In Kurzarbeit? So bekommen Sie mehr Geld!

Bis zu acht Millionen Beschäftigte werden im Laufe dieses Jahres nach offiziellen Schätzungen irgendwann auf Kurzarbeit gewesen sein. Sie auch? Dann sollten Sie unbedingt Ihre Steuerklasse prüfen. Denn das Kurzarbeitergeld wird auf Basis des Nettolohns berechnet. Und der hängt davon ab, was Sie auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen haben. Verheiratete können zwischen mehreren Steuerklassen wählen:

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Bis zu acht Millionen Beschäftigte werden im Laufe dieses Jahres nach offiziellen Schätzungen irgendwann auf Kurzarbeit gewesen sein. Sie auch? Dann sollten Sie unbedingt Ihre Steuerklasse prüfen. Denn das Kurzarbeitergeld wird auf Basis des Nettolohns berechnet. Und der hängt davon ab, was Sie auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen haben.

Verheiratete können zwischen mehreren Steuerklassen wählen: III, IV, IV mit Faktor oder V. Wenn bei einem Ehepaar ein Partner in Kurzarbeit geht, sollte er die steuergünstigere Lohnsteuerklasse wählen, zum Beispiel III oder IV. Wichtig: Bereits abgerechnete Monate können nicht rückwirkend korrigiert werden. Auch nicht mit der Steuererklärung.

Wenn Sie beim Finanzamt den Wechsel beantragen, sollte der im Folgemonat vollzogen sein. Seit diesem Jahr können Sie sogar mehrmals im Jahr die Steuerklasse ändern lassen.

Kurzarbeitende Väter und Mütter mit Steuerklasse V sollten auf jeden Fall handeln: Denn bei ihnen steht kein Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte, nur beim Partner. Folglich zahlt der Arbeitgeber nicht das erhöhte Kurzarbeitergeld aus. Mütter und Väter haben nämlich Anspruch auf sieben Prozentpunkte mehr Lohnersatz, also 67 Prozent statt 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts in den ersten drei Monaten. In den Folgemonaten erhöht sich das Kurzarbeitergeld. Die Details dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zu Arbeitsrecht und Corona.

Den Zuschlag für Eltern bekommen Sie nach einem Steuerklassenwechsel in die III, IV oder IV mit Faktor. Alternativ können Sie eine Bescheinigung, in der Ihre Kinder eingetragen sind, bei der Agentur für Arbeit beantragen. Zurzeit genügt sogar eine Kopie der Lohnsteuerkarte Ihres Ehepartners, auf der der Kinderfreibetrag eingetragen ist. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber aushändigen.

Wenn der Chef was drauflegt

Der Arbeitgeber kann von sich aus etwas zum Kurzarbeitergeld dazugeben – das tut Umfragen zufolge jeder dritte. Solange Kurzarbeitergeld plus Aufstockung in Summe 80 Prozent des ausgefallenen Gehalts nicht überschreiten, bleibt das Geld vom Arbeitgeber bis Ende des Jahres steuer- und abgabefrei. Möglich ist das für die Lohnzahlungszeiträume März bis Dezember 2020.

Achtung: Steuererklärung

Das Kurzarbeitergeld selbst ist ebenfalls steuerfrei, steht aber unter Progressionsvorbehalt. Erhalten Sie in diesem Jahr insgesamt mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Kurzarbeiter-, Arbeitslosen- oder Elterngeld, müssen Sie 2021 eine Steuererklärung für dieses Jahr abgeben. Das Finanzamt berechnet dann einen höheren persönlichen Steuersatz für Ihre steuerpflichtigen Einkünfte. Das bedeutet: Wer Kurzarbeitergeld bezieht, muss vermutlich Steuern auf sein normales Einkommen nachzahlen. Falls möglich, sollten Sie etwas Geld für die Nachzahlung zurücklegen.

Zum Ratgeber Kurzarbeit und Progression

 

Unsere Ratgeber zur Corona-Krise:

Arbeitsschutzwas im Job jetzt wichtig ist
Verfallene Flugtickets wie Sie zu Ihrem Geld kommen
Maskenpflicht
so geht‘s
Reisepläne
was aus dem Sommerurlaub wird
Selbstständigewie Sie die Krise überbrücken
Von Miete bis Kredite – wie Sie Zahlungen aufschieben können
ETFs, Gold & Anleihen – was die Krise für Ihre Finanzen bedeutet

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So klappt es mit der Erstattung Ihres Flugtickets

Ist auch Ihre Flugreise wegen Corona ins Wasser gefallen? Viele Leser schreiben uns, dass sie sich mit ihrer Fluggesellschaft herumärgern – und noch immer auf Erstattung der Tickets warten. Rund 4 Milliarden Euro schulden die Fluglinien deshalb allein in Deutschland ihren Kunden, schätzt der Reiseverband DRV. Europaweit sind es laut dem Branchenverband A4E sogar mehr

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Ist auch Ihre Flugreise wegen Corona ins Wasser gefallen? Viele Leser schreiben uns, dass sie sich mit ihrer Fluggesellschaft herumärgern – und noch immer auf Erstattung der Tickets warten. Rund 4 Milliarden Euro schulden die Fluglinien deshalb allein in Deutschland ihren Kunden, schätzt der Reiseverband DRV. Europaweit sind es laut dem Branchenverband A4E sogar mehr als 9 Milliarden.

Die rechtliche Situation ist eindeutig. Nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung muss die Airline innerhalb von sieben Tagen das Geld für den annullierten Flug zurückzahlen. So kommen Sie auch tatsächlich zu Ihrem Recht:

1. Schreiben Sie die Airline an und verlangen Sie hartnäckig Ihr Geld zurück, wenn der Flug wegen Corona ausgefallen ist. Sie können dazu unser Musterschreiben nutzen.

2. Bietet Ihnen die Fluggesellschaft einen Gutschein (Voucher), dann können Sie den annehmen, müssen das aber nicht. Einige Gutscheine sind durchaus attraktiv, weil die Airline noch einen Bonus dazugibt. Allerdings: Sollte die Airline pleitegehen, ist der Gutschein wertlos.

3. Warten Sie seit Wochen auf eine Antwort der Fluggesellschaft, können Sie sich an die Schlichtungsstelle SÖP wenden. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

4. Sie können die Angelegenheit auch einem Unternehmen übergeben, das für Sie die Erstattung durchsetzt. Bei Erfolg müssen Sie den sogenannten Fluggasthelfern wie Compensation2go*, EUFlight* oder Flightright* allerdings eine Servicegebühr zwischen 10 und 30 Prozent zahlen. EUFlight bietet gegen eine höhere Gebühr auch eine Soforterstattung an.

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Zuschüsse statt Kredit: Corona-Nothilfe für Studierende

Seit dieser Woche gibt es eine Nothilfe für Studierende, die wegen der Corona-Krise kein Geld mehr für das Nötigste haben. Sie kann online bei den Studentenwerken beantragt werden. Der Bund zahlt monatlich bis zu 500 Euro – abhängig vom Kontostand am Tag bevor Sie den Antrag stellen. Diese „Überbrückungshilfe“ wird für die Monate Juni, Juli

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Seit dieser Woche gibt es eine Nothilfe für Studierende, die wegen der Corona-Krise kein Geld mehr für das Nötigste haben. Sie kann online bei den Studentenwerken beantragt werden. Der Bund zahlt monatlich bis zu 500 Euro – abhängig vom Kontostand am Tag bevor Sie den Antrag stellen.

Diese „Überbrückungshilfe“ wird für die Monate Juni, Juli und August gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Studierende müssen sie aber jeden Monat neu beantragen. Den Zuschuss können fast alle erhalten, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt sind – unabhängig von Nationalität, Erst- oder Zweitstudium und Alter. Auch wer Bafög bekommt, kann die Nothilfe beantragen. Nicht aber Studenten im berufsbegleitenden Studium.

Die Hilfe richtet sich an Studierende, deren Nebenjob durch Corona weggebrochen ist oder deren Eltern sie weniger unterstützen können. Den Antrag müssen Sie begründen, etwa mit einem Kündigungsschreiben. Auch müssen vollständige Kontoauszüge seit Februar oder März beiliegen, um das frühere Einkommen nachzuweisen.

Der Zuschuss ist gestaffelt: Wer weniger als 100 Euro auf dem Konto hat, bekommt den vollen Betrag. Mit jedem Hunderter mehr auf dem Konto verringert sich die Unterstützung um 100 Euro. Ab einem Kontostand von 500 Euro gibt es nichts mehr.

Unabhängig davon sollten Studierende prüfen, ob sie Bafög beziehen können. Wer es schon kriegt, kann bei geringerem Einkommen die Höhe anpassen lassen. Gute Nachrichten gibt es auch zu den Studienkrediten der KfW: Bis 31. März 2021 fallen keine Zinsen an.

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Neue EU-Website: Urlaub in Europa sicher planen

Seit Anfang der Woche haben fast alle EU-Mitgliedsländer wieder ihre Grenzen geöffnet und innereuropäisches Reisen ist wieder möglich. Will man aber etwas genauer wissen, welche Einschränkungen vor Ort bestehen, sieht man sich noch immer mit einem Flickenteppich an Regelungen konfrontiert. Änderungen gibt es ständig. Wie also den Urlaub planen ohne teure Stornierungen oder Planänderungen zu

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Seit Anfang der Woche haben fast alle EU-Mitgliedsländer wieder ihre Grenzen geöffnet und innereuropäisches Reisen ist wieder möglich. Will man aber etwas genauer wissen, welche Einschränkungen vor Ort bestehen, sieht man sich noch immer mit einem Flickenteppich an Regelungen konfrontiert. Änderungen gibt es ständig. Wie also den Urlaub planen ohne teure Stornierungen oder Planänderungen zu riskieren?

Die EU-Kommission hat jetzt eine Plattform ins Leben gerufen, die helfen soll, trotz unterschiedlicher Reiseregeln den Überblick zu behalten. Auf der Website „Re-open EU“ finden Urlaubslustige umfangreiche Informationen in deutscher Sprache: Etwa ob man bei der Einreise ein Attest braucht, wie die Bewegungsfreiheit im Inland aussieht und was für Unterkünfte, Geschäfte, Freizeit- und Kultureinrichtungen gilt. Darüber verlinkt die Website für jedes Land auf eine Reihe nützlicher Quellen, zum Beispiel die Onlineauftritte verschiedener Regionen.

Damit geht die Plattform weit über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts hinaus. Aber ob für das Zielland die Reisewarnung verlängert wurde, wie aktuell für Schweden, erfahren Sie nicht. Unser Tipp: Nutzen Sie am besten beide Quellen, wenn Sie Ihren Urlaub planen.

Zum Ratgeber Reise

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Heizöl: Wer bis September bestellt, spart die CO2-Abgabe

Haben Sie eine Ölheizung, kommen in den nächsten Jahren Veränderungen auf Sie zu. Die erste bereits zu Neujahr: Heizöl wird ab 2021 mit einer CO2-Abgabe belegt. Sie macht den Brennstoff rund 8 Cent pro Liter teurer und sorgt vermutlich für einen Kundenansturm bei den Ölhändlern im Herbst. Bestellen Sie deswegen bis September, damit das Öl

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Haben Sie eine Ölheizung, kommen in den nächsten Jahren Veränderungen auf Sie zu. Die erste bereits zu Neujahr: Heizöl wird ab 2021 mit einer CO2-Abgabe belegt. Sie macht den Brennstoff rund 8 Cent pro Liter teurer und sorgt vermutlich für einen Kundenansturm bei den Ölhändlern im Herbst. Bestellen Sie deswegen bis September, damit das Öl bis Silvester im Tank ist. Denn jede Lieferung ab 1. Januar unterliegt dem CO2-Preis und der dann wieder höheren Mehrwertsteuer von 19 Prozent.

Um Angebote und Lieferfristen zu vergleichen, bietet sich eine Abfrage über Heizölportale an. Wir empfehlen Heizoel24 und Esyoil. Beide haben sich auch in unserem jüngsten Test in diesem Frühling durchgesetzt – sie zeigen am häufigsten die günstigsten Preise.

Die zweite Veränderung betrifft den Betrieb der Ölheizung selbst. Handelt es sich um einen Standard-Kessel (auch Konstanttemperaturkessel genannt), müssen Sie diesen nach spätestens 30 Jahren ausbauen – andernfalls blüht Ihnen ein hohes Bußgeld. Das schreibt ein neues Gesetz vor, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat.

Das neue Gesetz erlaubt zudem den Einbau einer neuen Ölheizung ab 2026 mehrheitlich nur noch, wenn Sie einen Teil Ihrer Wärme auch aus erneuerbaren Energien gewinnen. Steht bei Ihnen ein Heizungstausch an, sollten Sie überlegen, auf einen anderen Brennstoff umzusatteln. Besser für die Umwelt ist das sowieso. Der Staat fördert eine neue, umweltfreundliche Heizung mit bis zu 45 Prozent der Kosten.

 

Hier geht es zum Ratgeber:

www.finanztip.de/heizoel

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Auch wichtig: Corona-App, Pendler-Ticket, Krisenhilfe, Prämiensparen

+++ Seit Dienstag ist die Corona-Warn-App der Bundesregierung verfügbar. Nach langem Ringen um den Datenschutz hat nun nicht mal der Chaos Computer Club etwas zu meckern. Herunterladen können Sie die App im Google-Play-Store und im App-Store. +++ +++ In Zeiten von Kurzarbeit und Homeoffice macht die Deutsche Bahn Pendlern ein neues Angebot: ein 20-Fahrten-Ticket für

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+++ Seit Dienstag ist die Corona-Warn-App der Bundesregierung verfügbar. Nach langem Ringen um den Datenschutz hat nun nicht mal der Chaos Computer Club etwas zu meckern. Herunterladen können Sie die App im Google-Play-Store und im App-Store. +++

+++ In Zeiten von Kurzarbeit und Homeoffice macht die Deutsche Bahn Pendlern ein neues Angebot: ein 20-Fahrten-Ticket für den Fernverkehr. Das Ticket gilt für 20 Einzelfahrten (also Hin- oder Rückfahrt) innerhalb eines Monats auf einer festgelegten Strecke. Es kostet mindestens zwei Drittel des Preises der entsprechenden Monatskarte – und ist damit im Verhältnis deutlich teurer. Mehr dazu auf der Seite der Bahn. +++

+++ Wegen Corona fehlen vielerorts Saisonarbeiter und medizinisches Personal. Deshalb hat die Bundesregierung für das Jahr 2020 die Zuverdienstgrenze für Rentner massiv erhöht: von 6.300 Euro auf 44.590 Euro. Rentner sollen so ohne Einbußen zeitweise wieder in den Job einsteigen können. Ab 2021 gilt wieder die alte Grenze. +++

+++ Viele Menschen, insbesondere Selbstständige, kämpfen in der Corona-Krise mit großen Einkommensverlusten. Deshalb gibt es seit März bei Anträgen auf Grundsicherung keine Vermögensprüfung mehr, Wohnungs- und Heizkosten werden voll übernommen. Diese Regelung ist nun bis 30. September verlängert. Den Antrag stellen Sie beim Jobcenter. +++

+++ Die Verbraucherzentrale Sachsen gewinnt ihre nächste Musterfeststellungsklage zu Prämiensparverträgen in erster Instanz: Auch die Sparkasse Zwickau hat Zinsen falsch berechnet, urteilte am Mittwoch das Oberlandesgericht Dresden. Doch entscheidend wird sein, wie der Bundesgerichtshof die Sache sieht. +++

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Sechs Wochen „Der Spiegel“ für 6 Euro

Vergangene Woche war es „Die Zeit“, diese Woche gibt es wieder den „Spiegel“ im Sechs-Wochen-Angebot – für nur 1 Euro pro Heft. Praktisch: Sie brauchen das Kurzabo bei Zeitschriftendeals.de nicht zu kündigen, denn es läuft automatisch aus.
 
Zum S…

Vergangene Woche war es „Die Zeit“, diese Woche gibt es wieder den „Spiegel“ im Sechs-Wochen-Angebot – für nur 1 Euro pro Heft. Praktisch: Sie brauchen das Kurzabo bei Zeitschriftendeals.de nicht zu kündigen, denn es läuft automatisch aus.

 

Zum Schnäppchen*

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Zinspilot: Kurzes Festgeld mit Bonus

Zinsen gibt es wenig, da werden Boni um so attraktiver. Die Festgeld-Plattform Zinspilot bietet derzeit Neukunden von Finanztip einen Bonus von 25 Euro, wenn sie 2.500 Euro anlegen und 50 Euro bei 10.000 Euro. Ab 25.000 Euro sind es dann 75 Euro. Auf Zinspilot kann man sein Geld zwischen verschiedenen Banken hin- und herschieben. Darunter

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Zinsen gibt es wenig, da werden Boni um so attraktiver. Die Festgeld-Plattform Zinspilot bietet derzeit Neukunden von Finanztip einen Bonus von 25 Euro, wenn sie 2.500 Euro anlegen und 50 Euro bei 10.000 Euro. Ab 25.000 Euro sind es dann 75 Euro. Auf Zinspilot kann man sein Geld zwischen verschiedenen Banken hin- und herschieben. Darunter auch immer wieder Finanztip-Empfehlungen.

Aktuell kommt vor allem das Drei-Monats-Festgeld bei der RSB infrage, einer deutschen Bank. Sie bietet 0,3 Prozent. Das ist weniger als aktuell einige Tagesgelder einbringen, aber mit dem Bonus dann doch attraktiver. Achten Sie auf die Bedingungen für den Bonus, damit beim Abschluss alles klappt.

Zum Schnäppchen*

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Luxusmode-Sale: bis zu 50 Prozent Rabatt

Was ist noch ein Schnäppchen und was nicht mehr? Prada, Marni, Lanvin, Stella McCartney, Valentino, … Bei diesen Modemarken werden Preise abgerufen, die jenseits von jedem Schnäppchen sind. Andererseits: Wer schon mal mit so einem Teil geliebäugelt hat, freut sich, wenn es günstiger wird. Da ist uns der Schlussverkauf bei Net-A-Porter mit bis zu 50

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Was ist noch ein Schnäppchen und was nicht mehr? Prada, Marni, Lanvin, Stella McCartney, Valentino, … Bei diesen Modemarken werden Preise abgerufen, die jenseits von jedem Schnäppchen sind. Andererseits: Wer schon mal mit so einem Teil geliebäugelt hat, freut sich, wenn es günstiger wird. Da ist uns der Schlussverkauf bei Net-A-Porter mit bis zu 50 Prozent Rabatt aufgefallen. Die Auswahl ist beachtlich, es gibt sogar Bademode. Und dieser Onlineshop gehört nicht zu denen, die ununterbrochen mit Rabatten werben. Preisvergleich auf Idealo und Co nicht vergessen (auch wenn die Luxuswaren dort selten gelistet sind). Sagen Sie uns bitte unten in den Kommentaren, wie gut Sie das Angebot fanden.

Zum Luxus-Schnäppchen*

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Darf Geldanlage auch bequem sein? Die besten Robo-Advisors

Eigentlich kann jeder seine Geldanlage leicht selbst organisieren. Wir haben das genau beschrieben – und auch auf die Fehler hingewiesen, die Sie vermeiden sollten. Wenn Ihnen das aber zu aufwendig ist, sind Sie richtig aufgehoben bei der zweitbesten Geldanlage-Strategie: Gegen einen überschaubaren Aufpreis bekommen Sie Unterstützung von sogenannten Robo-Advisors. Die Kosten schmälern die Rendite, aber Sie

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Eigentlich kann jeder seine Geldanlage leicht selbst organisieren. Wir haben das genau beschrieben – und auch auf die Fehler hingewiesen, die Sie vermeiden sollten. Wenn Ihnen das aber zu aufwendig ist, sind Sie richtig aufgehoben bei der zweitbesten Geldanlage-Strategie: Gegen einen überschaubaren Aufpreis bekommen Sie Unterstützung von sogenannten Robo-Advisors.

Die Kosten schmälern die Rendite, aber Sie fahren in aller Regel immer noch deutlich günstiger als beim Bankberater. Wir haben für Sie die Anbieter untersucht und die vier aus unserer Sicht besten ausgewählt.

Welcher Anlagetyp sind Sie?

Zuerst ermitteln die Robo-Advisors mit einem Fragebogen, welcher Risikotyp Sie sind. Dazu passend schlagen die Anbieter Ihnen anschließend ein fertiges Portfolio vor. Die Anlagehelfer setzen schließlich diese Geldanlage für Sie um, kümmern sich also um den Kauf der einzelnen ETFs und deren Verwaltung.

Insbesondere sorgen die Anbieter dafür, dass die Aufteilung Ihres Geldes in Aktien und sichere Anlagen übers Jahr gewahrt bleibt. Nehmen wir an, ursprünglich lagen 60 Prozent Ihres Vermögens in Aktien und 40 Prozent in Anleihen. Verschiebt sich übers Jahr etwas an dieser Gewichtung, etwa weil Aktienkurse deutlich steigen oder sinken, schichten die Anlagehelfer Guthaben um.

Die neuen Finanztip-Empfehlungen

In unserer aktuellen Analyse war uns wichtig, dass die Anbieter nur in günstige ETFs investieren und das Portfolio ansonsten passiv managen, also die empfohlene Aufteilung beibehalten. Diese Robo-Advisors verzichten also darauf, Marktentwicklungen mithilfe von Algorithmen und unter vielen Annahmen zu prognostizieren und danach zu kaufen oder verkaufen. Die Kosten müssen zudem unter 1 Prozent der Anlagesumme pro Jahr liegen.

Vier Anlagehelfer erfüllen die Finanztip-Kriterien: Quirion* (Variante „regular“), VTB Invest und Growney* als passive Robo-Advisors, die Ihren Risikotyp via Fragebogen ermitteln. Und Weltinvest* als Lösung für Anleger, die schon wissen, wie sie ihren Anlagebetrag auf Aktien und Anleihen aufteilen wollen.

 

Tabelle Robo-Advisor Quirion und VTB

 

Nicht jeder Anbieter investiert gleich

Ein Blick auf die Aktien-Portfolios der Anlagehelfer zeigt: Manche Anbieter berücksichtigen unterbewertete und kleine Unternehmen stärker. Andere legen den Fokus auf Unternehmen aus Ländern mit großer Wirtschaftskraft (Bruttoinlandsprodukt, BIP). In unseren Tabellen beschreiben wir die wichtigsten Unterschiede.

Kurzfristig kann sich das Portfolio eines Robo-Advisors auch einmal deutlich anders entwickeln als eine Anlage in den Weltaktienindex MSCI World. Langfristig passt die grundsätzliche Strategie aber. Mehr in unserem großen Ratgeber.

 

Tabelle Robo-Advisor-Growney und Weltinvest

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