Fußball-WM am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

Das erste WM-Spiel der deutschen Mannschafft ist am Sonntag, wenn die meisten frei haben. Aber was ist mit den anderen Spielen unter der Woche, die schon nachmittags beginnen? Für ein Großereignis wie die Fußball-Weltmeisterschaft sieht das Arbeitsrecht doch bestimmt Ausnahmen vor, oder? Leider nicht. Es gelten die normalen Regeln, das bedeutet: Sie dürfen die WM

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Das erste WM-Spiel der deutschen Mannschafft ist am Sonntag, wenn die meisten frei haben. Aber was ist mit den anderen Spielen unter der Woche, die schon nachmittags beginnen? Für ein Großereignis wie die Fußball-Weltmeisterschaft sieht das Arbeitsrecht doch bestimmt Ausnahmen vor, oder?

Leider nicht. Es gelten die normalen Regeln, das bedeutet: Sie dürfen die WM während der Arbeitszeit nicht auf dem Fernseher oder per Livestream verfolgen. Tun Sie es doch, droht zwar keine fristlose Kündigung, aber eine Abmahnung.

Am Radio mitzuhören, kann hingegen erlaubt sein, falls Ihre Tätigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird und Sie niemanden stören. Das hängt von Ihrem Arbeitsplatz ab: In einem Großraumbüro kann es da schon mal Ärger geben. Hat Ihr Arbeitgeber das Internet im Büro für die gelegentliche private Nutzung freigegeben, dürfen Sie ab und zu den Spielstand abrufen. Ist das Internet hingegen privat tabu, sollten Sie besser nicht auf den Liveticker schauen.

Die harten Worte des Gesetzes und die menschliche Realität decken sich ja nicht immer. Und gerade bei der WM sind viele Chefs nachsichtig. Laut einer Umfrage der Uni Hohenheim haben 57 Prozent nichts gegen WM-Radio, 38 Prozent sind selbst mit einer TV-Übertragung einverstanden. Voraussetzung ist aber immer: Man redet vorher darüber und vereinbart eine Lösung.

Vielleicht ist Ihr Chef ein großer Fußball-Fan? Dann schauen Sie doch alle zusammen die Spiele im Betrieb an – und stärken so den Zusammenhalt der Belegschaft. Dadurch spart der Arbeitgeber gleich noch teure Seminare über „Teambuilding“.

WM-Tippspiele im privaten Kreis erlaubt

Die üblichen WM-Tippspiele unter Kollegen sind erlaubt – solange die Einsätze gering sind, also zum Beispiel bis zu 10 Euro von jedem. Außerdem muss es sich um eine geschlossene Gruppe handeln. Dazu zählen etwa eine Bürogemeinschaft, ein Bautrupp oder eine Station im Krankenhaus. Sprechen Sie die Kollegen am besten an und schicken Sie keine Rundmail, die den Kreis der Teilnehmer unkontrolliert erweitern könnte. Denn öffentliche Glücksspiele sind nicht erlaubt. Schon wer in der Kneipe mit dem Hut rumgeht und Einsätze sammelt, macht sich strafbar (§§ 284, 285 StGB).

Die Gewinner eines erlaubten WM-Tippspiels können ihren Gewinn allerdings nicht juristisch einfordern. Denn Spielschulden sind Ehrenschulden (§ 762 Abs. 1 BGB). Rücken die Unterlegenen das Geld nicht freiwillig raus, können Sie sie gerichtlich nicht dazu zwingen. Um schlechten Verlierern den Wind aus den Segeln zu nehmen, kann das Geld im Voraus eingesammelt und in einen „Pott“ getan werden.

Lärmvorschriften nur teilweise außer Kraft gesetzt

Die Nachtruhe ab 22 Uhr gilt auch während der Weltmeisterschaft. Am besten drehen Sie den Fernseher etwas leiser und bitten Ihre Gäste, die Gesprächslautstärke ein wenig zu mäßigen. Wir hoffen, Sie haben nicht allzu strenge Nachbarn! Etwas anderes gilt für öffentliche Fan-Feste und Public Viewing. Dank einer Sondergenehmigung der Bundesregierung darf hier bis 24 Uhr lautstark gefeiert werden.

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Ein Jahr Ende der Roaming-Gebühren: Es gibt immer noch Fußangeln

Vor ziemlich genau einem Jahr hat die EU die Roaming-Gebühren abgeschafft: Seitdem können Sie Ihr Smartphone im Urlaub etwa in Österreich oder Italien ganz genau so nutzen wie zu Hause. Besser noch: Alle Gespräche aus Ihrem EU-Urlaubsland in ein anderes EU-Land werden wie ein Inlandsgespräch innerhalb Deutschlands abgerechnet. Eine günstige Gelegenheit, Freunde und Bekannte in

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Vor ziemlich genau einem Jahr hat die EU die Roaming-Gebühren abgeschafft: Seitdem können Sie Ihr Smartphone im Urlaub etwa in Österreich oder Italien ganz genau so nutzen wie zu Hause. Besser noch: Alle Gespräche aus Ihrem EU-Urlaubsland in ein anderes EU-Land werden wie ein Inlandsgespräch innerhalb Deutschlands abgerechnet. Eine günstige Gelegenheit, Freunde und Bekannte in ganz Europa anzurufen.

Gespräche von Deutschland in andere EU-Länder sind hingegen noch nicht gedeckelt. Hierfür verlangen einige Mobilfunkanbieter gesalzene Preise, die Telekom nimmt in manchen Tarifen 98 Cent je Minute. Damit soll im Mai 2019 Schluss sein: Die EU will die Minutenpreise für diese Gespräche auf rund 23 Cent begrenzen (19 Cent ohne Mehrwertsteuer). Eine SMS ins EU-Ausland soll künftig höchstens 7 Cent kosten. In unserem Ratgeber beschreiben wir, wie Sie bereits jetzt günstig ins Ausland telefonieren können.

Außerdem zicken einige Anbieter anfangs beim Roaming: Drillisch und Klarmobil sperren Ihre Sim-Karte im Ausland in den ersten sechs bis acht Wochen nach Vertragsschluss. Fahren Sie vorher in den Urlaub, können Sie die Auslandsnutzung über den Kundendienst vorzeitig freischalten lassen. Bei Drillisch geht das einfach so, Klarmobil verlangt dafür ein Pfand in Höhe von 95 Euro. Keine anfänglichen Roamingsperren gibt es zum Beispiel bei Vodafone, Congstar, O2 und der Telekom.

Zum Ratgeber

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Serie: „Verträge optimieren“ – Schutz gegen Naturgewalten

Bist Du gegen Unwetter versichert? Das ist gar keine so einfache Frage. Denn es hängt sehr wahrscheinlich auch von der Art des Unwetters ab. Und von Deiner Versicherung natürlich. Bevor das nächste Mal Starkregen übers Land zieht und Hochwasser bringt, solltest Du Dich also einmal fragen: Genügt der Schutz? Und stimmt der Preis? Oder brauchst […]

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Bist Du gegen Unwetter versichert? Das ist gar keine so einfache Frage. Denn es hängt sehr wahrscheinlich auch von der Art des Unwetters ab. Und von Deiner Versicherung natürlich. Bevor das nächste Mal Starkregen übers Land zieht und Hochwasser bringt, solltest Du Dich also einmal fragen: Genügt der Schutz? Und stimmt der Preis? Oder brauchst Du die teure Extra-Police am Ende vielleicht gar nicht?

Gegen besondere Naturgewalten wie Hochwasser schützt die Elementarschaden-Versicherung. Diese gibt es nur im Paket: Sie ist als Zusatz zu haben, als Ergänzung einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung.

Wenn Du ein Haus besitzt, ist eine Wohngebäudeversicherung sehr wichtig, vor allem zum Schutz vor Feuerschäden. Während – wie bei der Hausratversicherung – auch Schäden durch Blitze, Hagel und Sturm mitversichert sind, gilt der Schutz nicht für sogenannte Elementarschäden.

 

1. Welche Schäden die normale Versicherung nicht abdeckt

Wenn die Erde ins Rutschen kommt oder sich absenkt bei Überschwemmungen, Lawinen und Schneelast, hilft nur die Elementarschaden-Versicherung. Sie zahlt auch bei Erdbeben oder Vulkanausbrüchen. Entscheidend ist, dass die Natur der Auslöser ist: Also bei einem Erdrutsch oder Beben, nicht aber, wenn zum Beispiel eine Kohlegrube einstürzt.

 

2. Wie groß das Risiko für Naturschäden bei Dir ist

Der Versicherungsverband GDV bietet eine interaktive Karte, auf der Du sehen kannst, wie groß das Risiko für Elementarschäden bei Dir ist. Gib dazu Deine Adresse ein. Allerdings stehen die Daten derzeit nur für fünf Bundesländer bereit, nämlich Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Thüringen.

Hochwasser war in der Vergangenheit das größte Risiko, das die Elementarschadenversicherung abdeckt. Doch bei etwa neun von zehn Gebäuden ist eine Überschwemmung sehr unwahrscheinlich (Gefahrenklasse 1).

 

3. Wie groß der Schaden ist, falls was passiert

Weniger als ein Viertel aller Haushalte schützen sich in der Hausratversicherung gegen Elementarschäden. Das ist logisch, denn wer im zweiten Stock wohnt, dem können Überschwemmungen ziemlich egal sein. Solange jedenfalls im Keller nicht besonders wertvolle Sachen lagern.

Jenseits vom Starkregen lassen sich die Risiken oft selbst ganz gut abschätzen. Liegt das Haus in einer Mulde? Fließt ein stark kanalisierter Bach in der Nähe? Gab es schon Hochwasser? Wie groß ist das Risiko durch Schneelast auf dem Dach und durch Lawinen? Klar ist: Das Risiko von Erdbeben und Vulkanausbrüchen ist in Deutschland selbst in der Eifel sehr überschaubar.

 

4. Mal wieder den Preis des Vertrags abklopfen

Wenn Du Dein Risiko abwägst, gibt es natürlich keine absolute Sicherheit. Sobald Du Dich aber gegen Elementarschäden absicherst, wird die Gebäudeversicherung oder die Hausrat spürbar teurer.

Ob mit oder ohne Elementarschaden, vergleiche unbedingt. Denn die Preisunterschiede zwischen den Anbietern können einige Hundert Prozent betragen. Wir empfehlen für Hausrat das Portal Mr-Money*. Für die Wohngebäudeversicherung findest Du gute Angebote sowohl bei Mr-Money* als auch bei Verivox*.

Auch wenn Du schon versichert bist: Prüfe ruhig mal, wie teuer Dein Vertrag ist. Was es sonst noch zu beachten gibt, liest Du in unseren Ratgebern zur Hausrat– und Wohngebäudeversicherung.

 

5. Den versicherten Wert richtig einschätzen

Wenn Du Angebote einholst für einen Elementarschaden-Vertrag, musst Du sowohl für die Hausrat- als auch für die Gebäudeversicherung den Wert Deines Besitzes richtig einschätzen. Wenn dabei rauskommt, dass Du bislang zu wenig versichert hast, dann solltest Du Deinen Vertrag unbedingt anpassen: Vielleicht ist ein Anbau dazugekommen oder Du hast einen Faible für Antiquitäten entwickelt.

Alles, was Du konkret für die Überprüfung wissen musst, findest Du im Ratgeber Elementarschäden.

 

 

Finanztip-Serie „Verträge optimieren“:

1. Abspecken: Diese Versicherungen braucht kein Mensch
2. Die Grundlage: Ein praktisches und günstiges Girokonto
3.  Strom: Raus aus der teuren Grundversorgung
4.  Internet: Günstiger – und auch schneller
5.  Handy: Tarif prüfen – und Smartphone getrennt kaufen
6.  Gas: Billig wie selten – jetzt wechseln
7.  Haftpflicht: Neue Verträge sind besser
8.  Hausrat: Füttere nicht Deinen Versicherer
9.  Autoversicherung: Mit diesen fünf Tricks kräftig sparen
10. Naturgewalten: So versicherst Du Dich gegen Schäden
11. Heizstrom: Weniger für Heizstrom zahlen
12. Umschulden: Wie Du teure Kredite loswirst

 

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Partnerkarte: Bahncard zum halben Preis

Der Partner oder die Partnerin eines Bahncard-Inhabers kann eine Bahncard* deutlich günstiger bekommen. Partner bedeutet hier: Sie sind verheiratet beziehungsweise eingetragene Lebenspartner – oder Sie leben in einem Haushalt zusammen. Die Bahn stellt die Partnerkarte nicht besonders heraus: Auf der Überblickseite zur Bahncard ist zum Beispiel keine Partner-Bahncard abgebildet. Auch kann man die Partner-Bahncard nicht

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Der Partner oder die Partnerin eines Bahncard-Inhabers kann eine Bahncard* deutlich günstiger bekommen. Partner bedeutet hier: Sie sind verheiratet beziehungsweise eingetragene Lebenspartner – oder Sie leben in einem Haushalt zusammen.

Die Bahn stellt die Partnerkarte nicht besonders heraus: Auf der Überblickseite zur Bahncard ist zum Beispiel keine Partner-Bahncard abgebildet. Auch kann man die Partner-Bahncard nicht nachträglich online hinzubuchen. Dazu müssen Sie ins Reisezentrum gehen. Doch wer neu eine Bahncard online kauft, kann eine für seinen Partner dazu bestellen. Die Laufzeit der Partnerkarte ist an die Hauptkarte gebunden, auch wenn Sie sie nachträglich buchen.

Die Partnerkarten gibt es für die Bahncard 25 und Bahncard 50, sowie für die Mybahncard-Variante für junge Leute unter 27. Die Bahncard-25-Partnerkarte kostet 41 Euro in der 2. Klasse (gegenüber sonst 62 Euro) und die Bahncard-50-Partnerkarte 127 Euro (sonst 255 Euro). Auch Varianten für die 1. Klasse sind erhältlich.

Zum Ratgeber

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