Schnäppchen: Sechs Ausgaben „Die Zeit“ für 4 Euro

Die Wochenzeitung „Die Zeit“ liefert Woche für Woche aufschlussreiche Analysen und führt die aktuellen Debatten fort. Diese Woche gibt es mal wieder sechs Ausgaben für knapp 4 Euro Versandpauschale – und zwar über den Anbieter zeitschriftendeals.de. Be…

Die Wochenzeitung „Die Zeit“ liefert Woche für Woche aufschlussreiche Analysen und führt die aktuellen Debatten fort. Diese Woche gibt es mal wieder sechs Ausgaben für knapp 4 Euro Versandpauschale – und zwar über den Anbieter zeitschriftendeals.de. Bezahlung nur über Paypal. Praktisch: Das Probeabo endet automatisch.

Zum Schnäppchen*

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Kurz gemeldet: Krankenhaus-Kosten, mit Handy zahlen, Hoffnung für Niki-Kunden

+++ Patienten benötigen eigentlich eine Einweisung vom Arzt, um sich im Krankenhaus behandeln zu lassen – außer es handelt sich um einen Notfall. Andernfalls kann die Krankenversicherung sich weigern, die Rechnung zu bezahlen. Dagegen hat ein Kunde der AOK Niedersachen geklagt: Die Kasse wollte ihn auf 5.600 Euro für eine psychiatrische Behandlung sitzen lassen. Das

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+++ Patienten benötigen eigentlich eine Einweisung vom Arzt, um sich im Krankenhaus behandeln zu lassen – außer es handelt sich um einen Notfall. Andernfalls kann die Krankenversicherung sich weigern, die Rechnung zu bezahlen. Dagegen hat ein Kunde der AOK Niedersachen geklagt: Die Kasse wollte ihn auf 5.600 Euro für eine psychiatrische Behandlung sitzen lassen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat jetzt entschieden, dass die AOK die Kosten übernehmen muss, da die Behandlung „erforderlich und wirtschaftlich“ war (Az: B 1 KR 26/17 R). +++

+++ Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen können ab diesem Sommer ihre Girocard nutzen, um mit dem Smartphone kontaktlos zu bezahlen. Die Banken hinterlegen die Karte samt ihrer Bezahlfunktion in der Banking-App. Bei der Volksbank Mittelhessen funktioniert das schon jetzt: Ihre Kunden können mit dem Handy, aber auch der Karte selber kontaktlos zahlen. Die Genossenschaftsbank ist beim Bezahlen mit Smartphone in Deutschland schneller als der Internetriese Google. Der bringt Ende Juni sein Bezahlsystem Google Pay nach Deutschland – zusammen mit der Commerzbank. +++

+++ Wer ab Mitte August 2017 ein Ticket für einen Niki-Flug buchte, hat ein Anrecht auf Erstattung, wenn dieser wegen der Insolvenz gestrichen wurde. Kunden, die über einen Reisevermittler gebucht haben, berichten uns aber häufig von Problemen, die Erstattung zu beantragen. Viele Fluggäste wurden zwischen Vermittler und dem zuständigen Insolvenzverwalter (von Air Berlin) hin und her geschickt. Die Insolvenzverwaltung stellt nun Abhilfe in Aussicht: Man wolle die Ansprüche jetzt gemeinsam mit Reisevermittlern und dem Zahlungsabrechner IATA abwickeln. Mehr im Blog. +++

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Billigflieger: Easyjet günstiger als Ryanair

Nach der Pleite von Air Berlin im Herbst vergangenen Jahres ist der ganz große Preisanstieg bei den verbliebenen Billigfluglinien ausgeblieben. Laut der jährlichen Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) kostete am Stichtag im April 2018 ein Ticket bei einer Billig-Airline im Schnitt 53 bis 117 Euro. Im Vorjahr ermittelte das DLR eine

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Nach der Pleite von Air Berlin im Herbst vergangenen Jahres ist der ganz große Preisanstieg bei den verbliebenen Billigfluglinien ausgeblieben. Laut der jährlichen Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) kostete am Stichtag im April 2018 ein Ticket bei einer Billig-Airline im Schnitt 53 bis 117 Euro. Im Vorjahr ermittelte das DLR eine Spanne von 44 bis 105 Euro. Der allgemeine Preisanstieg dürfte zum großen Teil auf das Konto gestiegener Kerosinpreise gehen.

Die günstigste Fluggesellschaft ist die ungarische Wizz mit durchschnittlich 53 Euro. Anders als im Vorjahr folgt auf dem zweiten Platz nicht Ryanair, sondern Easyjet mit 67 Euro. Ryanair ist mit 79 Euro dieses Jahr deutlich teurer als im Vorjahr (im Schnitt 54 Euro), was auch an neu ins Programm genommenen teuren Großflughäfen liegt. Die in Deutschland beliebteste Billig-Airline Eurowings kommt auf einen relativ hohen Flugpreis von 117 Euro. Die Preise sind ohne Reisegepäck – für Koffer berechnen die Airlines sehr unterschiedliche Preise.

Wer früher bucht, der spart

Sie haben oft gar nicht die Wahl zwischen verschiedenen Billig-Airlines, da auf vielen Strecken nur eine Fluggesellschaft unterwegs ist. Sparen können Sie trotzdem: Wer früh bucht, zahlt deutlich weniger als Spätentschlossene. So kann der Preis für eine Buchung einen Tag vor Abflug das Doppelte bis Vierfache betragen im Vergleich zur Buchung drei Monate im Voraus. Besonders deutlich ist dieser Unterschied bei Ryanair und Eurowings, weniger bei Wizz und Easyjet. Für den Preisvergleich empfehlen wir die Portale flug.idealo.de* und Kayak.

Auch die Preise für Reisen mit dem Fernbus sind leicht gestiegen. Das Marktforschungsinstitut Iges ermittelte einen durchschnittlichen Ticketpreis (ohne Sparpreise) von 10,2 Cent pro Kilometer – 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Unterdessen hat die Deutsche Bahn das günstigste Sparpreisticket für längere Strecken von knapp 30 Euro auf 20 Euro verbilligt ­– mit Bahncard 25 gibt es das sogar für 15 Euro. Um eines der Tickets zu diesem Preis zu ergattern, lautet die Goldene Regel auch in diesem Fall: früh buchen.

Zum Ratgeber

 

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EZB: Zinsen steigen frühestens Sommer 2019

Die Europäische Zentralbank (EZB) wird die Zinsen frühestens im Sommer 2019 ein erstes Mal anheben. Das verkündete EZB-Chef Draghi (im Bild) vor einer Woche. Eine weitere Botschaft: Zum Jahreswechsel 2018/2019 beendet die Zentralbank das Ankaufprogramm für Staatsanleihen. Während die USA längst die Zinsen wieder erhöhen, lässt sich die EZB weiter Zeit. Verbraucher in Deutschland müssen

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Die Europäische Zentralbank (EZB) wird die Zinsen frühestens im Sommer 2019 ein erstes Mal anheben. Das verkündete EZB-Chef Draghi (im Bild) vor einer Woche. Eine weitere Botschaft: Zum Jahreswechsel 2018/2019 beendet die Zentralbank das Ankaufprogramm für Staatsanleihen. Während die USA längst die Zinsen wieder erhöhen, lässt sich die EZB weiter Zeit. Verbraucher in Deutschland müssen also erst einmal weiter mit Sparzinsen leben, die deutlich unter der Inflationsrate liegen. Diese betrug zuletzt 2,2 Prozent. Eine Anlage in Tagesgeld bringt dagegen im besten Fall ein halbes Prozent.

Freuen dürfen sich dagegen Immobilienkäufer, denn auch die Bauzinsen bleiben niedrig, bei kurzer Laufzeit kostet Baugeld gerade einmal 1 Prozent. Da eine Baufinanzierung in der Regel aber eine sehr langfristige Sache ist, sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass bei einer Anschlussfinanzierung in zehn bis fünfzehn Jahren die Zinsen deutlich höher ausfallen können.

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Ab in die Ferien mit unseren Spartipps

Der Sommer kommt, die Temperaturen steigen – es ist Urlaubszeit. Ende Juni beginnen die Sommerferien, zuerst in Berlin und Hamburg, kurz darauf folgen nach und nach die anderen Bundesländer. Viele Familien mit Kindern verreisen in der Hauptsaison und müssen deshalb tiefer in die Tasche greifen. Deshalb machen wir im Juni eine vierteilige Serie mit Urlaubstipps,

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Der Sommer kommt, die Temperaturen steigen – es ist Urlaubszeit. Ende Juni beginnen die Sommerferien, zuerst in Berlin und Hamburg, kurz darauf folgen nach und nach die anderen Bundesländer. Viele Familien mit Kindern verreisen in der Hauptsaison und müssen deshalb tiefer in die Tasche greifen. Deshalb machen wir im Juni eine vierteilige Serie mit Urlaubstipps, die Ihre Reisekasse schonen. Zum Auftakt geht es um günstiges Internet und was Sie alles mit Ihrem Smartphone anstellen können, um besser durch den Urlaub zu kommen.

1. LTE unterwegs und im Ferienhaus

Egal ob Sie im Wohnwagen touren oder die sonnigen Wochenenden in der Gartenlaube genießen – Ihr Handy-Datenvolumen geht meist schneller zur Neige als Daheim. Mit einem eigenen W-Lan-Zugangspunkt (Hotspot) haben Sie Ihren Internetanschluss immer dabei, und das sogar ohne Kabel oder Steckdose. Sie müssen nur einen Router für das schnelle LTE-Mobilfunknetz mitnehmen und den passenden Vertrag abgeschlossen haben. Der Router wählt sich ins Handynetz ein und versorgt Laptop, Tablet und Smartphone per W-Lan. So können Sie abends auch mal einen Film streamen oder Ihre schönsten Urlaubsbilder hochladen.

Solche sogenannten LTE-Zuhause-Tarife sind auch praktisch fürs eigene Ferienhaus. Vorteil gegenüber dem Festnetz: Einen guten LTE-Zuhause-Tarif müssen Sie nur zahlen, wenn Sie gerade im Ferienhaus sind. Für Garten und Ferienhaus empfehlen wir den Tarif Homespot 30* von Congstar im Telekom-Netz. Für die Rundreise eignet sich Internet für Zuhause von Ortel Mobile im O2-Netz besser. Mehr dazu im aktuellen Tarif-Vergleich.

Ganz unbegrenzt fließen die Daten aber nicht – je nach Tarif ist nach 20 bis 200 Gigabyte Schluss. Unsere Empfehlungen bieten 30 GB (Congstar) und 40 GB (Ortel Mobile). Das reicht für bis zu 55 Stunden Netflix in Standardqualität oder 13 Stunden in HD.

2. Günstig telefonieren außerhalb der EU

Seit zwei Jahren zahlen Verbraucher innerhalb der EU keine Zusatzgebühren mehr fürs mobile Telefonieren und Surfen. Mittlerweile ist auch der Preis für Telefonate aus Deutschland ins EU-Ausland auf 23 Cent pro Minute gedeckelt.

Bei Reisen außerhalb der EU ist nach wie vor Vorsicht angebracht. Hier sollten Sie bei längeren Aufenthalten eine lokale Sim-Karte für Ihr Handy kaufen. Entweder vor Ort oder schon in Deutschland, zum Beispiel bei Holidayphone und Travsim*. Deaktivieren Sie das Daten-Roaming auf Ihrem Handy, solange Sie die neue Sim noch nicht eingesetzt haben. Und schalten Sie auf Reisen außerhalb der EU besser Ihren Anrufbeantworter (Mailbox) aus.

Kostenfalle Kreuzfahrt

Besondere Kostenfallen drohen im Flugzeug und auf Kreuzfahrtschiffen. Dort sollten Sie Ihr Handy in den Flugmodus schalten oder Daten-Roaming deaktivieren. Buchen Sie lieber ein W-Lan-Paket bei der Airline oder dem Betreiber des Kreuzfahrtschiffes.

3. Machen Sie aus Ihrem Handy ein Navi

Die Zeiten, wo man auf Reisen mit Faltplänen durch die Straßen laufen musste, gehören glücklicherweise der Vergangenheit an. Heute nutzen wir unsere Handys, um uns von einem Ort zum anderen zu navigieren. Um die mobilen Landkarten zu nutzen, brauchen Sie in der Regel eine Internetverbindung. Gerade außerhalb der EU lohnt es sich, die Karten vorher aufs Handy zu laden. Das geht zum Beispiel mit Google Maps, wenn Sie einen Google-Account haben. Außerdem gibt es in den App-Stores weitere Programme mit ähnlichen Funktionen. Vor allem für Wanderer und Radreisende reichen die Karten von Google nicht immer aus. Für sie eignet sich anderes Kartenmaterial mehr, wie zum Beispiel das von Openstreetmaps. Es gibt eine ganze Reihe von Apps, die diese Karten auf verschiedene Art gut aufbereiten, zum Beispiel Komoot.

4. Lernen Sie ein wenig von der Fremdsprache

Oft genügen schon ein paar Brocken einer Fremdsprache, um sich in der Ferne besser zurecht zu finden und neue Menschen kennenzulernen. Reisen sind immer eine gute Gelegenheit, um eine neue Sprache zu lernen. Die gute Nachricht: Es gibt einige Apps, mit denen Sie Sprachen lernen können. Sogar kostenlos, wenn Sie die Werbeeinblendungen nicht stören. Einige Finanztip-Redakteure haben gute Erfahrungen mit Duolingo gemacht. Damit kann man drei Sprachen leicht lernen: Spanisch, Englisch und Französisch. Die App fragt Sie ab, spricht vor und testet Ihre Aussprache. Es lassen sich ganz nach Geschmack verschieden lange Lektionen pro Tag auswählen – so macht Sprachenlernen Spaß!

Noch mehr Sprachen haben Sie zur Auswahl, wenn Sie auch mit Englisch als Unterrichtssprache klar kommen. Dann gibt es auch Lektionen für Portugiesisch, Dänisch, Türkisch, Griechisch, Chinesisch, Japanisch und viele andere. Für Serienfreunde übrigens auch die fiktiven Sprachen Klingonisch (aus Star Trek) und Hochvalyrisch (aus Game of Thrones). Wer damit intensiv lernt, ist nach unserer Erfahrung genervt von der Werbung. Abos kosten rund 10,50 Euro pro Monat und wird günstiger, wenn man sich für längere Zeiten festlegt.

Schnell Sprachen lernen können Sie auch mit Babbel. Vokabeln und Grammatik lassen sich in 15-minütigen Lektionen trainieren. Die Grammatik-Hinweise haben uns sehr gefallen, etwas Vergleichbares gibt es bei Duolingo nämlich nicht. Dafür ist Dualingo viel spielerischer. Bei Babbel sind in der kostenfreien Version nur einige Grundkurse abrufbar; wer am Ball bleiben will, muss in jedem Fall ein Abo abschließen.

5. Stadtführung per Smartphone

Die Preise für Stadtführungen können Sie bereits von zu Hause aus mit Portalen wie Getyourguide vergleichen. Dort finden Sie auch Bewertungen von anderen Kunden. Eine preiswerte Alternative sind Stadtführungen mit dem Smartphone. Die gewünschten Führungen laden Sie am besten noch im heimischen W-Lan herunter. Das Angebot ist etwas unübersichtlich, oft gibt es zu gekauften Reiseführern ergänzende Touren. Als Gratisangebot, das in früheren Tests gut bewertet wurde, ist uns die App „Marco Polo Erlebnistouren“ aufgefallen.

6. W-Lan finden

Auf Reisen außerhalb der EU schonen Sie mit öffentlichen W-Lan-Hotspots Ihren Geldbeutel. Viele Unterkünfte bieten kostenloses W-Lan an, unterwegs kann man sich oft in Restaurants, Cafés oder Bibliotheken gratis ins Netz einwählen. Wer sich die Suche erleichtern möchte, dem helfen Apps, wie WiFi Finder auf dem Smartphone weiter. Hier können Sie für verschiedene Orte Offline-Karten herunterladen und auch ohne Netzverbindung den nächsten Hotspot in Ihrer Nähe ausfindig machen.

Teil 2 bis 4 folgen in den kommenden Wochen.

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Niki ist pleite. Gute Chancen, den Ticketpreis zurückzuholen

[Letzte Aktualisierung am 21. Juni 2018] Wer nach dem 15. August ein Ticket für einen Flug mit Niki gebucht hat, hat einen Flugvertrag mit Air Berlin. Dabei geht es um rund 200.000 Tickets. Obwohl Air Berlin insolvent ist und seinen Gläubigern vermutlich gar nichts auszahlen kann, gilt für diese Flugtickets eine Sonderregel: Die Zahlungen gingen

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[Letzte Aktualisierung am 21. Juni 2018]

Wer nach dem 15. August ein Ticket für einen Flug mit Niki gebucht hat, hat einen Flugvertrag mit Air Berlin. Dabei geht es um rund 200.000 Tickets. Obwohl Air Berlin insolvent ist und seinen Gläubigern vermutlich gar nichts auszahlen kann, gilt für diese Flugtickets eine Sonderregel: Die Zahlungen gingen auf ein Treuhandkonto, von dem nun im Prinzip alle ausgefallenen Flüge (die nicht umgebucht wurden) erstattet werden können.

Wer davon betroffen ist, kann sich an den Insolvenzverwalter wenden. Er wird aber nicht automatisch informiert! Da es sich nicht um Forderungen aus der Insolvenz selbst handelt, ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, die Kunden anzuschreiben – und tut es wegen der Kosten auch nicht. Außerdem liegen dem Insolvenzverwalter gar nicht alle Kontaktdaten vor, weil viele Flüge über Vermittler wie Opodo oder fly.de gebucht wurden.

Wenn Sie als Kunde Ihr Ticket über einen Reisevermittler gebucht haben, verlangt die Insolvenzverwaltung, dass Sie Ihre Ansprüche über den Vermittler geltend machen.

Urlauber wurden zwischen Reisevermittlern und Insolvenzverwalter hin und her geschickt

In den vergangenen Monaten häuften sich Fälle, wo uns Leser davon berichteten, dass sie Probleme hätten, die Erstattung überhaupt zu beantragen. Oft wurden sie zwischen Insolvenzverwalter und Reisebüro hin und her geschickt. (Siehe auch die Kommentare unter diesem Artikel.) Die Sache wurde noch komplizierter durch den Umstand, dass ja Fluglinie und Reisevermittler nicht direkt miteinander im Kontakt stehen, sondern die Abrechnung des Ticketverkaufs normalerweise über die IATA abgewickelt wird. Die IATA ist der Dachverband der Fluggesellschaften. Dort liegt auch oft noch das Geld der Kunden, die über Reisevermittler gebucht haben, nicht auf dem oben erwähnten Treuhandkonto. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nun berichtet der Insolvenzverwalter gegenüber Finanztip, dass man mit der IATA einen Weg ausgehandelt habe, um den Prozess zu vereinfachen. Außerdem stehe man mit vielen Reisevermittlern im direkten Gespräch, um sich auf einen handhabbaren Prozess zu einigen. Diese Gespräche verliefen sehr aussichtsreich, erklärte der Sprecher der Insolvenzverwaltung gegenüber Finanztip. Bei den Reisevermittlern wurden offenbar Listen angefertigt, wer Erstattung beantragt hat. An diesen Listen, heißt es beim Insolvenzverwalter, arbeite man derzeit gemeinsam mit Reisevermittlern und IATA, um die Rückerstattung einzuleiten.

Für Betroffene, die Ihre Ansprüche bereits angemeldet haben, heißt das, sie müssen vorerst nichts unternehmen.

Alle anderen sollten Ihre Ansprüche noch anmelden. Dafür ist es nicht zu spät.

Und so gehen Sie vor, wenn Sie direkt bei Air Berlin gebucht haben

Schreiben Sie an die Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung eine E-Mail (an inso@floether-wissing.de): Geben Sie dabei Buchungsdatum, Buchungsnummer, Ticketnummer und Passagierdaten an.

Die ganze Anleitung finden Sie auf der Website des Insolvenzverwalters unter „Fragen und Antworten“. Klicken Sie dafür die Frage an: „Werden bereits ausgestellte Tickets erstattet?“

Und so gehen Sie vor, wenn Sie beim Reisevermittler gebucht haben

Fordern Sie Ihren Reisevermittler auf, die Erstattung beim Insolvenzverwalter von Air Berlin einzufordern. Verweisen Sie Ihren Reisevermittler dazu auf die Website des Insolvenzverwalters. Dort steht das nötige Vorgehen in der Rubrik „Fragen und Antworten“ unter – und zwar unter der Frage „Ich bin Consolidator, stationäres Reisebüro oder Online-Reisebüro. Was muss ich beachten?“. (Leider gibt es keinen direkten Link.)

Dort stehen folgende entscheidende Sätze für das Reisebüro:

Screenshot airberlin-inso.de
Bild: Screenshot airberlin-inso.de

„…
C) Weiteres Vorgehen

Im B2B-Bereich nutzen Sie bitte auf der Homepage unter Kontakt das Kontaktformular mit dem Betreff „BSP Refund für Tickets mit Buchungsdatum nach dem 15.08.2017“ und füllen diese Maske vollständig aus. Die daraus erstellten Listen werden dann auf die insolvenzrechtliche Sachlage geprüft und soweit Buchungen nach dem 15. August 2017 betroffen sind, erstattet. Dies gilt auch für partielle refunds.“

Wenn Sie bereits versucht haben, Ihr Ticket direkt über den Insovenzverwalter erstattet zu bekommen, dann hilft es wahrscheinlich, wenn Sie Ihrem Reisevermittler die Antwort des Insolvenzverwalters weiterleiten. Wir haben schon von mehreren Fällen gehört, wo sich die Reisevermittler zunächst geweigert haben, die Rückerstattung für Ihre Kunden zu beantragen. Offenbar wissen einige auch gar nicht, dass die Kunden anders nicht an ihr Geld kommen. Auch fühlen manche Reisevermittler sich dafür nicht zuständig.

Der Insolvenzverwalter erklärt dazu, die Reisevermittler seien zur Rückforderung des Geldes für den Kunden verpflichtet, weil Air Berlin nur über den alten Zahlungsweg das Geld zurückerstatten könne.

[Aktualisierung vom 21.6.2018] Wie weiter oben beschrieben, befindet sich der Insolvenzverwalter inzwischen in direkten Verhandlungen mit vielen Reisevermittlern. Finanztip gegenüber erklärte er, die Gespäche verliefen sehr aussichtsreich und betroffene Urlauber sollten sich noch etwas gedulden.

Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen hier in der Kommentarspalte oder per Mail!

Wann das Geld kommt

Im Regelfall bekommen Sie zuerst eine „Änderungsrechnung“ von Air Berlin PLC & Co. Auf dem Briefkopf stehen auch die Logos von Niki und Air Berlin. Darin wird der Rückerstattungsbetrag angegeben. Erst deutlich später bekommen Sie das Geld zurücküberwiesen.

Lange kannten wir aus unserer Leserschaft kaum einen Fall, wo das Geld bereits erstattet wurde. Der Insolvenzverwalter erklärte dazu, dass die Überweisungen aufgrund der „enormen Zahl an Fällen“ noch „eine ganze Zeit dauern“ könne – „unter Umständen mehrere Monate“. Auf der Website heißt es außerdem: „Nachfragen beschleunigen die Angelegenheit nicht“.

Mitte Mai kamen dann gehäuft Meldungen von Lesern, dass nun Geld überwiesen wurde. Ein Leser beschrieb uns zum Beispiel mit folgenden Daten seinen Fall:

„Anbei meine ‚Historie‘:

  • gebucht: 02.12.2017
  • Registrierung bei Insolvenzverwalter: 20.01.2018
  • vollständige Erstattung auf Girokonto: 22.05.2018

Zwischendurch gab es keinerlei Kontakt.“

 

Wie gesagt: Diese Rückerstattung ist nur möglich bei Tickets, die nach der Insolvenz von Air Berlin am 15. August 2017 gebucht wurden und die von Niki ausgeführt werden sollten.

 

 

[Originaltext vom 15.12.2017]

Schock am Donnerstag: die ehemalige Air-Berlin-Tochter Niki stellt überraschend den Flugverkehr ein und geht in die Insolvenz. Die geplante Übernahme durch die Lufthansa war am Mittwoch geplatzt. Insgesamt 410.000 Flugtickets wurden ungültig. Rund 40.000 Fluggäste, die schon im Urlaub sind, haben in den kommenden zwei Wochen zunächst keinen Rückflug mehr.

Zuerst hieß es, dass alle, die bei Niki direkt gebucht haben, leer ausgehen würden. Am Donnerstagabend korrigierte der Insolvenzverwalter: „Fast alle Passagiere erhalten den gezahlten Flugpreis zurück oder werden umgebucht“.

Pauschalreisende sind sicher

Falls Sie einen Niki-Flug als Teil einer Pauschalreise gebucht haben, sind Sie so oder so auf der sicheren Seite. Ihr Veranstalter muss kostenlos einen Ersatzflug organisieren.

Bei einer reinen Flugbuchung, was für mindestens 210.000 Tickets zutrifft, kann der Insolvenzverwalter eine volle Erstattung des Preises aber noch ausschließen. Zum Beispiel falls der Versuch scheitert, schnell einen Käufer für die insolvente Airline zu finden. In der Erklärung vom Donnerstag schränkt der Insolvenzverwalter denn auch ein, die Kunden bekämen „den Reisepreis voraussichtlich voll erstattet“.

Nicht allein auf den Insolvenzverwalter verlassen

Deshalb sollten Sie nicht nur auf das Schreiben des Insolvenzverwalters warten, sondern zusätzlich versuchen, Ihr Geld über den Zahlungsdienstleister zurückzuholen. Voraussetzung ist: Sie haben mit Paypal, Kreditkarte oder per Lastschrift gezahlt.

  1. Wer per Lastschrift gezahlt hat, hat 8 Wochen nach der Abbuchung Zeit, das Geld zurückzuholen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Bank.
  2. Wer mit Kreditkarte gezahlt hat, kann das sogenannte „Chargeback“ beantragen. Das ist für Fälle gedacht, wo keine Leistung erbracht wurde. Die passenden Formulare finden Sie auf der Website Ihrer Bank. Die Abbuchung von der Karte kann bis zu 540 Tage zurückliegen. Die Reklamationsrichtlinien von Mastercard zum Beispiel sehen ausdrücklich auch Schutz vor Insolvenz vor.
  3. Ebenfalls gute Karten hat, wer mit Paypal gezahlt hat. Der Käuferschutz sieht bei unterbliebener Leistung eine Rückzahlung bis zu 180 Tage nach Vertragsschluss vor.

Das gilt besonders für die, die vor dem 15. August Ihr Ticket bei Niki gebucht haben. Denn für die schloss der Insolvenzverwalter bereits eine Erstattung aus. Berichten Sie uns bitte, welche Erfahrungen Sie dabei machen.

Falls Sie gestrandet sind

Falls Sie zu den Unglücklichen gehören, die jetzt gestrandet sind, müssen Sie sich anders helfen. Von den 40.000 Gestrandeten haben rund 25.000 über einen Reiseveranstalter gebucht. Der muss nun eine neue Rückreise organisieren, wenden Sie sich also an ihn.

Die restlichen 15.000 aber müssen sich nun selbst einen Rückflug organisieren. Folgende Fluglinien bieten für verfallene Rückflüge bis zum 31. Dezember rabattierte Ersatzflüge an: Condor, Tui-Fly, Lufthansa, Austria, Swiss, Eurowings und Germania.

Das funktioniert so: Sie müssen die Flüge auf deren Websites buchen und sich dann nachträglich die Hälfte des Netto-Flugpreises erstatten lassen können.

Wichtig zu wissen: Der Netto-Flugpreis ist nur das, was die Fluglinie selbst berechnet. Steuern und Flughafengebühren, die oft den Löwenanteil der Flugkosten ausmachen, müssten Sie allerdings voll zahlen.

Condor bietet als einzige Airline an, Fluggäste spontan am Flughafen mitzunehmen, falls Plätze frei sein sollten.

Die 15.000, die so Ihren Rückflug verloren haben, sollten anschließend versuchen, über Ihren Zahlungsdienstleister die Kosten erstattet zu bekommen. Wie oben beschrieben, funktioniert das nur mit Paypal, Kreditkarte oder Lastschrift.

Wer einen Sicherungsschein für den Flug hatte, kann sich darüber den Ausfall erstatten lassen.

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Mercedes: Rückruf für 774.000 Diesel, erstes Urteil gegen Daimler

„Wir haben keinerlei Manipulationen an unseren Fahrzeugen vorgenommen.“ So lautete im September 2015 die klare Botschaft an die Mercedes-Besitzer von Dieter Zetsche, damals wie heute Chef von Daimler. Das war kurz nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals. Am Montag nun wurde Zetsche einbestellt (im Bild oben) von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Der verkündete ihm und anschließend

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„Wir haben keinerlei Manipulationen an unseren Fahrzeugen vorgenommen.“ So lautete im September 2015 die klare Botschaft an die Mercedes-Besitzer von Dieter Zetsche, damals wie heute Chef von Daimler. Das war kurz nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals. Am Montag nun wurde Zetsche einbestellt (im Bild oben) von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Der verkündete ihm und anschließend der Öffentlichkeit, dass das Kraftfahrtbundesamt 774.000 Dieselautos der Marke Mercedes zurückrufen werde, in Deutschland alleine 238.000. Betroffen sind die Modelle GLC 220d und C 220d. Grund ist eine Funktion in der Motorsteuerung, die laut Scheuer die Abgasreinigung zu oft abschaltet. Erstmals gibt es damit nach dem VW-Skandal auch bei einem anderen Autokonzern einen behördlich angeordneten Rückruf, der in die Hunderttausende geht. VW musste weltweit insgesamt 11 Millionen Fahrzeuge zurückrufen.

Gut zu wissen, dass es inzwischen auch ein Urteil im Fall Daimler gibt, denn Verdachtsmomente gibt es schon länger. Wie die Berliner Kanzlei Werdermann & von Rüden berichtet, konnte sie für ihren Mandanten, den Besitzer eines Mercedes Vito, vor einer Woche einen Etappensieg erringen: Das Landgericht Hagen habe Daimler verurteilt, den Wagen zurückzunehmen – und zwar wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB). Ähnlich haben viele Gerichte im Fall VW geurteilt. Daimler kündigte gegenüber Finanztip Berufung an: „Wir können das Urteil nicht nachvollziehen.“ Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor (Az. 9 O 76/18).

Im Unterschied zum VW-Konzern, der diese Woche ein Bußgeld über 1 Milliarde Euro von der Staatsanwaltschaft Braunschweig akzeptierte, gesteht Daimler bislang keine Schuld ein. Zwar komme der Konzern dem Rückruf „unverzüglich“ nach und ändere die Motorsteuerung. Trotzdem sei die beanstandete Funktion rechtskonform: Sie diene einer „robusten Abgasreinigung“.

Derzeit übernehmen Prozessfinanzierer noch nicht wie bei VW die Kosten für Klagen gegen Daimler. Deshalb ist es gut, rechtsschutzversichert zu sein. Viele Versicherer geben inzwischen auch für Klagen gegen Daimler Deckungszusagen. Die Finanztip-Experten arbeiten aktuell an einer Liste empfehlenswerter Anwälte. Mehr dazu in den kommenden Wochen.

Zum Ratgeber

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Das neue Pauschalreise-Recht wirft seine Schatten voraus: Die Vor- und Nachteile

Wenn Sie eine Pauschalreise buchen, haben Sie deutlich mehr Rechte, als wenn Sie Ihren Urlaub selbst zusammenstellen. Ab 1. Juli gilt das neue Pauschalreiserecht: Dann verlieren Sie als Pauschalreisender einen Teil Ihres gewohnten Schutzes. Dafür gelten künftig auch solche Reisen bereits als Pauschalreise, bei denen Sie mehrere Elemente bei einem Anbieter zusammen buchen. Ein großer

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Wenn Sie eine Pauschalreise buchen, haben Sie deutlich mehr Rechte, als wenn Sie Ihren Urlaub selbst zusammenstellen. Ab 1. Juli gilt das neue Pauschalreiserecht: Dann verlieren Sie als Pauschalreisender einen Teil Ihres gewohnten Schutzes. Dafür gelten künftig auch solche Reisen bereits als Pauschalreise, bei denen Sie mehrere Elemente bei einem Anbieter zusammen buchen. Ein großer Vorteil!

Das vergangene Jahr hat gezeigt, wie hilfreich der rechtliche Schutz einer Pauschalreise sein kann: Wer bei Air Berlin gebucht hatte, verlor nach der Insolvenz die Tausend Euro für den Flug oft komplett. Hatten Sie eine Pauschalreise inklusive Flug mit Air Berlin gebucht, gab es kein Problem: Der Veranstalter musste einen Ersatzflug finden und den auch bezahlen.

Die Liste der Vorteile von Pauschalreisen ist noch länger: Sie haben einen Ansprechpartner bei Reisemängeln, die Preise dürfen sich nicht beliebig ändern und die Prospekte müssen Sie wahrheitsgemäß informieren. Besonders günstig für Sie als Urlauber: Bei Mängeln muss der Veranstalter nicht nur Abhilfe schaffen, Sie können auch Schadensersatz einklagen für die entgangene Erholung.

Spannend: Pauschalreisen kommen künftig auch dann zustande, wenn es der Anbieter eigentlich gar nicht will. Auf den meisten Reiseportalen, aber auch bei Airlines oder der Bahn ist es inzwischen üblich, dass Ihnen zusätzliche Leistungen angeboten werden wie Mietwagen, Hotel oder Versicherungen. Alles, was zusammen bezahlt wird, gilt künftig als Pauschalreise. Selbst dann, wenn Sie weitergeleitet werden und auf der anderen Website erst innerhalb von 24 Stunden buchen.

Die Konsequenz: Der Anbieter haftet wie ein Veranstalter für Reisemängel. Übrigens auch Reisebüros, sobald Sie mehrere Teile einer Reise dort buchen. Leider müssen Sie sich das merken. Der Veranstalter hat zwar eine Informationspflicht, aber Sie können nicht davon ausgehen, dass er Ihnen das immer richtig sagt!

Noch ein Vorteil: Künftig haben Sie nach einer Pauschalreise 24 Monate Zeit, um wegen Reisemängeln Geld zurück zu verlangen. Bislang musste das schon nach einem Monat passieren. Wichtig ist aber nach wie vor, dass Sie noch am Urlaubsort die Mängel melden, und den Reiseveranstalter zur Nachbesserung auffordern.

Das neue Recht hat leider auch ein paar große Nachteile: Vermittelte Verträge über Ferienhäuser und Hotels gelten künftig nicht mehr automatisch als Pauschalreise. Dasselbe gilt für Tagesreisen, die weniger als 500 Euro kosten. Außerdem haben die Veranstalter mehr Möglichkeiten, den Preis nachträglich zu erhöhen.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Blog-Beitrag.

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Fußball-WM am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

Das erste WM-Spiel der deutschen Mannschafft ist am Sonntag, wenn die meisten frei haben. Aber was ist mit den anderen Spielen unter der Woche, die schon nachmittags beginnen? Für ein Großereignis wie die Fußball-Weltmeisterschaft sieht das Arbeitsrecht doch bestimmt Ausnahmen vor, oder? Leider nicht. Es gelten die normalen Regeln, das bedeutet: Sie dürfen die WM

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Das erste WM-Spiel der deutschen Mannschafft ist am Sonntag, wenn die meisten frei haben. Aber was ist mit den anderen Spielen unter der Woche, die schon nachmittags beginnen? Für ein Großereignis wie die Fußball-Weltmeisterschaft sieht das Arbeitsrecht doch bestimmt Ausnahmen vor, oder?

Leider nicht. Es gelten die normalen Regeln, das bedeutet: Sie dürfen die WM während der Arbeitszeit nicht auf dem Fernseher oder per Livestream verfolgen. Tun Sie es doch, droht zwar keine fristlose Kündigung, aber eine Abmahnung.

Am Radio mitzuhören, kann hingegen erlaubt sein, falls Ihre Tätigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird und Sie niemanden stören. Das hängt von Ihrem Arbeitsplatz ab: In einem Großraumbüro kann es da schon mal Ärger geben. Hat Ihr Arbeitgeber das Internet im Büro für die gelegentliche private Nutzung freigegeben, dürfen Sie ab und zu den Spielstand abrufen. Ist das Internet hingegen privat tabu, sollten Sie besser nicht auf den Liveticker schauen.

Die harten Worte des Gesetzes und die menschliche Realität decken sich ja nicht immer. Und gerade bei der WM sind viele Chefs nachsichtig. Laut einer Umfrage der Uni Hohenheim haben 57 Prozent nichts gegen WM-Radio, 38 Prozent sind selbst mit einer TV-Übertragung einverstanden. Voraussetzung ist aber immer: Man redet vorher darüber und vereinbart eine Lösung.

Vielleicht ist Ihr Chef ein großer Fußball-Fan? Dann schauen Sie doch alle zusammen die Spiele im Betrieb an – und stärken so den Zusammenhalt der Belegschaft. Dadurch spart der Arbeitgeber gleich noch teure Seminare über „Teambuilding“.

WM-Tippspiele im privaten Kreis erlaubt

Die üblichen WM-Tippspiele unter Kollegen sind erlaubt – solange die Einsätze gering sind, also zum Beispiel bis zu 10 Euro von jedem. Außerdem muss es sich um eine geschlossene Gruppe handeln. Dazu zählen etwa eine Bürogemeinschaft, ein Bautrupp oder eine Station im Krankenhaus. Sprechen Sie die Kollegen am besten an und schicken Sie keine Rundmail, die den Kreis der Teilnehmer unkontrolliert erweitern könnte. Denn öffentliche Glücksspiele sind nicht erlaubt. Schon wer in der Kneipe mit dem Hut rumgeht und Einsätze sammelt, macht sich strafbar (§§ 284, 285 StGB).

Die Gewinner eines erlaubten WM-Tippspiels können ihren Gewinn allerdings nicht juristisch einfordern. Denn Spielschulden sind Ehrenschulden (§ 762 Abs. 1 BGB). Rücken die Unterlegenen das Geld nicht freiwillig raus, können Sie sie gerichtlich nicht dazu zwingen. Um schlechten Verlierern den Wind aus den Segeln zu nehmen, kann das Geld im Voraus eingesammelt und in einen „Pott“ getan werden.

Lärmvorschriften nur teilweise außer Kraft gesetzt

Die Nachtruhe ab 22 Uhr gilt auch während der Weltmeisterschaft. Am besten drehen Sie den Fernseher etwas leiser und bitten Ihre Gäste, die Gesprächslautstärke ein wenig zu mäßigen. Wir hoffen, Sie haben nicht allzu strenge Nachbarn! Etwas anderes gilt für öffentliche Fan-Feste und Public Viewing. Dank einer Sondergenehmigung der Bundesregierung darf hier bis 24 Uhr lautstark gefeiert werden.

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Ein Jahr Ende der Roaming-Gebühren: Es gibt immer noch Fußangeln

Vor ziemlich genau einem Jahr hat die EU die Roaming-Gebühren abgeschafft: Seitdem können Sie Ihr Smartphone im Urlaub etwa in Österreich oder Italien ganz genau so nutzen wie zu Hause. Besser noch: Alle Gespräche aus Ihrem EU-Urlaubsland in ein anderes EU-Land werden wie ein Inlandsgespräch innerhalb Deutschlands abgerechnet. Eine günstige Gelegenheit, Freunde und Bekannte in

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Vor ziemlich genau einem Jahr hat die EU die Roaming-Gebühren abgeschafft: Seitdem können Sie Ihr Smartphone im Urlaub etwa in Österreich oder Italien ganz genau so nutzen wie zu Hause. Besser noch: Alle Gespräche aus Ihrem EU-Urlaubsland in ein anderes EU-Land werden wie ein Inlandsgespräch innerhalb Deutschlands abgerechnet. Eine günstige Gelegenheit, Freunde und Bekannte in ganz Europa anzurufen.

Gespräche von Deutschland in andere EU-Länder sind hingegen noch nicht gedeckelt. Hierfür verlangen einige Mobilfunkanbieter gesalzene Preise, die Telekom nimmt in manchen Tarifen 98 Cent je Minute. Damit soll im Mai 2019 Schluss sein: Die EU will die Minutenpreise für diese Gespräche auf rund 23 Cent begrenzen (19 Cent ohne Mehrwertsteuer). Eine SMS ins EU-Ausland soll künftig höchstens 7 Cent kosten. In unserem Ratgeber beschreiben wir, wie Sie bereits jetzt günstig ins Ausland telefonieren können.

Außerdem zicken einige Anbieter anfangs beim Roaming: Drillisch und Klarmobil sperren Ihre Sim-Karte im Ausland in den ersten sechs bis acht Wochen nach Vertragsschluss. Fahren Sie vorher in den Urlaub, können Sie die Auslandsnutzung über den Kundendienst vorzeitig freischalten lassen. Bei Drillisch geht das einfach so, Klarmobil verlangt dafür ein Pfand in Höhe von 95 Euro. Keine anfänglichen Roamingsperren gibt es zum Beispiel bei Vodafone, Congstar, O2 und der Telekom.

Zum Ratgeber

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