Das erste WM-Spiel der deutschen Mannschafft ist am Sonntag, wenn die meisten frei haben. Aber was ist mit den anderen Spielen unter der Woche, die schon nachmittags beginnen? Für ein Großereignis wie die Fußball-Weltmeisterschaft sieht das Arbeitsrecht doch bestimmt Ausnahmen vor, oder?
Leider nicht. Es gelten die normalen Regeln, das bedeutet: Sie dürfen die WM während der Arbeitszeit nicht auf dem Fernseher oder per Livestream verfolgen. Tun Sie es doch, droht zwar keine fristlose Kündigung, aber eine Abmahnung.
Am Radio mitzuhören, kann hingegen erlaubt sein, falls Ihre Tätigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird und Sie niemanden stören. Das hängt von Ihrem Arbeitsplatz ab: In einem Großraumbüro kann es da schon mal Ärger geben. Hat Ihr Arbeitgeber das Internet im Büro für die gelegentliche private Nutzung freigegeben, dürfen Sie ab und zu den Spielstand abrufen. Ist das Internet hingegen privat tabu, sollten Sie besser nicht auf den Liveticker schauen.
Die harten Worte des Gesetzes und die menschliche Realität decken sich ja nicht immer. Und gerade bei der WM sind viele Chefs nachsichtig. Laut einer Umfrage der Uni Hohenheim haben 57 Prozent nichts gegen WM-Radio, 38 Prozent sind selbst mit einer TV-Übertragung einverstanden. Voraussetzung ist aber immer: Man redet vorher darüber und vereinbart eine Lösung.
Vielleicht ist Ihr Chef ein großer Fußball-Fan? Dann schauen Sie doch alle zusammen die Spiele im Betrieb an – und stärken so den Zusammenhalt der Belegschaft. Dadurch spart der Arbeitgeber gleich noch teure Seminare über „Teambuilding“.
WM-Tippspiele im privaten Kreis erlaubt
Die üblichen WM-Tippspiele unter Kollegen sind erlaubt – solange die Einsätze gering sind, also zum Beispiel bis zu 10 Euro von jedem. Außerdem muss es sich um eine geschlossene Gruppe handeln. Dazu zählen etwa eine Bürogemeinschaft, ein Bautrupp oder eine Station im Krankenhaus. Sprechen Sie die Kollegen am besten an und schicken Sie keine Rundmail, die den Kreis der Teilnehmer unkontrolliert erweitern könnte. Denn öffentliche Glücksspiele sind nicht erlaubt. Schon wer in der Kneipe mit dem Hut rumgeht und Einsätze sammelt, macht sich strafbar (§§ 284, 285 StGB).
Die Gewinner eines erlaubten WM-Tippspiels können ihren Gewinn allerdings nicht juristisch einfordern. Denn Spielschulden sind Ehrenschulden (§ 762 Abs. 1 BGB). Rücken die Unterlegenen das Geld nicht freiwillig raus, können Sie sie gerichtlich nicht dazu zwingen. Um schlechten Verlierern den Wind aus den Segeln zu nehmen, kann das Geld im Voraus eingesammelt und in einen „Pott“ getan werden.
Lärmvorschriften nur teilweise außer Kraft gesetzt
Die Nachtruhe ab 22 Uhr gilt auch während der Weltmeisterschaft. Am besten drehen Sie den Fernseher etwas leiser und bitten Ihre Gäste, die Gesprächslautstärke ein wenig zu mäßigen. Wir hoffen, Sie haben nicht allzu strenge Nachbarn! Etwas anderes gilt für öffentliche Fan-Feste und Public Viewing. Dank einer Sondergenehmigung der Bundesregierung darf hier bis 24 Uhr lautstark gefeiert werden.
Der Beitrag Fußball-WM am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt? erschien zuerst auf Finanztip Blog.