Serie Arbeitsrecht, Teil 7: Das solltest Du beachten, wenn Du krank wirst

Corona mal beiseitegelassen: In normalen Zeiten sind Angestellte in Deutschland zweieinhalb Wochen im Jahr krank. Im Folgenden erfährst Du, worauf Du achten musst, um Deinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld zu bewahren. Und wie Du Deine Urlaubstage retten kannst, wenn Du krank bist.   1. Selbstdiagnose genügt Drei Tage lang darfst Du im Normalfall ohne […]

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Corona mal beiseitegelassen: In normalen Zeiten sind Angestellte in Deutschland zweieinhalb Wochen im Jahr krank. Im Folgenden erfährst Du, worauf Du achten musst, um Deinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld zu bewahren. Und wie Du Deine Urlaubstage retten kannst, wenn Du krank bist.

 

1. Selbstdiagnose genügt

Drei Tage lang darfst Du im Normalfall ohne Attest krank zu Hause bleiben. Gemeint sind Kalendertage, nicht Werktage. Dein Chef kann davon aber abweichen und ein Attest schon ab dem ersten Tag verlangen. Das machen einige, wenn Mitarbeiter beispielsweise häufiger am Montag fehlen.

 

Wichtig: Du musst die Firma umgehend am ersten Tag informieren – und zwar Deine Chefin oder die Personalabteilung. Es genügt nicht, einen Kollegen darum zu bitten, dass er Bescheid sagt. Bis wann Du genau ein Attest vorlegen musst, steht in Deinem Arbeitsvertrag. Übrigens: Deine Ärztin darf Dich in Ausnahmefällen maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben.

 

2. Du musst nicht das Bett hüten

Wer krank ist, soll gesund werden. Dazu ist es nicht immer ratsam, das Bett zu hüten. Spaziergänge, aber auch nötige Einkäufe sind erlaubt. Wer wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben ist, für den ist meist sogar Sport geboten. Bei Bronchitis und Asthma kann ein Trip ans Meer förderlich sein.

 

3. Keine Lücken zwischen Krankschreibungen

Falls Du mal länger krank sein solltest, müssen Deine Krankschreibungen lückenlos sein. Das heißt, wenn Du bis Mittwoch krankgeschrieben bist, musst Du spätestens am Donnerstag wieder zum Arzt. Beim zweiten Mal darf der Arzt Dich nämlich nicht mehr rückwirkend krankschreiben. Überlappen müssen sich die Atteste nicht, wie das früher noch notwendig war.

 

Am Wochenende gilt: Falls der Krankenschein bis Freitag reicht, genügt es, ab Montag erneut krankgeschrieben zu sein.

 

4. Du musst nicht gesundgeschrieben werden

Eine Krankschreibung ist immer nur eine Prognose. Fühlst Du Dich früher fit, kannst Du auch wieder zur Arbeit gehen. Allerdings kann das zu Problemen mit der gesetzlichen Unfallversicherung führen, falls Du auf dem Weg zur Arbeit verunglückst. Wichtig: Sofern Du bereits Krankengeld beziehst, informiere unbedingt die Krankenkasse, dass Du wieder arbeitest.

 

5. Die Chefin kann Dich nach Hause schicken

Jede Arbeitgeberin hat eine Fürsorgepflicht. Wenn sie Dich für zu krank für die Arbeit hält, kann sie Dich nach Hause schicken. Das sollte sie sogar.

 

6. Bei Krankheit Urlaubstage retten

Gerade vor dem Urlaub ist oft noch viel zu erledigen oder vorzuarbeiten. Kaum im Urlaub, kommt der unterdrückte Infekt durch. Was viele nicht wissen: Auch im Urlaub kannst Du Dich krankmelden.

 

Du musst Dein Kranksein allerdings bereits ab dem ersten Tag per Attest nachweisen. Dann bekommst Du die Urlaubstage wieder gutgeschrieben. Den Urlaub darfst Du aber nicht einfach verlängern! Und bummelst Du „nur“ Überstunden ab, kannst Du Dich nicht krankmelden.

 

7. Wenn Dein Kind krank ist

Musst Du Dich um Dein krankes Kind kümmern, darfst Du ebenfalls zu Hause bleiben. Voraussetzung: Das Kind ist krankgeschrieben und niemand anders kann sich kümmern. Manchmal zahlt der Arbeitgeber dann weiter Lohn, oft schließt er das aber aus. Dann springt die Krankenkasse ein mit Kinderkrankengeld, sofern das Kind gesetzlich krankenversichert ist. Pro Elternteil zahlt sie je Kind für höchstens zehn Tage im Jahr, aber nicht mehr als 25 Tage insgesamt. Bei Alleinerziehenden sind es doppelt so viele Tage. Das Kind darf nicht älter als zwölf Jahre sein. Während der Corona-Krise wurde die Zahl der Tage auf 30 pro Kind und Elternteil erhöht.

 

8. Ab der siebten Woche gibt‘s Krankengeld

Dein Arbeitgeber zahlt Dir bei einer Krankheit insgesamt sechs Wochen lang weiter Lohn (Entgeltfortzahlung). Das gilt auch, wenn Du wegen derselben Sache einmal vier Wochen und dann nochmal länger als zwei Wochen ausfällst. Danach zahlt die Krankenkasse Dir Krankengeld, das ist aber deutlich weniger: 70 Prozent vom Bruttolohn, aber nicht mehr als 90 Prozent vom Netto. Manche Arbeitgeber gleichen die Differenz aus. Selbstständige oder Privatversicherte bekommen nur weiter Geld, falls sie eine Krankentagegeld-Versicherung haben.

 

 

Die Finanztip-Serie zum Arbeitsrecht:

1. Arbeiten nach der Pandemie
2. Verkauf Dich nicht zu billig!
3. Überstunden bezahlt bekommen
4. Teilzeit arbeiten – so geht‘s
5. Was im Job geht und was nicht
6. So  wehrst Du Dich bei einer Kündigung
7. Das solltest Du beachten, wenn Du krank wirst

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