Endlich Urlaub: Diese 14 Tipps schonen Deine Reisekasse

Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen – in Deutschland und vielen Nachbarländern ist wieder Urlaub möglich. Hier unsere 14 Tipps, mit denen Du diesen Sommer Deine Reisekasse schonst.   1. Versichere Dich ausreichend Ja, wir schreiben es immer wieder, aber es ist so wichtig: Ohne eine Auslandsreise-Krankenversicherung solltest Du Deutschland nicht verlassen. Zwar zahlen Krankenkassen […]

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Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen – in Deutschland und vielen Nachbarländern ist wieder Urlaub möglich. Hier unsere 14 Tipps, mit denen Du diesen Sommer Deine Reisekasse schonst.

 

1. Versichere Dich ausreichend

Ja, wir schreiben es immer wieder, aber es ist so wichtig: Ohne eine Auslandsreise-Krankenversicherung solltest Du Deutschland nicht verlassen. Zwar zahlen Krankenkassen auch im EU-Ausland, doch oft nicht die ganze Rechnung. Außerdem sind Rücktransporte nicht abgesichert, was Tausende Euro kosten kann. Auch als Privatversicherte solltest Du prüfen, ob Du ausreichend abgesichert bist.

Gute Tarife für Singles gibt es schon für 10 Euro im Jahr. Familien zahlen nur ein wenig mehr. Du kannst die Versicherung in der Regel unmittelbar vor der Abreise online abschließen. Wir empfehlen die DKV (Reise Med Tarif RD)*. Ein Preistipp für Senioren oder bei Reisen, die länger als acht Wochen dauern, ist die Debeka (Tarif AR).

 

2. Hol Dir eine Karte zum kostenlosen Geldabheben

Wenn Du mit der Girocard (früher: EC-Karte) im Ausland Geld abhebst, fallen in aller Regel Gebühren an. Mit einer guten Kreditkarte kannst Du dagegen weltweit kostenlos abheben: Wir empfehlen unter anderem die Karten der DKB*, der Hanseatic Bank* und die Barclaycard* – allerdings solltest Du bei diesen Kreditkarten ein paar Dinge beachten.

 

3. Sichere Dir auch im Urlaub schnelles Internet

Solange Du im EU-Ausland bist, kannst Du wie gewohnt weitersurfen. Aber wahrscheinlich nutzt Du häufiger Deine Internetverbindung – zum Beispiel zum Navigieren mit dem Handy. In Ferienwohnungen gehört W-Lan in der Regel dazu, aber nicht immer. Auf dem Campingplatz brauchst Du oft so oder so extra Datenvolumen.

Dafür eignet sich eine zweite Prepaid-Karte mit einem kurzzeitigen Datentarif. Mit unserem Mobilfunk-Schnäppchen etwa bekommst Du mehr als 12 GB für 10 Euro. Das reicht für 18 Stunden Netflix. Steckst Du die zusätzliche Karte in einen mobilen LTE-Router, ist die ganze Familie unterwegs mit W-Lan versorgt.

Achtung: Einige Anbieter sperren ihren Handytarif in den ersten Vertragswochen fürs Ausland. Du kannst ihn aber online oder über die Hotline entsperren lassen.

 

4. Tanke günstiger

In Deutschland kannst Du viel Geld beim Tanken sparen, wenn Du zwischen 18 und 22 Uhr an die Zapfsäule fährst. Vermeide es vor allem, an der Autobahn zu tanken. Tank-Apps wie clever-tanken.de oder Mehr-Tanken helfen Dir, günstige Tankstellen auf Deinem Weg zu finden.

 

5. Buche direkt bei der Airline

Bei der Suche nach einem günstigen Flug helfen Dir Vergleichsportale wie Kayak, Momondo oder Swoodoo. Trotzdem ist es oft besser, den Flug direkt bei der Fluggesellschaft zu buchen: Inzwischen gibt es viele Zuschläge für Koffer, Essen, Umbuchungsoption und andere Leistungen, die auf den Portalen kaum überschaubar sind. Manchmal werden Rabatte gezeigt, die Du am Ende gar nicht erhalten kannst. Und falls der Flug umgebucht oder storniert werden muss, verlangen viele Plattformen hohe Gebühren.

Fluggesellschaften dürfen dagegen keine pauschalen Gebühren verlangen, wenn sie einen Flug stornieren. Zahle am besten per Kreditkarte, damit Du bei einer Insolvenz der Airline mehr Chancen hast, Dein Geld zurückzubekommen.

 

6. Schätze schon vor der Buchung Dein Gepäck ab

Überlege Dir unbedingt, wie viele Koffer Du für den Urlaub brauchst – am besten schon vor der Flugbuchung, denn die Airlines lassen sich inzwischen das Gepäck teuer bezahlen. Ist Dein Koffer beim Check-In zu groß oder zu schwer, zahlst Du ordentlich drauf. Auch später einen weiteren Koffer dazuzubuchen, kostet meist mehr als am Anfang.

Während der Corona-Pandemie haben einige Fluggesellschaften ihre Gepäckbestimmungen nochmal verschärft. Die Vorgaben sind zudem bei jeder Airline anders. Ein Beispiel: Bei Easyjet und Ryanair muss Dein Handgepäck unter den Sitz passen. Bei Eurowings darf es maximal acht Kilogramm wiegen.

 

7. Plane mehr Zeit am Flughafen ein

Niemand wartet gerne am Terminal, aber die Corona-Pandemie hat zu zeitaufwendiger Bürokratie geführt: zum Beispiel der Nachweis von PCR-Test, Impfung oder Genesung. Solange digitale Zertifikate noch nicht flächendeckend verfügbar sind, dauern die Kontrollen am Flughafen länger. Der Dachverband der Fluggesellschaften IATA empfiehlt daher, drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu erscheinen.

 

8. Setze nicht alles auf eine Karte

Es gibt gute Gründe, im Urlaub Giro- und Kreditkarte dabei zu haben. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass Deine Kreditkarte gesperrt wird. Grund: Die Kreditkartenfirmen lassen einen Computeralgorithmus prüfen, ob es verdächtige Muster bei der Nutzung gibt, etwa häufiges Abheben im Ausland. Mit einem Anruf bei Deiner Bank (nicht bei der Kreditkartenfirma) kannst Du die Karte womöglich wieder freischalten lassen, falls Dir so etwas passiert.

Auch wird nicht jede Karte überall akzeptiert. Das passiert nicht nur, wenn Du ins ferne Ausland fliegst, sondern manchmal auch in vertrauten Ländern wie Frankreich, England oder Polen. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass die Kassensysteme ein anderes Verfahren verwenden, um die PIN abzufragen. Und Deine Karte genau das nicht kann. Gerade bei Verkaufsstellen ohne Personal, etwa Tankautomaten, solltest Du zur Sicherheit Giro- und Kreditkarte parat haben.

 

9. Achte auf Verfügungsrahmen und Tageslimit Deiner Karten

Wenn Du mit der Kreditkarte reist, dann achte darauf, ob die eine echte Kreditfunktion hat. Die Consorsbank zum Beispiel gibt eine Debitkarte heraus. Das heißt, das Geld wird wie bei der Girocard sofort abgebucht. Solche Karten akzeptieren Mietwagenfirmen und Hotels aber oft nicht für die Kaution.

Du solltest auch das Tageslimit Deiner Kreditkarte kennen. Gerade eine Kaution für Mietwagen oder Hotelzimmer kann die Karte schnell ausreizen.

 

10. Lass den Automaten nicht in Euro umrechnen

Bei Geldautomaten außerhalb der Eurozone wird Dir oft angeboten, dass die Summe direkt in Euro umgerechnet wird. Das ist ein beliebter Trick, um Urlauber auszunehmen. Denn dann findet der Währungsumtausch beim Automatenbetreiber statt, nicht bei Deiner Hausbank. Dessen Wechselkurs ist meist drastisch schlechter. Auf diese Weise zahlst Du schnell mal 10 Euro oder mehr drauf. Das gleiche gilt auch an der Kasse: Rechne auch im Laden oder Restaurant stets in Landeswährung ab.

 

11. Kaufe günstiger mit der Karte ein

Nicht nur beim Geldabheben kommt es auf die richtige Karte an, sondern auch beim Bezahlen per Karte im Ausland. Im Euro-Raum fallen bei Girocards und Kreditkarten keine Gebühren an. Anders beim Zahlen in fremden Währungen: An der Kasse musst Du mit Fremdwährungsgebühren rechnen: Üblich sind um die 1,75 Prozent. Bei unseren Kreditkarten-Empfehlungen ist dies nicht der Fall, also bei den Karten der DKB* (für Aktivkunden), der Hanseatic Bank*, Barclaycard*, Payback (Visa Flex) und Nuri*.

 

12. Miete das Auto schon vor der Reise

Mit einem Mietwagen bist Du am Urlaubsort mobil, selbst wenn Du kein eigenes Auto besitzt. Miete Dein Fahrzeug möglichst schon in Deutschland über Vergleichsportale. Das ist in aller Regel günstiger als vor Ort. Und durch die Corona-Pandemie sind Mietwagen ohnehin teurer geworden.

Nutze für den Preisvergleich am besten deutschsprachige Mietwagenportale wie billiger-mietwagen.de*, Check24* oder happycar.de*. Dann kannst Du im Vorfeld Preise und Konditionen vergleichen – und fährst nochmals günstiger. Variiere bei Deiner Abfrage Anmietort, Datum, Uhrzeit und Mietdauer, um wirklich das beste Angebot zu finden.

 

13. Versichere den Mietwagen richtig

Achte beim Mietwagen unbedingt auf einen guten Versicherungsschutz. Bei der Vollkasko gibt es sehr oft Ausschlüsse für Reifen, Unterboden und Glas. Wähle außerdem ein Angebot ohne Selbstbeteiligung. Wenn Du dagegen die Option wählst, bei Schäden zunächst in Vorleistung zu gehen, kommst Du manchmal günstiger weg, als wenn Du auf eine vollständige Erstattung bestehst. Ebenso wichtig ist eine Haftpflichtversicherung, die mindestens Schäden in Höhe von 1 Million Euro absichert. Manche Kfz-Versicherungen decken das mit ab, Stichwort „Mallorca-Police“.

Lies Dir am besten auch unsere Liste des Mietwagen-Horrors durch, um die Tricks der Verleiher am Flughafen im Voraus zu kennen.

 

14. Sichere Deine Reisedokumente

Falls die Brieftasche gestohlen wird, schmerzt der Verlust der Ausweise oft mehr als das verlorene Bargeld. Mach Dir daher unbedingt vor Reiseantritt Kopien von Deinen wichtigsten Dokumenten wie Personalausweis, Reisepass und Führerschein. Oder fotografiere sie mit Deinem Smartphone. Vor Ort lässt Du die Kopien im Hotelsafe oder bewahrst die Fotos auf Laptop oder Smartphone auf. Damit hast Du es leichter, in der Botschaft Ersatzdokumente zu bekommen.

Und auch wichtig: Sperr Deine Bankkarten, wenn Dein Geldbeutel weg ist! Dafür rufst Du entweder bei Deiner Bank an oder nutzt den Karten-Notruf 116 116. Bei Smartphone-Banken geht das manchmal auch über die App.

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Punkt für Punkt: Bauzinsen steigen – Plane jetzt Deine Anschlussfinanzierung

Für Sparer sind sie ein Graus, für Häuslebauer ein Segen: die niedrigen Zinsen. Doch das wird nicht ewig so bleiben. In jüngster Zeit steigen die Bauzinsen wieder leicht an: Der Festzins für zehn Jahre lag vor einigen Monaten noch bei etwa 0,75 Prozent, jetzt wird wieder 1 Prozent pro Jahr fällig. Wer vor acht oder […]

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Für Sparer sind sie ein Graus, für Häuslebauer ein Segen: die niedrigen Zinsen. Doch das wird nicht ewig so bleiben. In jüngster Zeit steigen die Bauzinsen wieder leicht an: Der Festzins für zehn Jahre lag vor einigen Monaten noch bei etwa 0,75 Prozent, jetzt wird wieder 1 Prozent pro Jahr fällig.

Wer vor acht oder zwölf Jahren ein Haus oder eine Wohnung gekauft hat, kennt noch ganz andere Zahlen: Eine 3 oder 4 vor dem Komma war damals üblich. Gerade diese Gruppe der Immobilienbesitzer hat jetzt die Gelegenheit, sich das noch niedrige Zinsniveau auf Jahre zu sichern. Das Stichwort lautet: Anschlussfinanzierung.

 

1. Nach zehn Jahren kannst Du neu verhandeln

Vielleicht hast Du Deine Baufinanzierung am Anfang gleich auf fünfzehn oder sogar zwanzig Jahre festgezurrt. Doch das macht nichts, umsteuern kannst Du trotzdem. Bereits zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung des Baukredits darfst Du den Vertrag jederzeit kündigen. Dabei gilt eine Frist von sechs Monaten. Das ist gesetzlich so geregelt. Auch bei langer Zinsbindung kannst Du also von den aktuellen Niedrigzinsen profitieren.

 

2. Bleib nicht unbedingt bei Deiner Bank, sondern vergleiche

Du musst für die Anschlussfinanzierung nicht bei Deiner alten Bank bleiben. Das ist zwar bequem, kann aber teuer kommen. Viele Banken rechnen mit einer gewissen Trägheit ihrer Kunden und vertrauen darauf, dass Du das neue Zinsangebot schon unterschreiben wirst. Bleib aufmerksam und leg Deiner Bank am besten ein Angebot der Konkurrenz auf den Tisch. Wenn sie nicht mitziehen will, ziehst Du weiter.

Hausfassade
Bild: ah_fotobox / GettyImages

 

3. Fang zeitig an, die Anschlussfinanzierung zu planen

Deine Bank meldet sich meist erst bei Dir, wenn Dein alter Festzins bald ausläuft – typischerweise drei Monate vorher. Mit etwas Trödeln, Urlaub und aufgestauter Arbeit nach den Ferien kann es sein, dass Du plötzlich unter Zeitdruck gerätst und zu schnell unterschreibst. Versuch das zu vermeiden.

Ein gutes Jahr vor dem Ende der alten Zinsbindung solltest Du das Thema in jedem Fall angehen. Setz Dir am besten einen Termin in den Kalender. Du kannst den Vertrag auch frühzeitig abschließen: Die meisten Banken stellen den neuen Kredit schon mal für sechs bis zwölf Monate bereit, ohne dafür Zinsen zu verlangen.

 

4. Mehr als ein Jahr vor Ablauf kostet es etwas mehr

Du hast sogar die Möglichkeit, Dir die aktuell niedrigen Zinsen zu sichern, wenn Deine Erstfinanzierung erst in zwei oder drei Jahren ausläuft. Die Banken sprechen von einem Forward-Darlehen. Du kannst dann schon heute die Zinsen festlegen. Allerdings verlangt die Bank dann einen Aufschlag auf den aktuellen Zins. So ein Darlehen ist also eine kleine Zinswette.

 

5. Einen fest vereinbarten Kredit musst Du auch abnehmen

Wenn Du Deinen Kredit tatsächlich ein Jahr oder länger im Voraus unterschreibst, um Dir jetzt die aktuellen Zinsen zu sichern, legst Du Dich fest. Was Du an Kredit vereinbart hast, musst Du auch abnehmen. Andernfalls verlangt die Bank eine Entschädigung. Überleg deshalb gut, ob in Job und Familie alles in ruhigen Bahnen läuft. Denkst Du über den Verkauf der Immobilie nach, solltest Du das erst klären, bevor Du an die Anschlussfinanzierung gehst.

 

6. Nutze die Kompetenz der großen Kreditvermittler

Für den Zinsvergleich und die Bewertung der Angebote solltest Du Dir Unterstützung suchen. Einen schnellen und umfassenden Marktüberblick erhältst Du bei den großen Baukreditvermittlern. Sie zeigen Dir auch, was Du beim Wechsel beachten musst. Wir empfehlen Dr. Klein*, Interhyp* oder Planethome.

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Riester-Fondssparplan: Bis zum 1. Juli Gewinne sichern

Erzielte Gewinne sichern, dazu mehrere Tausend Euro Kosten sparen, das geht: Finanztip-Leser Paul (das Bild oben zeigt nicht ihn) hat einen Riester-Fondssparplan bei Union Investment, die „Uniprofirente“ der Volks- und Raiffeisenbanken. Wechselt er noch im Juni in ein anderes Produkt beim selben Anbieter, kann er zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen – und hat am […]

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Erzielte Gewinne sichern, dazu mehrere Tausend Euro Kosten sparen, das geht: Finanztip-Leser Paul (das Bild oben zeigt nicht ihn) hat einen Riester-Fondssparplan bei Union Investment, die „Uniprofirente“ der Volks- und Raiffeisenbanken. Wechselt er noch im Juni in ein anderes Produkt beim selben Anbieter, kann er zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen – und hat am Ende höchstwahrscheinlich deutlich mehr Riester-Rente.

Wenn Du noch weniger als 15 Jahre bis zur Rente hast, Dein Aktienanteil in der Uniprofirente gering ist und sich Dein Vertrag gut entwickelt hat, kann sich das auch für Dich lohnen. Allerdings ist Eile geboten. Die einmalige Chance verstreicht am 1. Juli, danach unterbindet Union Investment diesen Schachzug.

Durch den Vertragswechsel zum Produkt „Uniprofirente Select“ kann sich Dein aktuelles Guthaben nicht mehr verringern. Weder durch negative Entwicklungen am Aktien- oder Anleihenmarkt, noch durch die Produktkosten. Diese werden zwar zunächst abgezogen, aber am Ende wieder ausgeglichen. Wenn Du nämlich alles Geld in einen neuen Riester-Vertrag einzahlst, gilt die Riester-Beitragsgarantie von da an für die gesamte Summe.

Je kürzer Dein Vertrag noch läuft, desto größer die Wirkung. Denn der Aktienanteil wird geringer, je näher Du dem Ruhestand kommst. Der Corona-Crash hat diesen Effekt bei vielen noch verstärkt. Die Anleihen erzeugen in aller Regel Kosten, die die wenigen Aktien meist nicht mehr ausgleichen können.

Der Trick funktioniert auch, wenn Du woanders einen Fonds-Sparplan (etwa Deka oder DWS) und auch keine 15 Jahre mehr bis zur Rente hast. Sogar wenn Du bereits die Uniprofirente Select hast, kannst Du Dein Guthaben in eine neue Uniprofirente Select übertragen. Die Wechselgebühren von 50 bis 150 Euro je nach Anbieter sollten Dich nicht abhalten.

Paul sichert sich durch den Wechsel Gewinne in Höhe von knapp 9.000 Euro und spart in den nächsten Jahren voraussichtlich 2.000 Euro Kosten. Bevor Du wechselst, schau Dir unbedingt die Checkliste im Ratgeber an.

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Besteuerung von Aktienverlusten: Einspruch kann sich lohnen

Verkaufst Du ETF-Anteile, musst Du den gesamten Gewinn versteuern – selbst wenn Du mit Aktien Verluste machst. Denn Verluste aus dem Aktienverkauf darfst Du nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Mehr noch: Du darfst Verluste aus Aktien auch nicht verrechnen mit Gewinnen aus Fonds oder ETFs – selbst wenn die nur aus Aktien bestehen. Der Bundesfinanzhof […]

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Verkaufst Du ETF-Anteile, musst Du den gesamten Gewinn versteuern – selbst wenn Du mit Aktien Verluste machst. Denn Verluste aus dem Aktienverkauf darfst Du nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Mehr noch: Du darfst Verluste aus Aktien auch nicht verrechnen mit Gewinnen aus Fonds oder ETFs – selbst wenn die nur aus Aktien bestehen. Der Bundesfinanzhof hält diese Regel für verfassungswidrig – und hat den Fall nun ans Bundesverfassungsgericht verwiesen.

In dem Prozess geht es um ein Ehepaar. Dieses erzielte 2012 Kapitalerträge von 3.400 Euro. Gleichzeitig machte es mit Aktien einen Verlust von 5.000 Euro. Das durfte es nicht verrechnen, das Finanzamt verlangte trotz der Verluste rund 450 Euro an Steuern (Az. VIII R 11/18).

Bis die Verfassungshüter entscheiden, dürfte es einige Jahre dauern. Solange werden sowohl die Banken als auch die Finanzämter die fragwürdige Regel weiterhin anwenden. Um Deine Rechte zu wahren, solltest Du deshalb gegen künftige Steuerbescheide Einspruch einlegen. Dafür hast Du jeweils einen Monat nach Erhalt Zeit. Für den Einspruch haben wir ein Musterschreiben für Dich vorbereitet. Damit hältst Du Deinen Steuerbescheid offen und bekommst zu viel gezahlte Steuern sowie Zinsen zurück, falls die Regel tatsächlich verfassungswidrig ist.

Übrigens: Unterhältst Du mehrere Depots und machst Verluste, solltest Du jeweils bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Dann kannst Du wenigstens die Aktiengewinne und -verluste aus den verschiedenen Depots verrechnen.

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Neue Ebay-Gebühren verärgern Verkäufer

Die neuen Gebühren auf dem Online-Marktplatz Ebay lösen viel Ärger aus – vor allem bei Verkäufern, wie wir nach unserem Bericht vor einer Woche beobachten konnten. Per Mail erreichten uns Hinweise, dass die Preiserhöhung gerade für Privatleute, die nur ab und an preiswert Dinge verkaufen, drastisch ausfällt. Häufig steigen die Provisionen von 10 auf 11 […]

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Die neuen Gebühren auf dem Online-Marktplatz Ebay lösen viel Ärger aus – vor allem bei Verkäufern, wie wir nach unserem Bericht vor einer Woche beobachten konnten. Per Mail erreichten uns Hinweise, dass die Preiserhöhung gerade für Privatleute, die nur ab und an preiswert Dinge verkaufen, drastisch ausfällt.

Häufig steigen die Provisionen von 10 auf 11 Prozent. Sie fallen neuerdings auch auf die Versandkosten an, zusätzlich zu einer Bestell-Pauschale von 35 Cent (bei Einkäufen unter 10 Euro 5 Cent). Für eine Käuferin kein riesiger Unterschied, für den Verkäufer unter Umständen schon – zumal noch weitere Kosten entstehen können.

Leser Alex rechnet ein Beispiel vor: Ein Artikel, eingestellt für den Startpreis von 1 Euro und Versandkosten als Paket zu 6 Euro, geht für den Euro weg. Bisherige Provision: 10 Cent (10 Prozent auf den Verkaufspreis von 100 Cent). Bleiben 90 Cent übrig. Nun sind es 11 Prozent auf Artikel und Versand – macht 77 Cent Provision. Abzüglich 5 Cent Bestell-Pauschale bleiben also nur noch 18 Cent vom Verkauf.

Durchs neue Bezahlmodell kann es etwas länger dauern, bis das Geld beim Verkäufer ankommt. Und bei größeren Beträgen über etwa 2.000 Euro gelten noch andere Provisionen. Details findest Du bei Ebay.

Im Laufe des Jahres wird die neue Zahlungsabwicklung verpflichtend für alle. Ebay begründet die Umstellung damit, dass Verkäufer keine Drittanbieter mehr benötigten – und sie dadurch auch keine separaten Gebühren mehr zahlen müssten.

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Maingau möchte Strompreis um mehr als 30 Prozent erhöhen – trotz Preisgarantie

Verwirrende Post bekam ein Finanztip-Leser dieser Tage von seinem Stromversorger: Maingau Energie kündigte an, die Preise zum 1. Januar zu erhöhen. Während der Grundpreis unverändert bleibe, erhöhe sich der Arbeitspreis von 26 auf fast 36 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Begründung: Die Energiepreise stiegen aufgrund des CO2-Preises. Zugleich macht Maingau ein „Angebot“: Wenn unser Leser bereits […]

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Verwirrende Post bekam ein Finanztip-Leser dieser Tage von seinem Stromversorger: Maingau Energie kündigte an, die Preise zum 1. Januar zu erhöhen. Während der Grundpreis unverändert bleibe, erhöhe sich der Arbeitspreis von 26 auf fast 36 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Begründung: Die Energiepreise stiegen aufgrund des CO2-Preises. Zugleich macht Maingau ein „Angebot“: Wenn unser Leser bereits ab Juli einem Arbeitspreis von 34,7 Cent zustimme, bestehe dieser bis Ende 2022. „Nutzen Sie unser Vorteilsangebot mit XXL-Preisgarantie“, heißt es.

Drei Dinge irritieren an dem Schreiben: Erstens ist unser Leser erst seit Jahresbeginn Maingau-Kunde; seine Preisgarantie gilt bis Jahresende. Zweitens ist gar nicht ersichtlich, was an dem Angebot billiger sein soll – schließlich erhöht sich der Preis im zweiten halben Jahr um satte 8,5 Cent. Drittens gilt der deutsche CO2-Preis nicht für Strom.

Hat sich das Unternehmen verkalkuliert? Auf eine Nachfrage von uns verweigerte Maingau eine Antwort. Tatsächlich sind die Kosten für die Beschaffung von Strom seit Herbst 2020 gestiegen; aber nicht um fast 10 Cent, sondern um rund 4 pro kWh (brutto).

Dieser Maingau-Tarif ist uns wiederholt als nicht gewinnbringend aufgefallen, deshalb verwundert uns diese Masche nicht. Neukunden bietet das Unternehmen nach wie vor deutlich günstigere Preise: Unser Leser würde rund 30 Cent pro kWh plus Grundpreis zahlen, wenn er heute zu Maingau wechseln würde.

Wir vermuten, dass jetzt viele Maingau-Kunden so ein unvorteilhaftes „Angebot“ bekommen. Schicke uns das gerne zu an redaktion@finanztip.de.

Zum Stromvergleich

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Auch wichtig: Corona-Hilfen, Eventim, Bankgebühren-Urteil

+++ Tickethändler Eventim muss den vollen Preis erstatten, wenn coronabedingt Veranstaltungen abgesagt wurden. Das hat das Landgericht München I entschieden (Az. 37 O 5667/20, nicht rechtskräftig). Das Unternehmen hat demnach zu Unrecht Vorverkaufsgebühren einbehalten, als es im Auftrag von Veranstaltern den Kauf rückabwickelte. Eventims Argument: Es habe die Tickets nur vermittelt und damit seine Leistung […]

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+++ Tickethändler Eventim muss den vollen Preis erstatten, wenn coronabedingt Veranstaltungen abgesagt wurden. Das hat das Landgericht München I entschieden (Az. 37 O 5667/20, nicht rechtskräftig). Das Unternehmen hat demnach zu Unrecht Vorverkaufsgebühren einbehalten, als es im Auftrag von Veranstaltern den Kauf rückabwickelte. Eventims Argument: Es habe die Tickets nur vermittelt und damit seine Leistung erbracht. Die klagende Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt nun Betroffenen, unter Verweis auf das Urteil ihr Geld einzufordern. Bei nur verschobenen Events sieht es anders aus: Da darf Eventim die Ticketrücknahme laut Urteil sogar verweigern. +++

 

+++ Die Bundesregierung hat die Corona-Hilfen bis Ende September verlängert. Bist Du als Unternehmer oder Selbständiger wegen der Pandemie finanziell in Not geraten, kannst Du also auch für die Monate Juli bis September Hilfen beantragen. Die Neustarthilfe für Selbständige erhöht sich für diese Zeit auf 1.500 Euro pro Monat. Einen Überblick findest Du beim Bundeswirtschaftsministerium. Den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld hat die Bundesregierung ebenfalls bis Ende September verlängert. +++

 

+++ Viele Banken haben auf inzwischen ungültige Weise ihre Kontogebühren erhöht, so ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von Ende April. Vergangene Woche kursierte bereits die ausführliche Begründung des BGH (wir berichteten). Jetzt kannst Du sie offiziell beim Gerichtshof runterladen – hier als PDF-Download. Damit kann sich Deine Bank nicht mehr rausreden, das Urteil läge noch nicht vor. Wie Du Dein Geld zurückholst, liest Du in unserem Ratgeber. +++

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Ungültige Bankgebühren: Jetzt kannst Du Dir Dein Geld zurückholen

Wie Du Deinem Geldinstitut Dampf machen kannst Ende April hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Banken untersagt, bei Änderungen der Geschäftsbedingungen Schweigen als Zustimmung zu werten. Damit sind viele Gebührenerhöhungen ungültig geworden. Konkret ging es zwar um ein Girokonto der Postbank, aber das Urteil ist auf alle Banken anwendbar. Dennoch haben sich Banken und Sparkassen bislang […]

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Wie Du Deinem Geldinstitut Dampf machen kannst

Ende April hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Banken untersagt, bei Änderungen der Geschäftsbedingungen Schweigen als Zustimmung zu werten. Damit sind viele Gebührenerhöhungen ungültig geworden. Konkret ging es zwar um ein Girokonto der Postbank, aber das Urteil ist auf alle Banken anwendbar.

Dennoch haben sich Banken und Sparkassen bislang mit Kommentaren zurückgehalten: Man wolle auf die schriftliche Begründung des Gerichts warten, hieß es lapidar. Die liegt jetzt vor. Und bestätigt klar unsere Einschätzung, die wir schon direkt nach dem Urteil gegeben haben: Sehr viele Leute können nun Gebühren zurückfordern.

Bisher war Folgendes üblich: Wollte Deine Bank an den Gebühren schrauben, schickte sie Dir ein Schreiben, in dem sie Dich auf die Änderung hinwies. Hast Du nicht reagiert, wertete Deine Bank die Gebühren dadurch automatisch als akzeptiert. Doch diese Art der Zustimmung ist nur „fingiert“, urteilte der BGH (Az. XI ZR 26/20). Und damit ungültig.

Viele Leserinnen und Leser haben nach unserem ersten Bericht ihrer Bank geschrieben – und Gebühren zurückverlangt. Einige Banken haben geblockt. Viele hofften, in der Urteilsbegründung ein Schlupfloch zu finden. Doch die Begründung (hier als PDF) ist glasklar: Es liegt eine „unangemessene Benachteiligung“ des Kunden vor. Und es ergeben sich keine Interpretationsspielräume, mit denen sich die Variante „Schweigen ist Zustimmung“ aufrechterhalten lässt.

 

Auch Gebühren auf Sparpläne und Depots zurückfordern

Das Urteil lässt sich ausdrücklich auch anwenden auf Wertpapierdepots oder Sparpläne. Einige Banken haben bereits reagiert und schon vor Bekanntwerden der Urteilsbegründung ihre AGBs geändert.

Wenn Du jetzt Deine Gebühren zurückforderst, musst Du trotzdem damit rechnen, dass Deine Bank nicht einfach nachgibt oder dass sie auf Zeit spielt. Oder anfängt zu diskutieren, zum Beispiel: Die Änderung sei gar nicht nachteilig für Dich. Etwa wenn bei der Anmeldung mTANs aus Sicherheitsgründen durch (kostenpflichtige) Verfahren ersetzt wurden.

 

Werde jetzt aktiv

Einige dieser Streitfragen könnten wieder vor Gericht landen. Das sollte Dich aber nicht davon abhalten, Gebühren zurückzufordern. Wie das geht, erklären wir Dir in unserem Ratgeber – dort findest Du auch das passende Musterschreiben.

Falls Deine Bank sich weigert, Dir die Gebühren zurückzuzahlen, kannst Du Dich zunächst an einen Ombudsmann wenden. Das Verfahren ist kostenlos für Dich. Und schick uns gerne die Reaktion Deiner Bank an redaktion@finanztip.de.

 

Erhöhungen sind weiter möglich

Das Urteil bedeutet nicht, dass Banken keine Gebühren mehr erhöhen können. Sie müssen aber Deine aktive Zustimmung bekommen. In aller Regel werden sie die künftig einfordern, damit Du das Konto weiter nutzen kannst. Wer dauerhaft seine Zustimmung verweigert, muss damit rechnen, dass die Bank das Konto kündigt. Besser ist es also, das Konto gleich zu wechseln, als es auf so eine Konfrontation ankommen zu lassen. Es gibt ja immer noch günstige Alternativen.

 

Zum Ratgeber

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Punkt für Punkt: DSL, Kabel, Glasfaser, LTE oder Satellit – welches Internet kann was?

Strom kommt aus der Steckdose, Wasser aus dem Wasserhahn und das Internet aus der Telefonleitung, richtig? Für die meisten von uns stimmt das, doch waren die Kupferkabel natürlich nie für die massenhafte Datenübertragung aus dem Internet gedacht. Ein Überblick über die Alternativen.   1. Glasfaser: Besser geht’s nicht Eine Glasfaserleitung (siehe Bild oben) ist wie […]

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Strom kommt aus der Steckdose, Wasser aus dem Wasserhahn und das Internet aus der Telefonleitung, richtig? Für die meisten von uns stimmt das, doch waren die Kupferkabel natürlich nie für die massenhafte Datenübertragung aus dem Internet gedacht. Ein Überblick über die Alternativen.

 

1. Glasfaser: Besser geht’s nicht

Eine Glasfaserleitung (siehe Bild oben) ist wie geschaffen für schnelles und stabiles Internet. Doch der Ausbau ist aufwendige Handarbeit. Gerade mal jeder und jede Siebte von uns hat einen Glasfaseranschluss im Haus. Tendenz immerhin steigend.

Das schnelle Internet musst Du Dir ein bisschen was kosten lassen. Die Gigabit-Anschlüsse gibt es in der Regel für 80 bis 100 Euro im Monat. Dafür hast Du ein Download-Tempo von 1.000 Mbit/s, sprich Megabit pro Sekunde – solch hohen Geschwindigkeiten braucht aber kaum eine Privatperson. Kleinere Glasfasertarife mit 200 Mbit/s bekommst Du für die Hälfte.

 

2. Fernsehkabel: Fast so schnell wie Glasfaser

Wer kein Glasfaserkabel im Haus hat, kann meist auf das TV-Kabel zurückgreifen. Das ist in zwei von drei Haushalten verlegt.

Das Fernsehkabel ist vielerorts vergleichbar schnell wie Glasfaser. Allerdings teilst Du Dir die Leitung mit Deinen Nachbarn. Daher steckst Du zur Internet-Rush-Hour manchmal im Datenstau.

Hält die TV-Leitung, was der Anbieter verspricht, kannst Du damit am günstigsten surfen. Allerdings bekommst Du den Kabeltarif, ähnlich wie bei Glasfaser, allein bei dem Anbieter, der das Fernsehkabel bei Dir verlegt hat.

 

3. Telefonleitung: Sie kann erstaunlich viel

Die DSL-Geschwindigkeit hängt maßgeblich davon ab, wie gut die Telefonleitung ausgebaut ist. 50 Mbit/s bekommen mittlerweile neun von zehn Telefonleitungen hin. Das reicht für die meisten Internetnutzer aus. 200 Mbit/s schafft nur jede zweite.

Bei den DSL-Anbietern hast Du die freie Auswahl. Besonders die großen vier, nämlich Telekom, Vodafone, 1&1 und O2, übertrumpfen sich regelmäßig mit Neukunden-Rabatten. Noch günstiger als beim Anbieter selbst kommst Du in der Regel per Vergleichsportal an Deinen Tarif: Check24 und Verivox bieten einen Extrabonus.

 

4. Keine Leitung: Dann eben übers Handynetz

Abseits der Großstädte ist schnelles Internet hier und da immer noch Mangelware. Gibt es in Deiner Nachbarschaft wenigstens guten Handyempfang, kann ein LTE-Zuhause-Tarif helfen.

Diese Tarife mausern sich langsam zu einer echten Alternative, wenn Du unter chronisch langsamem Internet leidest. Ein vollwertiger Ersatz sind sie noch nicht: Bei vielen ist das Datenvolumen begrenzt oder es gibt je nach Wohnort nur mäßigen Empfang.

Starlink-Leuchtspur am Nachthimmel
Nachthimmel fotografiert mit längerer Belichtung: Das macht einen Satelliten von Starlink
sichtbar. Foto: phototek / IMAGO

5. Zukunftsmusik: Das Internet aus dem All

Bis jetzt war Internet per Satellit nur die allerletzte Notlösung. Für teures Geld gibt es ein relativ kleines Datenvolumen. Außerdem sind die Reaktionszeiten der Satelliten so lang, dass zum Beispiel Videokonferenzen unmöglich sind. Dies möchte das Unternehmen Starlink rund um den Weltraum-Investor Elon Musk nun ändern.

Im Laufe des Jahres soll das neue Satelliten-Internet in Deutschland verfügbar sein – Du kannst es bereits vorbestellen. Der Tarif von Starlink begrenzt die Datenmenge nicht und ist in ersten Praxistests erstaunlich flink für eine Satelliten-Verbindung. Er kostet allerdings happige 100 Euro im Monat, plus 500 Euro für die Satellitenschüssel.

Rund 200.000 Haushalten in Deutschland kann weder Kabel noch Mobilfunk weiterhelfen. Deshalb will die Große Koalition ein Förderprogramm für die Kosten der Schüssel einrichten. Wir geben Dir hier im Newsletter Bescheid, wenn es soweit ist.

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Urteile zur Doppelbesteuerung von Rentnern: Das musst Du wissen

In zwei wegweisenden Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) am Montag erstmals klare Vorgaben für die Berechnung der Rentenbesteuerung gemacht (Az. X R 33/19 und X R 20/19). Der Staat muss nun seine Rechengrundlage ändern – eine Aufgabe für die kommende Bundesregierung. Eine sogenannte Doppelbesteuerung liegt vor, wenn Du während des Erwerbslebens mehr Beiträge aus versteuertem […]

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In zwei wegweisenden Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) am Montag erstmals klare Vorgaben für die Berechnung der Rentenbesteuerung gemacht (Az. X R 33/19 und X R 20/19). Der Staat muss nun seine Rechengrundlage ändern – eine Aufgabe für die kommende Bundesregierung.

Eine sogenannte Doppelbesteuerung liegt vor, wenn Du während des Erwerbslebens mehr Beiträge aus versteuertem Einkommen in die Rentenkasse zahlst, als Du im Alter als steuerfreie Rente herauskriegst. Die beiden Kläger lagen zwar falsch mit ihrer Einschätzung, dass sie selbst auf ihre aktuellen Renten teilweise doppelt Steuern zahlen. Künftigen Rentenjahrgängen kann das nach geltendem Recht aber durchaus passieren.

Stehst Du als Arbeitnehmer noch mitten im Berufsleben, musst Du nichts tun. Wichtig ist nur, dass Du alle Rentenbescheide, Versicherungsverläufe und Steuerbescheide aufhebst – wie es übrigens jeder tun sollte.

Bist Du dagegen seit kurzem in Rente, kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass Du bereits doppelt besteuert wirst. Am ehesten betrifft das frühere Selbständige, weil sie ihre Rentenbeiträge weitgehend selbst finanziert haben. Auch auf ledige Senioren kann es zutreffen, weil sie keine Hinterbliebenenbezüge erhalten. Es kommt eher bei Männern als bei Frauen dazu, weil sie statistisch gesehen früher sterben – und daher kürzer Rente beziehen.

Du vermutest, dass Du aktuell doppelt besteuert wirst? Dann solltest Du Dir für Deine Steuererklärung 2020 Zeit lassen bis zum Ende der (wegen Corona verlängerten) Abgabefrist am 31. Oktober; vielleicht ist die Rechtslage dann schon klarer. Machst Du die Steuer mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, dann hast Du Zeit bis zum 31. Mai 2022. Gegen den Steuerbescheid kannst Du dann innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Worauf es dabei ankommt, liest Du in unserem Ratgeber. Dort findest Du auch einen Mustereinspruch.

 

Zum Ratgeber

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