Spekulationen über Neugründung: Poggenburg rechnet nach Parteiaustritt mit AfD ab

Der Bundesvorstand der AfD hatte Poggenburg jüngst für zwei Jahre für alle Ämter gesperrt. Er war bei Parteifreunden zuvor mit markigen Sprüchen auf Twitter angeeckt.

Der Bundesvorstand der AfD hatte Poggenburg jüngst für zwei Jahre für alle Ämter gesperrt. Er war bei Parteifreunden zuvor mit markigen Sprüchen auf Twitter angeeckt.

Spekulationen über Neugründung: Früherer Landesparteichef Poggenburg verlässt AfD

Der Bundesvorstand der AfD hatte Poggenburg jüngst für zwei Jahre für alle Ämter gesperrt. Er war bei Parteifreunden zuvor mit markigen Sprüchen auf Twitter angeeckt.

Der Bundesvorstand der AfD hatte Poggenburg jüngst für zwei Jahre für alle Ämter gesperrt. Er war bei Parteifreunden zuvor mit markigen Sprüchen auf Twitter angeeckt.

Heizkosten unserer Leser fehlerhaft: Die meisten zahlen zu viel

Die Abrechnung der Heizkosten ist nicht nur kompliziert, sondern oft auch fehlerhaft. Wir wollten mit Ihrer Hilfe herausfinden, wie schlimm es wirklich ist und baten Sie vor ein paar Wochen, uns Ihre Abrechnungen zuzusenden. Nun haben wir alle überprüfen lassen. Das Ergebnis: Vier von fünf hatten Mängel oder zeigten auffällig hohe Kostenbestandteile. Mit so einem

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Die Abrechnung der Heizkosten ist nicht nur kompliziert, sondern oft auch fehlerhaft. Wir wollten mit Ihrer Hilfe herausfinden, wie schlimm es wirklich ist und baten Sie vor ein paar Wochen, uns Ihre Abrechnungen zuzusenden. Nun haben wir alle überprüfen lassen. Das Ergebnis: Vier von fünf hatten Mängel oder zeigten auffällig hohe Kostenbestandteile. Mit so einem schlechten Ergebnis hatten wir nicht gerechnet.

Insgesamt 87 überprüfbare Abrechnungen hatten wir im Herbst erhalten und unserem Kooperationspartner co2online zur Prüfung übermittelt. Das Ergebnis war an vielen Stellen eindeutig: So kann jeder zweite Leser, der uns seine Abrechnung schickte, die Kosten für Warmwasser direkt um 15 Prozent kürzen. So sieht es die Heizkostenverordnung vor, wenn die Energie zur Erwärmung des Wassers oder der Warmwasserverbrauch nicht gemessen wird. Dasselbe gilt für die Heizkosten, sofern Ihr Vermieter den Verbrauch einfach schätzt, anstatt ihn zu messen. Das betraf zwei der geprüften Abrechnungen.

Ebenfalls fanden wir auf fast jeder zweiten Abrechnung auffällig hohe Preise für verbrauchte Fernwärme sowie Gas: Viele der vom Vermieter gewählten Versorger waren unnötig teuer, Erdgas kam vermutlich oft vom Grundversorger. Fordern Sie den Vermieter im Zweifel auf, einen günstigeren Vertrag zu schließen oder gleich den Gasversorger zu wechseln.

Den Fernwärmelieferanten kann Ihr Vermieter nicht wechseln. Aber die sogenannte Anschlussleistung des Wohnhauses ans Wärmenetz lässt sich korrigieren. Diese ist oft zu groß gewählt. In unserer Stichprobe liegt das geschätzte jährliche Einsparpotenzial in 14 Wohnhäusern bei mehr als 1.000 Euro pro Jahr. Das wären für eine 100-Quadratmeter-Wohnung im Schnitt 300 Euro weniger. Bitten Sie doch Ihren Vermieter, die Anschlussleistung überprüfen zu lassen. Das muss ihn nichts kosten.

Wie Sie Ihre Heizkostenabrechnung selbst überprüfen können, haben wir in unserem Ratgeber genau beschrieben. Sie können sich auch an Mietervereine oder Verbraucherzentralen wenden. Wenn Sie in Rheinland-Pfalz wohnen, können Sie Ihre Abrechnung direkt an die dortige Verbraucherzentrale senden; die Prüfung kostet 20 Euro.

Sie haben für 2017 noch keine Heizkostenabrechnung erhalten? Dann hat Ihr Vermieter die Frist zum Jahresende verschlafen. Fordern Sie die Abrechnung an. Eine eventuelle Nachzahlung müssen Sie jetzt wegen der versäumten Frist nicht mehr leisten. Ein Guthaben dagegen muss Ihr Vermieter trotzdem auszahlen.

Zum Ratgeber

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Punkt für Punkt: Lebensversicherung zu teuer – Das können Sie tun

Es gibt eigentlich nur eine Situation, in der es Sinn ergibt, die Lebensversicherung zu kündigen: Ihr Vertrag ist erst einige Jahre alt, viel zu teuer – und Sie möchten kein weiteres Geld verbrennen. In allen anderen Fällen gibt es gleich mehrere Alternativen, die allesamt besser sind als die Kündigung. Das Problem: Kündigen Sie Ihr Vertragsverhältnis

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Es gibt eigentlich nur eine Situation, in der es Sinn ergibt, die Lebensversicherung zu kündigen: Ihr Vertrag ist erst einige Jahre alt, viel zu teuer – und Sie möchten kein weiteres Geld verbrennen. In allen anderen Fällen gibt es gleich mehrere Alternativen, die allesamt besser sind als die Kündigung.

Das Problem: Kündigen Sie Ihr Vertragsverhältnis mit der Versicherung auf, zahlen Sie eigentlich immer drauf: Abschlusskosten sind verloren, Sie verzichten auf künftige Überschüsse und den Bonus zum Laufzeitende, bei Verträgen aus den 1990ern fällt eine gute Sparverzinsung weg – bei Verträgen ab 2008 kommt obendrauf noch eine Stornogebühr.

Wir haben für Sie wichtige Beweggründe angeschaut, warum Sparer ihre Lebensversicherung kündigen – und zeigen Ihnen, wie es günstiger geht.

1. Verkaufen: Sie benötigen dringend und langfristig Geld

Vielleicht haben sich Ihre Lebensumstände geändert, vielleicht möchten Sie einen Kredit tilgen, bei dem Sie hohe Zinsen an die Bank zahlen müssen. In diesen Fällen sollten Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen. Spezielle Policen-Ankäufer bieten ein paar Prozentpunkte mehr für Ihren Vertrag als die Versicherung – allerdings nur für ältere Verträge mit gutem Garantiezins.

Der Grund: Die Ankäufer zahlen Sie nur aus, führen Ihren Vertrag aber bis zum Ende weiter, samt aller Zinsen und dem Schlussbonus.

Wir empfehlen die Ankäufer Cumerius (CFI Fairpay)*, Partner in Life*, Policen Direkt*, Winninger* und Cashlife*. Holen Sie sich Angebote von mehreren ein. Mehr dazu im Ratgeber Lebensversicherung verkaufen.

2. Beleihen: Sie müssen einen finanziellen Engpass überbrücken

Müssen Sie jetzt Geld investieren, haben später aber wieder mehr finanziellen Spielraum? Dann wäre es schade, wenn Sie eine Lebensversicherung aus den 1990er oder den frühen 2000er Jahren kündigen oder verkaufen. Die Garantiezinsen sind zu gut, die Auszahlung gibt es häufig steuerfrei.

Besser, Sie beleihen Ihren Vertrag. Das bedeutet, eine Bank gewährt Ihnen ein Darlehen in der Höhe des Werts Ihrer Lebensversicherung. Das lohnt sich immer dann, wenn Sie ohne viel Mühe an das Darlehen kommen und den Betrag am Ende einer vereinbarten Zeit auf einmal zurückzahlen können. Sie können weiterhin in die Versicherung ansparen.

Wir empfehlen das Policendarlehen der Volksbank Weschnitztal über LV-Kredit* und das Darlehen der SWK Bank.

Die Zinsen für ein solches Darlehen sind gegebenenfalls höher als bei einem Ratenkredit. Prüfen Sie daher auch diese Alternative. Mehr dazu im Ratgeber Lebensversicherung beleihen.

3. Beitragsfrei stellen: Sie wollen Beiträge einsparen

Vielleicht haben Sie gerade einen Engpass und können oder wollen die monatlichen Zahlungen in die Lebensversicherung nicht leisten. Dann pausieren Sie einfach! Dies ist für eine gewisse Zeit in der Regel problemlos möglich. Alternativ können Sie Ihre Beiträge manchmal auch aus Überschüssen begleichen.

Verträge lassen sich ansonsten auch dauerhaft beitragsfrei stellen: Sie setzen die Zahlungen also ein für alle Mal aus und warten auf die Auszahlung, bis Sie in Rente gehen. Das lohnt sich immer, wenn Sie Ihren Vertrag schon vor 2005 abgeschlossen haben – er hat dann eine gute Sparverzinsung und Sie bekommen die Auszahlung steuerfrei. Bei jüngeren Verträgen prüfen Sie, ob Sie den Vertrag verkaufen können. Mehr dazu im Ratgeber Beitragsfreistellung.

4. Ihr Vertrag scheint Ihnen zu teuer

Überprüfen Sie zuerst mithilfe unseres Rechners, ob Ihr Vertrag wirklich unrentabel ist. Zuvor sollten Sie alle wichtigen Daten vom Versicherer abfragen. Stellt sich heraus, dass Ihr Vertrag tatsächlich zu teuer ist, versuchen Sie zunächst, ihn zu verkaufen.

Vor allem dann, wenn Sie Ihren Vertrag erst in den vergangenen zwei, drei Jahren abgeschlossen haben, findet sich dafür meist keinen Ankäufer. Stellt sich der Vertrag als unrentabel heraus, müssen Sie in den sauren Apfel beißen und tatsächlich kündigen.

Prüfen Sie dann mithilfe des Ratgebers zur Altersvorsorge, ob statt einer Lebensversicherung, ein Riester-Vertrag oder ein flexibler Aktien-Sparplan infrage kommt.

Diskutieren Sie dieses Thema gerne auch mit anderen Lesern in der Finanztip-Community.

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Der Fall HotelQuickly: Bezahlt und doch kein Zimmer bekommen

Stellen Sie sich vor, Sie kommen mit Ihren Koffern am Hotel an, voller Vorfreude auf Ihren Aufenthalt. Und dann sagt man Ihnen plötzlich, dass gar kein Zimmer auf Ihren Namen gebucht ist. Dabei hatten Sie es doch schon bezahlt! Das ist unserem Leser Thomas passiert – und offenbar zahlreichen anderen Nutzern des Vergleichsportals Trivago. Unser

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Stellen Sie sich vor, Sie kommen mit Ihren Koffern am Hotel an, voller Vorfreude auf Ihren Aufenthalt. Und dann sagt man Ihnen plötzlich, dass gar kein Zimmer auf Ihren Namen gebucht ist. Dabei hatten Sie es doch schon bezahlt! Das ist unserem Leser Thomas passiert – und offenbar zahlreichen anderen Nutzern des Vergleichsportals Trivago.

Unser Leser wurde von Trivago an einen Anbieter namens HotelQuickly weitergeleitet. Das ist ein Hotel-Buchungsservice mit Sitz in Hongkong. Die Buchungsbestätigung kam postwendend und der fällige Betrag wurde von der Kreditkarte abgebucht. An seinem Hotel angekommen, teilte man unserem Leser dann mit, dass sein Zimmer zwei Tage zuvor storniert wurde. „Das Geld wurde nie zurückbezahlt“, klagt Thomas. Auf Bewertungsseiten wie Trustpilot häufen sich mittlerweile die Beschwerden über HotelQuickly und auch über Trivago. Sehr häufig fällt das Wort Betrug.

Trivago beteuert, man wolle den Kunden helfen, das Geld von HotelQuickly zurückzubekommen. Dafür sollen Betroffene eine Mail an info@trivago.de schreiben und ihre Buchungsbestätigung beifügen. Unabhängig davon haben Sie gute Chancen, falls Sie mit Paypal oder Kreditkarte bezahlt haben. Im Fall von Paypal sollten Sie den „Käuferschutz“ beantragen, bei einer Kreditkarte das sogenannte Chargeback-Verfahren anstoßen.

Vergleichsportale können auch auf unseriöse Anbieter verweisen. Stoßen Sie auf einen unbekannten Namen, geben Sie ihn bei Google oder Trustpilot ein, um ein Gefühl dafür zu bekommen, ob der Anbieter schon einmal auffällig geworden ist.

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Wer seinen Kredit wechselt, bekommt eine Rate geschenkt

Seit einiger Zeit übertreffen sich die Kredit-Vergleichsportale mit Aktionsangeboten. Eine neue Variante kommt nun von Check24: Wenn Sie dort einen alten Kredit durch einen neuen ablösen – „umschulden“ genannt –, kriegen Sie eine Monatsrate geschenkt. Dabei ist es egal, bei welcher Bank Sie den neuen Kredit aufnehmen, wie hoch die Kreditsumme ist oder wie lange

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Seit einiger Zeit übertreffen sich die Kredit-Vergleichsportale mit Aktionsangeboten. Eine neue Variante kommt nun von Check24: Wenn Sie dort einen alten Kredit durch einen neuen ablösen – „umschulden“ genannt –, kriegen Sie eine Monatsrate geschenkt.

Dabei ist es egal, bei welcher Bank Sie den neuen Kredit aufnehmen, wie hoch die Kreditsumme ist oder wie lange Sie den Kredit abbezahlen. Sie müssen den Umschuldungskredit bei Check24 anfragen und dann online abschließen. Das Vergleichsportal zahlt die Rate aus, sobald Ihre Widerrufsfrist für den Kredit verstrichen ist.

Ein paar kleinere Bedingungen gibt es schon: Sie dürfen den neuen Kredit nicht innerhalb der ersten zwölf Monate kündigen oder erneut umschulden. Zudem brauchen Sie ein Kundenkonto bei Check24. Sie haben bis zum 21. Januar Zeit, den Kredit zu beantragen. Alle nötigen Unterlagen für den Kredit müssen dann bis zum 31. Januar bei der Bank sein.

Das Ganze bietet sich aber nur an, wenn Sie einen günstigen Zins bekommen. Wir empfehlen, immer auf zwei Portalen nach Zinsangeboten zu suchen: Zunächst bei Verivox (weil das Portal einen guten Überblick bietet) und dann auf einem zweiten Portal: Check24, Finanzcheck oder Smava.

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Sinkende Zusatzbeiträge: Gute Nachrichten für gesetzlich Versicherte

Zum Jahresbeginn haben gesetzlich Versicherte gleich doppelt Grund zur Freude: Zum einen müssen sie nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Zum anderen hat rund ein Drittel der Kassen zum Jahreswechsel ihre Zusatzbeiträge gesenkt. Seit vielen Jahren empfehlen wir unter anderem die Krankenkasse HKK, weil sie ordentliche Leistungen mit einem sehr niedrigen

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Zum Jahresbeginn haben gesetzlich Versicherte gleich doppelt Grund zur Freude: Zum einen müssen sie nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Zum anderen hat rund ein Drittel der Kassen zum Jahreswechsel ihre Zusatzbeiträge gesenkt.

Seit vielen Jahren empfehlen wir unter anderem die Krankenkasse HKK, weil sie ordentliche Leistungen mit einem sehr niedrigen Zusatzbeitrag vereint. Diesen hat die HKK nun weiter gesenkt: um 0,2 Prozentpunkte auf 0,39. Die Kasse verlangt insgesamt 14,99 Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn als Beitrag. Damit bleibt die HKK weiterhin die günstigste Krankenkasse, die bundesweit ihre Dienste anbietet.

In NRW, Hamburg und Sachsen-Anhalt wird es sogar noch etwas günstiger: Denn die preiswerteste Kasse der Republik ist die AOK Sachsen-Anhalt mit nun 14,9 Prozent. Auch die größte gesetzliche Krankenversicherung, die Techniker Krankenkasse (TK), hat ihren Beitrag gesenkt – und zwar um 0,2 Prozentpunkte auf 15,3 Prozent. Eine Aufstellung der günstigsten Kassen in jedem Bundesland finden Sie in unserem Ratgeber.

Wichtig: Auch wenn die gesetzlichen Krankenkassen überwiegend identische Leistungen anbieten, unterscheiden sie sich nicht nur im Preis, sondern auch bei Service, Zusatzleistungen und Erstattungen. Derzeit untersuchen wir ausführlich, was sich aktuell geändert hat, um Ihnen wieder günstige Kassen mit den besten Zusatzleistungen empfehlen zu können. Ob wieder die HKK darunter ist, lesen Sie Ende des Monats in diesem Newsletter.

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Spartrick: Günstige Patronen für Tintenstrahldrucker

Die Hersteller von Tintenstrahldruckern haben es den Kunden lange Zeit schwer gemacht, bei der Tinte zu sparen: Viele Drucker erkannten, wenn eine günstige Tintenpatrone eines Drittanbieters eingelegt war – und verweigerten den Dienst. Und die Originalpatronen der Druckerhersteller sind teuer. Doch die Situation hat sich deutlich verbessert, viele Drucker akzeptieren mittlerweile die fremde Tinte. Laut

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Die Hersteller von Tintenstrahldruckern haben es den Kunden lange Zeit schwer gemacht, bei der Tinte zu sparen: Viele Drucker erkannten, wenn eine günstige Tintenpatrone eines Drittanbieters eingelegt war – und verweigerten den Dienst. Und die Originalpatronen der Druckerhersteller sind teuer. Doch die Situation hat sich deutlich verbessert, viele Drucker akzeptieren mittlerweile die fremde Tinte.

Laut Stiftung Warentest lässt sich mit Patronen von Fremdherstellern bis zu 80 Prozent sparen. „Die güns­tigen Drucker­patronen im Test druckten genauso reibungs­los wie die Originale“, stellten die Warentester fest. Das traf zum Beispiel für Patronen von Agfaphoto zu, die in einem Brother-Drucker getestet wurden. Statt 38 Euro kosten die schwarzen Patronen des Drittanbieters nur 18 Euro. Neben Agfaphoto erreichten außerdem bestimmte Patronen der Hersteller Peach und KMP die Note „gut“.

Wenn Sie gerade darüber nachdenken, einen neuen Drucker anzuschaffen, sollten Sie von Anfang an die Folgekosten im Blick haben. Als sparsamsten Tintenstrahldrucker mit Kopier- und Scanfunktion zeichnete Stiftung Warentest den Ecotank ET-2750 von Epson aus, der gleichzeitig auch die beste Gesamtnote in seiner Kategorie erreichte. Das Gerät lässt sich sehr günstig mit Flaschen nachfüllen, damit kostet der Druck nur noch 5 bis 10 Prozent der üblichen Kosten – und das sogar mit Originaltinte. Er ist im Kauf teurer, enthält aber schon eine große Menge Tinte.

Wer mit einem reinen Tintenstrahldrucker auskommt, der nicht kopieren und scannen kann, ist mit dem Maxify iB4050 von Canon vergleichsweise sparsam unterwegs.

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Auch wichtig: Immergrün lenkt ein, Brutto-Netto-Rechner

+++ Schnee und Sturm haben weite Teile des Alpenvorlandes und das Allgäu fest im Griff. Der Landrat vom Berchtesgadener Land rief sogar den Katastrophenfall aus. Viele Bahnstrecken mussten gesperrt werden. Auch in Sachsen behinderten Schneeverwehungen und umgestürzte Bäume die Bahn. Sogar die alte Dampflok, die Touristen auf den Brocken bringt, ist in Schnee und Eis

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+++ Schnee und Sturm haben weite Teile des Alpenvorlandes und das Allgäu fest im Griff. Der Landrat vom Berchtesgadener Land rief sogar den Katastrophenfall aus. Viele Bahnstrecken mussten gesperrt werden. Auch in Sachsen behinderten Schneeverwehungen und umgestürzte Bäume die Bahn. Sogar die alte Dampflok, die Touristen auf den Brocken bringt, ist in Schnee und Eis steckengeblieben (siehe Foto). Wenn Sie als Fahrgast betroffen sind, haben Sie in vielen Fällen ein Recht auf Entschädigung, obwohl es sich bei den Ausfällen um höhere Gewalt handelt. Mehr im Ratgeber. +++

+++ Vergangene Woche berichteten wir über einen Finanztip-Leser, dem der Stromanbieter Immergrün eine heimliche Preiserhöhung aufgedrückt hatte. Das Thema wird auch in der Finanztip-Community gerade heiß diskutiert. Gute Nachrichten: Immergrün reagierte Anfang dieser Woche auf die Beschwerde unseres Lesers und bot ihm an, die Preiserhöhung zurückzunehmen und eine neue Abrechnung zu erstellen. Zudem räumte Immergrün ein Sonderkündigungsrecht ein. Unser Leser hat dieses Angebot gerne angenommen. +++

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Umfrage: Sind Sie zufrieden mit Ihrer Lebensversicherung?

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