Gewährleistung: Lassen Sie sich von Händlern nicht verwirren

Eigentlich sind Verbraucher nach Käufen gut geschützt: Zwei Jahre lang muss der Händler für das Produkt geradestehen, das er verkauft hat. Händler versuchen aber immer wieder, Kunden um ihre Rechte zu bringen. Das hat eine Auswertung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg von 100 Beratungsfällen ergeben. Dabei stellten die Verbraucherschützer in 92 Fällen einen Verstoß gegen die gesetzlichen

Der Beitrag Gewährleistung: Lassen Sie sich von Händlern nicht verwirren erschien zuerst auf Finanztip Blog.

Eigentlich sind Verbraucher nach Käufen gut geschützt: Zwei Jahre lang muss der Händler für das Produkt geradestehen, das er verkauft hat. Händler versuchen aber immer wieder, Kunden um ihre Rechte zu bringen. Das hat eine Auswertung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg von 100 Beratungsfällen ergeben. Dabei stellten die Verbraucherschützer in 92 Fällen einen Verstoß gegen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte fest. Der Händler behauptet dann etwa, der Kunde habe den Defekt selbst verursacht. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss er das aber beweisen! Erst nach einem halben Jahr müssen Sie als Kunde nachweisen, dass Sie nicht selbst etwas kaputtgemacht haben.

Eine häufige Masche der Händler ist es auch, die Verantwortung abzuschieben und zu behaupten, der Hersteller sei bei Defekten zuständig. Das ist falsch! Die gesetzliche Gewährleistung gilt gegenüber dem Händler. Er hat Ihnen das Produkt verkauft, er muss als Ihr Vertragspartner dafür sorgen, dass es funktioniert. Falls der Hersteller eine Garantie gibt, haben Sie eine zusätzliche Möglichkeit, einen Schaden zu regulieren. Doch der Händler darf Sie auch dann nicht einfach abweisen.

Wichtig ist: Kennen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich keinen Bären aufbinden. Den genauen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beschreiben wir in unserem Ratgeber.

Zum Ratgeber

Der Beitrag Gewährleistung: Lassen Sie sich von Händlern nicht verwirren erschien zuerst auf Finanztip Blog.