Karlsruhe: Doppelte Kündigung wegen Mietschulden – BGH urteilt

Wer seine Miete nicht zahlt, fliegt raus. Im Einzelfall kann das aber für den Vermieter ein schwieriges Unterfangen werden. Daher verschicken sie zusammen mit der fristlosen gleichzeitig auch noch eine ordentliche Kündigung. Zu dieser Praxis verkündet …

Wer seine Miete nicht zahlt, fliegt raus. Im Einzelfall kann das aber für den Vermieter ein schwieriges Unterfangen werden. Daher verschicken sie zusammen mit der fristlosen gleichzeitig auch noch eine ordentliche Kündigung. Zu dieser Praxis verkündet jetzt der BGH ein Urteil.