die Antwort gibt es ganz am Ende.) Basis für die Irrtümer ist ein tückischer Cocktail: Komplexe Versicherungsbedingungen mit punkt(un)genauer Juristensprache treffen auf gesunden Menschenverstand und ungesundes Halbwissen.

Versicherungsirrtümer können tragische Folgen haben. Oft hilft nur Galgenhumor – oder ein Anwalt. Einige unserer Beispiele werden Ihnen dennoch ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Versprochen. Und hier unsere Liste der 14 größten Irrtümer:

Irrtum 1: Die Krankenkasse zahlt im Urlaub

Wie es aussieht, werden viele Reisen zumindest innerhalb Europas wieder möglich. Wenn Sie jetzt denken, dass Sie auf Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung verzichten können, weil Sie ja nicht weit weg fahren, liegen Sie falsch. Die gesetzliche Kasse zahlt nämlich bloß einen Teil der Behandlungskosten – und das auch nur in einigen Ländern. Auf den Kosten für einen medizinischen Rücktransport – potenziell Zehntausende Euro – bleiben Sie ohne Auslandsreise-Krankenversicherung komplett sitzen. Selbst in Österreich oder Holland.

Irrtum 2: Eine Versicherung fürs Krankenhaus ist reiner Luxus

Einzelzimmer und Chefarzt brauchen Sie nicht? Verständlich. Aber die Krankenhaus-Zusatzversicherung wird zu Unrecht auf diese beiden Punkte reduziert! „Chefarztbehandlung“ bedeutet vor allem, dass Sie sich Klinik und Facharzt selbst aussuchen können.

Irrtum 3: Die Autoversicherung zahlt immer

Wer sich grob fahrlässig im Straßenverkehr verhält, muss damit rechnen, nichts von seiner Kaskoversicherung zu bekommen. Gar nichts. Da hilft auch keine Vollkasko. Außer, Sie haben das richtige Kleingedruckte im Vertrag. Achtung: Bei Drogen und Vorsatz sind alle raus.

Irrtum 4: Die Kasko zahlt bei Unfällen mit allen Tieren

Ob eine Kuh versicherungsrechtlich Haare hat, darf Ihnen egal sein. Es sei denn, Sie haben das Pech, dass Ihnen eine Kuh vors Auto trabt. Dann hilft nämlich nicht die Standardklausel zu „Haarwild“ in der Kaskoversicherung, sondern nur der „erweiterte Wildschaden“.

Irrtum 5: Die Unfallversicherung zahlt nach Beinbruch

Klingt plausibel, ist aber oft falsch. Grundsätzlich zahlt eine Unfallversicherung nur, wenn der Unfall zu einem bleibenden Schaden führt. Statistisch gesehen geht kaum eine Schwerbehinderung auf einen Unfall zurück. Ursache ist meistens eine schwere Krankheit. Deshalb ist die Versicherung nur selten sinnvoll.

Irrtum 6: Die Hausrat zahlt bei Diebstahl

Die Hausratversicherung zahlt zwar bei Diebstahl – aber in aller Regel nur bei dem besonderen Fall des Einbruchdiebstahls. Gegen Taschendiebe sind Sie nicht versichert. Eine Ausnahme kann bei Fahrrädern gelten.

Irrtum 7: Die Hausrat zahlt bei jeder Art von Raub

Stets abgedeckt ist Raub, also wenn Ihnen eine Sache mit Gewalt entwendet wird. Außer… ja außer der Räuber ist kein Mensch, sondern ein Tier: Weder ein Affe, der Ihnen die Brille von der Nase reißt, noch ein Waschbär, der Ihr Haus verwüstet, veranlasst Ihre Hausrat zur Zahlung. Manche Versicherer haben in ähnlichen Fällen aus Kulanz dennoch gezahlt – das hat der Versicherungsombudsmann jüngst verraten.

Grundsätzlich gilt: Die Hausrat springt ein, wenn Ihr Hab und Gut durch etwas oder jemanden zerstört wird. Die Haftpflicht springt ein, wenn Sie jemanden schädigen. Und das ist auch die richtige Antwort auf unsere Eingangsfrage.

Irrtum 8: Bei Überschwemmung zahlt die Hausrat

Läuft Ihr Keller mit Wasser voll, zahlt die Hausratversicherung, wenn dort lagernde Schätze kaputt gehen – aber nicht immer. Schäden durch Überschwemmungen sind nur mit Elementarschadenschutz abgedeckt. Der kann jedoch teuer sein.

Irrtum 9: Die Versicherung darf nicht einfach kündigen

Zugegeben, was „einfach“ ist, darüber kann man streiten. Doch nach einem Schaden, oft auch nach Zeitablauf, können auch Versicherer viele Verträge kündigen.

Irrtum 10: Ist die Tinte unterm Vertrag trocken, bin ich versichert

Police im Ordner und schon können Sie auf alles vorbereitet durchs Leben laufen? Achtung: Viele Versicherungsverträge sehen Wartezeiten vor. Die Regel ist das bei Rechtsschutz– und Zahnzusatzversicherung.

Irrtum 11: Die Risikoleben zahlt nur bei natürlichem Tod

Eine Risikolebensversicherung zahlt entgegen vieler Einschätzungen auch bei Freitod. Oft muss sie allerdings bereits drei Jahre bestehen. Auch bei Mord zahlt die Versicherung – aber in der Regel erst, wenn der aufgeklärt ist.

Irrtum 12: Die Haftpflicht zahlt den Neupreis

Wir sprachen darüber: Die Haftpflicht springt ein, wenn Sie fremdes Eigentum kaputt machen. Allerdings kann sich der, der den Schaden hat, davon nicht immer auch was kaufen. Die Versicherung ersetzt nur den Zeitwert. Und weil gerade bei technischen Geräten der Wertverfall erheblich ist, reicht die Summe häufig nicht für einen Ersatz.

Irrtum 13: Die Haftpflicht zahlt, wenn Kinder Mist bauen

Ihre Haftpflicht springt nur dann ein, wenn ansonsten Sie oder ein Mitversicherter zahlen müssten. Das bedeutet auch: Falls ein Verursacher laut Gesetz für sein Handeln nicht verantwortlich ist, muss auch die Versicherung nicht ran. Relevant ist das zum Beispiel für Kinder unter sieben Jahren. Wenn Sie den Unfug Ihrer Kleinen eingeschlossen wissen wollen, achten Sie darauf, dass „deliktunfähige Personen“ mitversichert sind.

Irrtum 14: Bei Scheidung hilft der Rechtsschutz

Gut, wenn man sich ohne Reue streiten kann. Mit einer Rechtsschutzversicherung wird das leichter. Allerdings nicht in allen Bereichen. Klassisch ausgenommen sind Scheidungsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen rund um den Hausbau.

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Konjunkturpaket: Was Sie von den 130 Milliarden haben

130 Milliarden Euro will der Staat ausgeben, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln – und uns zum Einkauf zu locken. Das beschlossen diese Woche die Spitzen der Großen Koalition. Wichtigste Maßnahme dazu ist die Senkung der Mehrwertsteuer Anfang Juli von 19 auf 16 Prozent bis Ende des Jahres. Der ermäßigte Satz soll von 7 auf 5

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130 Milliarden Euro will der Staat ausgeben, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln – und uns zum Einkauf zu locken. Das beschlossen diese Woche die Spitzen der Großen Koalition. Wichtigste Maßnahme dazu ist die Senkung der Mehrwertsteuer Anfang Juli von 19 auf 16 Prozent bis Ende des Jahres. Der ermäßigte Satz soll von 7 auf 5 Prozent sinken. Ob die Anbieter den Vorteil an die Kunden weitergeben oder für sich behalten, wird man sehen. Zumindest der Gastronomie und kleinen Händlern könnte man es kaum übelnehmen. Wo es aber viel Konkurrenz gibt, dürften auch die Preise sinken.

Alle Maßnahmen im Konjunkturpaket müssen zunächst in Gesetze gegossen werden. Änderungen sind also noch möglich. Hier die wichtigsten Maßnahmen:

Eltern: Für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen Sie einen einmaligen Bonus von 300 Euro. Für viele Besserverdiener bleibt davon aber nach der Steuererklärung 2020 nichts mehr übrig: Sie profitieren mehr vom Kinderfreibetrag als vom Kindergeld – und der Freibetrag wird nicht geändert. Das ausgezahlte Kindergeld wird damit verrechnet. Wer Hartz IV bezieht, darf den Kinderbonus komplett behalten. Alleinerziehende können bei der Steuer einen speziellen Freibetrag nutzen: den Entlastungsbetrag. Dieser steigt deutlich von 1.908 Euro auf 4.000 Euro für dieses und nächstes Jahr.

Autofahrer: Die umstrittene Kaufprämie für Benziner und Dieselautos ist vom Tisch, was ausnahmsweise mal Ökonomen und Umweltschützer gemeinsam loben. Stattdessen verdoppelt der Staat den Zuschuss für Elektroautos bis 40.000 Euro Nettolistenpreis auf 6.000 Euro. Hinzu kommt noch der Bonus vom Hersteller von mindestens 3.000 Euro (manche geben weitere Nachlässe). Plus Mehrwertsteuervorteil. Außerdem fällt zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer an, diese Maßnahme wurde verlängert. Zugleich soll es mehr Ladesäulen geben und endlich ein einheitliches Bezahlsystem dafür.

Stromkunden: Die Ökostrom-Umlage soll nächstes Jahr von derzeit 6,76 Cent auf 6,5 Cent sinken und im Jahr 2021 dann auf 6 Cent. Ohne Gegenmaßnahmen würde sie vermutlich drastisch steigen. Die Entlastung macht am Ende pro Haushalt einen zweistelligen Betrag aus.

Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen: Durch die „Sozialgarantie 2021“ will die Bundesregierung die Nettogehälter stabil halten. Dafür sollen die Beiträge für die Sozialversicherung auf 40 Prozent gedeckelt werden – aktuell sind es um die 39,75 Prozent. Zusätzliche Hilfen bekommen Unternehmen, deren Umsätze aufgrund der Coronakrise eingebrochen sind. Besonders erwähnt werden in dem Papier unter anderem Hotels und Gaststätten, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, Jugendherbergen, Reisebüros, Schausteller und Veranstalter. Der maximale Hilfsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate.

Unternehmer, die auch während der Coronakrise genauso viele oder mehr Menschen ausbilden, können bis zu 3.000 Euro Prämie für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag erhalten. Das Geld wird nach dem Ende der Probezeit ausgezahlt.

Das Original-Dokument zum Konjunkturpaket finden Sie übrigens hier.

 

Unsere Ratgeber zur Corona-Krise:

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Arbeitsschutzwas im Job jetzt wichtig ist
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