Das Geldthema kann in Beziehungen ganz schön Sprengstoff sein. Das geht los mit: Wer zahlt im Restaurant? Bis hin zur Frage: Brauchen wir einen Ehevertrag? Wir Frauen reden nicht so gern über Geld – in Beziehungen schon gar nicht. Klug ist das nicht.
„Geld ist bei uns in der Beziehung kein Thema!“
Das stimmt fast nie. Es ist richtig, dass Frauen viel zu selten über Geld in der Partnerschaft reden. Thema ist es dennoch. Kritisch wird es immer, wenn man plötzlich merkt, dass man sich beim Geld doch nicht einig war.
Natürlich müssen Sie nicht jede Rechnung ausdiskutieren. Doch wird es einfacher, wenn Sie sich bewusst machen, auf welcher Beziehungsebene es gerade um Geld geht.
Emotionale Ebene: Es geht um kostspielige Geschenke oder auch nur ein schönes Essen.
Freundschaftliche Ebene: Es geht um den Ausgleich bei gemeinsamer Freizeit, wenn ein Partner vermögender ist als der andere. Etwa das Hotel und den Flug bezahlen, weil der andere nie so luxuriös verreisen würde.
In diesen beiden Kategorien wollen Sie das Geld nicht zurück – auch wenn es zur Trennung kommt.
Anders ist es auf der partnerschaftlichen Ebene: Hier geht es um Geld und Investitionen, die Sie in die gemeinsame Zukunft stecken. Das sollten Sie immer verhandeln, damit sich nicht einer übervorteilt vorkommt. In die Waagschale gehören: Wer zahlt was für Miete oder Immobilie, für Essen und Alltag, wer hat wieviel Anteile bei der Kinderbetreuung und im Haushalt – und wer steckt beruflich zurück.
„Heiraten, das finde ich spießig.“
Klar können Sie die Ehe spießig finden. Für viele ist so eine Heirat aber auch ein Schritt, der die Beziehung zu etwas Besonderem macht – und die Spreu vom Weizen trennt (nicht selten scheitert eine Beziehung kurz vor der Hochzeit). Das Versprechen, gemeinsam durch dick und dünn zu gehen, verbindet. Und ohne dieses gute Gefühl sollten Sie auch nicht heiraten – schon gar nicht, nur um Steuern zu sparen.
Sie sollten aber wissen, dass die Position eines unverheirateten Partners in wichtigen finanziellen Fragen deutlich schlechter ist als mit Trauschein. Falls einer der Eheleute stirbt, ist der andere erbrechtlich abgesichert. Unverheiratete haben keinerlei Ansprüche gegen den anderen, selbst wenn sie sich erst nach vielen Jahren trennen: Es gibt keinen Unterhalt, keinen Zugewinnausgleich und auch keinen Ausgleich der Rentenansprüche.
Der fehlende Ausgleich kann für Frauen existenzbedrohend sein, die Jahrzehnte mit ihrem Partner zusammengelebt und wegen der Kinder beruflich zurückgesteckt haben. Oft kommen sie finanziell mit einem Teilzeit-Job allein nicht über die Runden. Wer dann auch noch ausziehen muss, da der Mann nur allein im Mietvertrag oder Grundbuch steht, der hat ein wirkliches Problem.
Wollen Sie sich ohne Heirat gegenseitig absichern, dann müssen Sie das vereinbaren. Das geht, ist aber aufwendig.
„Wir lieben uns doch, da macht so ein Vertrag alles kaputt.“
Selbst der schlimmste Vertrag kann eine Liebe nicht zerstören. Oder anders gesagt, wenn ein Ehevertrag mit Ihrem Partner ein Tabu ist, dann haben Sie wahrscheinlich noch ein paar andere Tabus in Ihrer Beziehung. Besprechen Sie ganz offen, ob Sie einen Vertrag brauchen oder nicht. Viele Paare brauchen ihn nicht, da die gesetzliche Regelung im Fall der Trennung zu einem fairen Ergebnis führt.
In einigen Konstellationen kann ein Ehevertrag aber durchaus sinnvoll sein: Für ältere Paare, die beide arbeiten und keine Kinder haben. Auch wenn ein Partner selbstständig ist oder gerade ein Geschäft aufbaut, können die gesetzlichen Regeln zu Ungerechtigkeiten führen.
Dazu ein Beispiel: Die Frau ist angestellt, der Mann selbstständig. Sie zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein, er sorgt mit einer Lebensversicherung vor. Auf Grundlage des gesetzlichen Versorgungsausgleichs muss die Frau nach der Scheidung die Hälfte ihrer gesetzlichen Rentenansprüche an den Ex abgeben. Seine private Lebensversicherung hingegen bleibt unangetastet. Ziemlich ungerecht für sie!
Auf der anderen Seite können Sie sich den Gang zum Notar sparen, falls jemand mit Schulden in die Ehe geht. Auch nach der Heirat ist jeder im Rahmen der Zugewinngemeinschaft für seine Angelegenheiten zuständig. Der Ehepartner heiratet also keine Schulden; geteilt wird nur, was während der Ehe erwirtschaftet wird.
„Es lohnt sich nicht für uns, wenn ich auch arbeite.“
Mit der Ehe den eigenen Beruf aufzugeben, weil sich die Arbeit nicht mehr lohnt, ist der größte Trugschluss, dem Sie unterliegen können. Außerdem verzichten Sie ohne Arbeit nicht nur auf zusätzliches Geld, Ihnen entgeht einiges mehr: Unabhängigkeit, Selbstbestätigung, Kollegen, Entwicklung, Karriere – und bestenfalls auch noch Spaß.
Vom Ehegattensplitting, also einer gemeinsamen Steuererklärung, profitieren beide Ehepartner insbesondere, wenn die Einkommensunterschiede hoch sind. Damit beide zusammengerechnet schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug geringere Steuern zahlen, wählen viele die Kombination der Steuerklassen III und V.
Das führt dazu, dass diejenige, die weniger verdient (meist die Frau), die höheren Abzüge auf ihren Monatslohn hat. Das ohnehin kleinere Einkommen wird so künstlich noch kleiner gerechnet. Wählen Sie besser Steuerklasse IV mit Faktor: Das ist aufs Jahr gerechnet näher an der tatsächlichen Steuersumme – und teilt die Steuerlast gerecht zwischen beiden Partnern auf.
Serie Frauen und Finanzen
Haben Sie Ihr Gehalt hart verhandelt? Mit Aktien schon mal Rendite gemacht? Steckt Ihr Partner beruflich für Sie zurück?
Wenn Sie diese Fragen eher mit nein beantworten, sind Sie hier richtig: in unserer Serie über Finanzen – aus weiblichem Blickwinkel. Falls wir mal im Klischee landen, nehmen Sie uns das bitte nicht krumm. Wir wissen, dass nicht alle Frauen gleich sind. Aber am Ende kann wohl jede was aus dieser Serie ziehen. Und vielleicht auch der eine oder andere Mann.
1. Gehalt, Versicherungen und Konto
2. Rendite und Risiko mit Aktien
3. Warum es sich ohne Trauschein riskanter lebt
Der Beitrag Serie Frauen und Finanzen, Teil 3: Warum es sich ohne Trauschein riskanter lebt erschien zuerst auf Finanztip Blog.