Serie Frauen und Finanzen, Teil 3: Warum es sich ohne Trauschein riskanter lebt

Das Geldthema kann in Beziehungen ganz schön Sprengstoff sein. Das geht los mit: Wer zahlt im Restaurant? Bis hin zur Frage: Brauchen wir einen Ehevertrag? Wir Frauen reden nicht so gern über Geld – in Beziehungen schon gar nicht. Klug ist das nicht. „Geld ist bei uns in der Beziehung kein Thema!“ Das stimmt fast

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Das Geldthema kann in Beziehungen ganz schön Sprengstoff sein. Das geht los mit: Wer zahlt im Restaurant? Bis hin zur Frage: Brauchen wir einen Ehevertrag? Wir Frauen reden nicht so gern über Geld – in Beziehungen schon gar nicht. Klug ist das nicht.

„Geld ist bei uns in der Beziehung kein Thema!“

Das stimmt fast nie. Es ist richtig, dass Frauen viel zu selten über Geld in der Partnerschaft reden. Thema ist es dennoch. Kritisch wird es immer, wenn man plötzlich merkt, dass man sich beim Geld doch nicht einig war.

Natürlich müssen Sie nicht jede Rechnung ausdiskutieren. Doch wird es einfacher, wenn Sie sich bewusst machen, auf welcher Beziehungsebene es gerade um Geld geht.

Emotionale Ebene: Es geht um kostspielige Geschenke oder auch nur ein schönes Essen.

Freundschaftliche Ebene: Es geht um den Ausgleich bei gemeinsamer Freizeit, wenn ein Partner vermögender ist als der andere. Etwa das Hotel und den Flug bezahlen, weil der andere nie so luxuriös verreisen würde.

In diesen beiden Kategorien wollen Sie das Geld nicht zurück – auch wenn es zur Trennung kommt.

Anders ist es auf der partnerschaftlichen Ebene: Hier geht es um Geld und Investitionen, die Sie in die gemeinsame Zukunft stecken. Das sollten Sie immer verhandeln, damit sich nicht einer übervorteilt vorkommt. In die Waagschale gehören: Wer zahlt was für Miete oder Immobilie, für Essen und Alltag, wer hat wieviel Anteile bei der Kinderbetreuung und im Haushalt – und wer steckt beruflich zurück.

„Heiraten, das finde ich spießig.“

Klar können Sie die Ehe spießig finden. Für viele ist so eine Heirat aber auch ein Schritt, der die Beziehung zu etwas Besonderem macht – und die Spreu vom Weizen trennt (nicht selten scheitert eine Beziehung kurz vor der Hochzeit). Das Versprechen, gemeinsam durch dick und dünn zu gehen, verbindet. Und ohne dieses gute Gefühl sollten Sie auch nicht heiraten – schon gar nicht, nur um Steuern zu sparen.

Sie sollten aber wissen, dass die Position eines unverheirateten Partners in wichtigen finanziellen Fragen deutlich schlechter ist als mit Trauschein. Falls einer der Eheleute stirbt, ist der andere erbrechtlich abge­sichert. Unverheiratete haben keinerlei Ansprüche gegen den anderen, selbst wenn sie sich erst nach vielen Jahren trennen: Es gibt keinen Unterhalt, keinen Zugewinnausgleich und auch keinen Ausgleich der Rentenansprüche.

Der fehlende Ausgleich kann für Frauen existenzbedrohend sein, die Jahrzehnte mit ihrem Partner zusammengelebt und wegen der Kinder beruflich zurückgesteckt haben. Oft kommen sie finanziell mit einem Teilzeit-Job allein nicht über die Runden. Wer dann auch noch ausziehen muss, da der Mann nur allein im Mietvertrag oder Grundbuch steht, der hat ein wirkliches Problem.

Wollen Sie sich ohne Heirat gegenseitig absichern, dann müssen Sie das vereinbaren. Das geht, ist aber aufwendig.

„Wir lieben uns doch, da macht so ein Vertrag alles kaputt.“

Selbst der schlimmste Vertrag kann eine Liebe nicht zerstören. Oder anders gesagt, wenn ein Ehevertrag mit Ihrem Partner ein Tabu ist, dann haben Sie wahrscheinlich noch ein paar andere Tabus in Ihrer Beziehung. Besprechen Sie ganz offen, ob Sie einen Vertrag brauchen oder nicht. Viele Paare brauchen ihn nicht, da die gesetzliche Regelung im Fall der Trennung zu einem fairen Ergebnis führt.

In einigen Konstellationen kann ein Ehevertrag aber durchaus sinnvoll sein: Für ältere Paare, die beide arbeiten und keine Kinder haben. Auch wenn ein Partner selbstständig ist oder gerade ein Geschäft aufbaut, können die gesetzlichen Regeln zu Ungerechtigkeiten führen.

Dazu ein Beispiel: Die Frau ist angestellt, der Mann selbstständig. Sie zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein, er sorgt mit einer Lebensversicherung vor. Auf Grundlage des gesetzlichen Versorgungsausgleichs muss die Frau nach der Scheidung die Hälfte ihrer gesetzlichen Rentenansprüche an den Ex abgeben. Seine private Lebensversicherung hingegen bleibt unangetastet. Ziemlich ungerecht für sie!

Auf der anderen Seite können Sie sich den Gang zum Notar sparen, falls jemand mit Schulden in die Ehe geht. Auch nach der Heirat ist jeder im Rahmen der Zugewinngemeinschaft für seine Angelegenheiten zuständig. Der Ehepartner heiratet also keine Schulden; geteilt wird nur, was während der Ehe erwirtschaftet wird.

„Es lohnt sich nicht für uns, wenn ich auch arbeite.“

Mit der Ehe den eigenen Beruf aufzugeben, weil sich die Arbeit nicht mehr lohnt, ist der größte Trugschluss, dem Sie unterliegen können. Außerdem verzichten Sie ohne Arbeit nicht nur auf zusätzliches Geld, Ihnen entgeht einiges mehr: Unabhängigkeit, Selbstbestätigung, Kollegen, Entwicklung, Karriere – und bestenfalls auch noch Spaß.

Vom Ehegattensplitting, also einer gemeinsamen Steuererklärung, profitieren beide Ehepartner insbesondere, wenn die Einkommensunterschiede hoch sind. Damit beide zusammengerechnet schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug geringere Steuern zahlen, wählen viele die Kombination der Steuerklassen III und V.

Das führt dazu, dass diejenige, die weniger verdient (meist die Frau), die höheren Abzüge auf ihren Monatslohn hat. Das ohnehin kleinere Einkommen wird so künstlich noch kleiner gerechnet. Wählen Sie besser Steuerklasse IV mit Faktor: Das ist aufs Jahr gerechnet näher an der tatsächlichen Steuersumme – und teilt die Steuerlast gerecht zwischen beiden Partnern auf.

 

Serie Frauen und Finanzen

Haben Sie Ihr Gehalt hart verhandelt? Mit Aktien schon mal Rendite gemacht? Steckt Ihr Partner beruflich für Sie zurück?
Wenn Sie diese Fragen eher mit nein beantworten, sind Sie hier richtig: in unserer Serie über Finanzen – aus weiblichem Blickwinkel. Falls wir mal im Klischee landen, nehmen Sie uns das bitte nicht krumm. Wir wissen, dass nicht alle Frauen gleich sind. Aber am Ende kann wohl jede was aus dieser Serie ziehen. Und vielleicht auch der eine oder andere Mann.

1. Gehalt, Versicherungen und Konto
2. Rendite und Risiko mit Aktien
3. Warum es sich ohne Trauschein riskanter lebt

 

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Mietendeckel: Was Mieter in Berlin jetzt tun sollten

Am Dienstag, den 18. Juni, beschloss der Berliner Senat die Eckpunkte für einen Mietendeckel. Der soll vor allem drei Regeln umfassen: 1. Fünf Jahre lang dürfen die Mieten von Mehrfamilienwohnungen nicht mehr steigen. 2. Wiedervermietete Wohnungen dürfen nicht mehr kosten als zuvor. 3. Sehr hohe Mieten sollen auf festgelegte Mietobergrenzen gesenkt werden können. Schon im

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Am Dienstag, den 18. Juni, beschloss der Berliner Senat die Eckpunkte für einen Mietendeckel. Der soll vor allem drei Regeln umfassen:

1. Fünf Jahre lang dürfen die Mieten von Mehrfamilienwohnungen nicht mehr steigen.

2. Wiedervermietete Wohnungen dürfen nicht mehr kosten als zuvor.

3. Sehr hohe Mieten sollen auf festgelegte Mietobergrenzen gesenkt werden können.

Schon im Vorfeld hatte der Verband „Haus und Grund“ seinen Mitgliedern geraten, noch schnell die Miete zu erhöhen, was einige auch taten. Der Hintergrund: Die neuen Regeln sollen rückwirkend ab diesem Eckpunkte-Beschluss des Senates gelten – auch wenn das neue Gesetz erst Anfang 2020 in Kraft tritt.

Für Mieter stellt sich jetzt also die Frage: Was tun, wenn man kurz vor dem Stichtag am 18. Juni ein Schreiben vom Vermieter im Briefkasten hatte?

Wie der Berliner Mieterverein berichtet, bekamen seine Rechtsanwälte in den vergangenen Tagen ungewöhnlich viele Mieterhöhungs-Schreiben auf den Tisch, die juristisch nicht sauber begründet sind. Offenbar haben einige Vermieter, die zuletzt zurückhaltend mit Mieterhöhungen waren, jetzt noch hastig ein Schreiben aufgesetzt. „Die Begründung vieler Schreiben ist irrsinnig“, urteilt Reiner Wild vom Mieterverein. Lassen Sie die Mieterhöhung also unbedingt überprüfen. Die Mieterhöhung wird erst gültig, wenn Sie zugestimmt haben.

Wenn Sie nach dem Senatsbeschluss aufgefordert wurden, eine Mieterhöhung zu akzeptieren, können Sie das nicht einfach mit Verweis auf den Mietendeckel ablehnen. Schließlich gilt das neue Gesetz noch nicht. Tritt es aber wie geplant in Kraft und fällt auch Ihr Mietvertrag unter die neuen Regeln, dann hätten Sie einen Rückforderungsanspruch.

Wie Sie am besten vorgehen, erfahren Sie im Ratgeber Mieterhöhung.

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Urlaubsserie, Teil III: Kostenlos Geld abheben und bezahlen

Im Urlaub angekommen, rinnt einem das Geld schnell nur so durch die Finger. Wie Sie vermeiden, dass Sie schon beim Umtausch und beim Zahlen viel Geld verlieren: 1. Bargeld zuhause lassen Nehmen Sie nicht so viel Bargeld mit, heben Sie lieber am Urlaubsort Geld ab. Denn beim Geldumtausch bei Banken und Wechselbuden fallen hohe Gebühren

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Im Urlaub angekommen, rinnt einem das Geld schnell nur so durch die Finger. Wie Sie vermeiden, dass Sie schon beim Umtausch und beim Zahlen viel Geld verlieren:

1. Bargeld zuhause lassen

Nehmen Sie nicht so viel Bargeld mit, heben Sie lieber am Urlaubsort Geld ab. Denn beim Geldumtausch bei Banken und Wechselbuden fallen hohe Gebühren an, oder Sie bekommen schlechte Wechselkurse – im schlimmsten Fall beides. Wenn Sie es richtig anstellen, kommen Sie am Geldautomaten vor Ort günstiger weg: Mit einigen Kreditkarten geht das Abheben sogar kostenlos.

2. Kostenlos Geld abheben

Wenn Sie sich mit der Girocard (früher: EC-Karte) im Ausland Geld holen, fallen in aller Regel Fremdabhebegebühren an. Weltweit kostenlos abheben können Sie zum Beispiel mit einer Kreditkarte der DKB*. Auch Santander* und Barclaycard* bieten diesen Service an – allerdings sollten Sie bei diesen Kreditkarten ein paar Dinge beachten. Alle Details finden Sie in unserem Ratgeber. Die ING* bietet eine Kreditkarte an, mit der Sie immerhin in der Eurozone kostenlos Geld abheben können.

3. Den Automaten nicht in Euro umrechnen lassen

Wichtig an Automaten außerhalb der Eurozone: Wählen Sie immer direkt die Auszahlung in Landeswährung, lassen Sie den Betrag nie in Euro ausrechnen!

Denn der Währungskurs, den Ihnen der Geldautomat dann anbietet, ist meist drastisch schlechter als der Kurs Ihrer eigenen Bank. Auf diese Weise zahlen Sie schnell 10 bis 20 Euro drauf. Das gleiche gilt auch an der Kasse: Rechnen Sie im Laden oder im Restaurant stets in Landeswährung ab.

4. Nicht alles auf eine Karte setzen

Es gibt gute Gründe, im Urlaub Giro- und Kreditkarte dabei zu haben: So kann es etwa durchaus vorkommen, dass Ihre Kreditkarte gesperrt wird. Denn: Die Kreditkartenfirmen lassen einen Computeralgorithmus prüfen, ob es verdächtige Muster bei der Nutzung gibt. Wenn Sie zum Beispiel nach China fliegen, kann es passieren, dass Ihre Karte bereits beim ersten Geldautomaten streikt. Mit einem Anruf bei Ihrer Bank (nicht bei der Kreditkartenfirma) können Sie die Karte wieder freischalten lassen. Bereits vor der Reise der Bank zu sagen, wo Sie hinfahren, bringt nach unserer Erfahrung eher wenig: Denn die Banken haben keinen Einfluss auf den Betrugs-Algorithmus.

Manchmal weigert sich eine Karte im Ausland aber auch dauerhaft, selbst in so vertrauten Ländern wie Frankreich, England oder Polen. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass die Kassensysteme ein anderes Verfahren verwenden, um die PIN abzufragen – nämlich offline. Zwar beherrschen die meisten Geldkarten mehrere Verfahren. Doch bei Kaufstellen ohne Personal, etwa bei Tankautomaten, sollten Sie zur Sicherheit Giro- und Kreditkarte parat haben.

5. Was tun, wenn die Karte weg ist?

Im Urlaub ist es besonders ärgerlich, wenn einem die Kreditkarte verloren geht oder gestohlen wird. Plötzlich steht man im Ausland ohne Geld da. Egal, ob es sich um die Bank- oder die Kreditkarte handelt – kommt Ihnen im Urlaub Ihre Geldkarte abhanden, rufen Sie umgehend die Servicenummer (+49) 116 116 an und lassen Sie Ihre Karte sperren. Außerhalb von Deutschland können dabei Telefongebühren anfallen. Das Sperren der Karte selbst ist dagegen immer kostenlos.

Auch hier gilt: Am besten haben Sie auf Reisen immer beide Geldkarten dabei und lassen eine davon in einer anderen Tasche oder im Hotel-Safe. Dann haben Sie im Notfall immer noch eine weitere Option zum Geldabheben in petto.

6. Eine Kreditkarte nur für den Urlaub

Falls Sie bereits ein Girokonto ohne Kreditkarte haben und dieses nicht für eine günstigere Kreditkarte wechseln wollen: Sie können für die Kreditkarte auch ein neues Konto eröffnen und dieses als Zweitkonto führen. Das kann auch eine Übergangslösung sein, wenn Sie sich schnell vor dem Urlaub noch eine Kreditkarte besorgen wollen. Allerdings dauert es bei einer Neueröffnung gerne ein paar Wochen, bis die Kreditkarte einsatzbereit in Ihrem Briefkasten steckt.

7. Den Verfügungsrahmen der Kreditkarte prüfen

Wenn Sie mit der Kreditkarte reisen, dann achten Sie darauf, ob sie eine echte Kreditfunktion hat. Die Consorsbank zum Beispiel gibt eine Debitkarte heraus. Das heißt, das Geld wird wie bei der Girocard sofort abgebucht. Solche Karten werden von Mietwagenfirmen und Hotels oft nicht als Kaution akzeptiert.

Denken Sie auch daran, welches Limit Ihre Kreditkarte hat. Gerade eine Kaution für Mietwagen oder Hotelzimmer kann die Karte sonst schnell ausreizen.

8. Günstiger mit Karte einkaufen und bezahlen

Nicht nur beim Geldabheben kommt es auf die richtige Karte an, sondern auch wenn Sie im Ausland mit Karte zahlen wollen. Im Euro-Raum fallen bei Girocards und Kreditkarte keine Gebühren an. Anders beim Zahlen in fremden Währungen: An der Kasse müssen Sie mit rund 1,75 Prozent Fremdwährungsgebühren rechnen. Unter den Finanztip-Empfehlungen sind im Moment die einzigen Ausnahmen die Santander, die Barclaycard und die DKB (für Aktivkunden).

9. Ein Gefühl für fremde Währungen behalten

Einige merken sich vor dem Urlaub den groben Wechselkurs, um den Überblick zu behalten, was die Strandliege oder das Urlaubssouvenir in Euro kosten. Für alle vergesslichen Smartphone-Nutzer gibt es dafür aber auch eine App. Mit einem Währungsrechner wie „My Währung“ auf dem Handy, können Sie auch offline Wechselkurse berechnen. Ohne Internet sind die Kurse natürlich nicht ganz so aktuell.

Urlaubsserie

1. Ab in die Ferien mit unseren Spartipps rund ums Handy
2. Gut versichert und Tipps für den Flug
3. Kostenlos Geld abheben und bezahlen

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Banken dürfen Gebühren am Schalter kassieren

Wer Geld abheben möchte, geht entweder zum Geldautomaten oder zum Bankschalter. Für letzteres verlangen einige Banken Gebühren. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass diese Praxis grundsätzlich zulässig ist: Banken dürfen auch bei eigenen Kunden für Bargeld-Einzahlungen oder Abhebungen am Schalter Extra-Gebühren verlangen. Die Banken müssen es ihren Kunden auch nicht ermöglichen, ein paar Mal im

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Wer Geld abheben möchte, geht entweder zum Geldautomaten oder zum Bankschalter. Für letzteres verlangen einige Banken Gebühren. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass diese Praxis grundsätzlich zulässig ist: Banken dürfen auch bei eigenen Kunden für Bargeld-Einzahlungen oder Abhebungen am Schalter Extra-Gebühren verlangen. Die Banken müssen es ihren Kunden auch nicht ermöglichen, ein paar Mal im Monat kostenlos Geld am Schalter einzuzahlen oder abzuheben (Az. XI ZR 768/17).

Die Banken dürfen die Gebühr allerdings nicht nach Gutdünken festsetzen: Sie muss den tatsächlichen Kosten entsprechen, die der Bank dafür entstehen. Personalkosten zum Beispiel dürfen nicht über die Gebühr auf Kunden umgelegt werden.

Anlass für den Rechtsstreit ist die Sparkasse Günzburg. Diese verlangt beim Konto „S-Giro Basis“ zusätzlich zur Grundgebühr jedes Mal 2 Euro, wenn der Bankschalter Bargeld annimmt oder auszahlt. Beim einem teureren Kontomodell wird 1 Euro fällig. Dagegen hatte die Wettbewerbszentrale geklagt.

Nach dem Urteil des BGH muss die untere Instanz, das Oberlandesgericht München, nun prüfen, ob die Gebühren den tatsächlichen Kosten der Sparkasse Günzburg entsprechen. Das ist unwahrscheinlich, weil die Sparkasse ja bei einem Kontomodell 1 Euro, beim anderen 2 Euro verlangt. Welche Gebühren Banken nehmen dürfen, und welche nicht, lesen Sie in unserem Ratgeber.

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BGH-Urteil: Geschenkt ist (nicht) geschenkt!

„Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen“, so heißt es im Volksmund. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht dagegen durchaus vor, eine Schenkung zurückzunehmen, wenn der Beschenkte „durch eine schwere Verfehlung groben Undank“ zeigt (BGB § 530). Aber deshalb vor den Bundesgerichtshof ziehen? Ein Paar war seit 2002 zusammen und kaufte schließlich 2011 ein Eigenheim, um darin zu

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„Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen“, so heißt es im Volksmund. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht dagegen durchaus vor, eine Schenkung zurückzunehmen, wenn der Beschenkte „durch eine schwere Verfehlung groben Undank“ zeigt (BGB § 530). Aber deshalb vor den Bundesgerichtshof ziehen? Ein Paar war seit 2002 zusammen und kaufte schließlich 2011 ein Eigenheim, um darin zu wohnen. Die Eltern der Frau gaben gut die Hälfte dazu, 104.000 Euro. Geschenkt.

Doch keine zwei Jahre später trennte sich das Paar und die Eltern verlangten die Schenkung zurück, schließlich seien sie davon ausgegangen, dass die beiden lebenslang zusammenblieben. Der Partner weigerte sich, die Eltern klagten und bekamen Recht vom Landgericht und vom Oberlandesgericht (OLG). Grund: Mit der Trennung sei die Geschäftsgrundlage der Schenkung entfallen.

Auch der Bundesgerichtshof hält nun fest, dass die Eltern das Geld zurückverlangen können. Nicht, weil das Paar nun ein Leben lang hätte zusammenbleiben müssen. Aber hätten die Eltern gewusst, dass das Paar keine zwei Jahre mehr zusammenlebt, hätten sie kaum so eine Geldsumme verschenkt. Das ist es, was das Gesetz meint, wenn vom Wegfall der Geschäftsgrundlage die Rede ist (Az. X ZR 107/16).

Nur in einem Punkt widersprach der BGH der vorigen Instanz: Die Richter vom OLG Brandenburg hatten die vier Jahre, die die Tochter am Ende in der gemeinsamen Wohnung wohnte, gegen „lebenslang“ gerechnet. Lebenslang, weil es sich bei der Schenkung ja um einen Zuschuss zum gemeinsamen Eigenheim handelte. Sie kamen so zu dem Schluss, dass ihr Ex-Partner 5.000 Euro der Schenkung behalten dürfe.

Diese Rechnung lehnten die obersten Richter ab. Das Argument des BGH: Die Eltern hätten auch keine 5.000 Euro verschenkt, wenn sie gewusst hätten, dass die Liebe nur noch so kurz hält.

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Kurz gemeldet: Postbank teurer, Vodafone-Pass und Facebook-Währung

+++ Facebook hat am Dienstag Pläne für eine eigene Kryptowährung namens „Libra“ vorgestellt. Ab 2020 sollen Nutzer damit Geld überweisen können, etwa über die Messenger-App von Facebook, aber auch über Instagram und WhatsApp. Der „Libra“ soll an mehrere reale Währungen gekoppelt werden. Damit könnte Facebook eine ganz neue Marktmacht auf sich konzentrieren und nationale Währungen

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+++ Facebook hat am Dienstag Pläne für eine eigene Kryptowährung namens „Libra“ vorgestellt. Ab 2020 sollen Nutzer damit Geld überweisen können, etwa über die Messenger-App von Facebook, aber auch über Instagram und WhatsApp. Der „Libra“ soll an mehrere reale Währungen gekoppelt werden. Damit könnte Facebook eine ganz neue Marktmacht auf sich konzentrieren und nationale Währungen gefährden. Einen guten Überblick über das Thema liefert die Zeit. +++

+++ Kunden der Postbank müssen sich ab Oktober auf höhere Kosten einstellen. Das beliebteste Kontomodell „Giro Plus“ kostet dann 1 Euro mehr im Monat: Die Gebühr für die Kontoführung steigt auf 4,90 Euro. Auch Kunden mit dem „Giro Extra Plus“ zahlen künftig pro Monat 1 Euro mehr, nämlich 10,90 Euro. Auch beleghafte oder telefonisch erteilte Aufträge kosten künftig ebenfalls rund 1 Euro mehr. Wer sein Konto lieber kostenlos führen will, findet in unserem Girokonto-Rechner Alternativen. +++

+++ Mit dem Vodafone-Pass können Kunden auf ihrem Smartphone bestimmte Apps wie Facebook, WhatsApp oder Netflix nutzen, ohne dabei ihr Datenvolumen aufzubrauchen. Im Urlaub mussten Vodafone-Kunden bislang allerdings auf das Extra verzichten. Dagegen hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun erfolgreich vorm Landgericht Düsseldorf geklagt. Demnach soll der Tarif im EU-Ausland genauso nutzbar sein wie im Inland – ohne Mehrkosten. +++

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Umfrage: Sollten weitere Großstädte einen Mietendeckel verhängen?

Umfrage: Sollten weitere Großstädte einen Mietendeckel verhängen?
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Geben Sie sich einen Ruck! Rendite mit Aktien – bei überschaubarem Risiko

Serie „Frauen und Finanzen“ – Teil 2: Rendite und überschaubares Risiko mit Aktien Wir Frauen stehen der Börse viel skeptischer gegenüber als Männer. Aber warum? Wenn wir anlegen, wollen wir gut abschätzen können, wie sich unser Erspartes entwickeln wird. Dazu kommt die Sorge, an der Börse könnte unser Geld jeden Moment futsch sein. Aber: Richtig

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Serie „Frauen und Finanzen“ – Teil 2: Rendite und überschaubares Risiko mit Aktien

Wir Frauen stehen der Börse viel skeptischer gegenüber als Männer. Aber warum? Wenn wir anlegen, wollen wir gut abschätzen können, wie sich unser Erspartes entwickeln wird. Dazu kommt die Sorge, an der Börse könnte unser Geld jeden Moment futsch sein. Aber: Richtig gemacht sind Aktien und Börse längst nicht so riskant, wie viele denken.

„Wer sein Geld in Aktien steckt, muss jeden Tag die Börsenkurse kontrollieren.“

Frauen haben tendenziell weniger Lust, die Börse zu verfolgen, als Männer. Geht es Ihnen auch so? Das ist okay, denn einmal gut angelegt, brauchen Sie nicht mehr viel tun. Der Kniff ist, das Geld lange liegen zu lassen. So 10 bis 15 Jahre. Und erst dann reinzuschauen, wie die Aktien stehen. Viel falsch machen können Sie dabei nicht, solange Sie in sehr viele große Unternehmen aus den Industrienationen investieren – und damit das Risiko auf viele Schultern verteilen.

„Unternehmen sind doch unmoralisch, damit will ich nichts zu tun haben.“

Vermögen aufbauen ist schon gut, sagen viele. Aber sich wahllos an irgendwelchen Konzernen beteiligen? Da müssen ja schwarze Schafe darunter sein: Umweltsünder, Unternehmen, die Kinder arbeiten lassen oder Kriegswaffen produzieren. Dieses Argument lässt sich nicht ganz von der Hand weisen. Aber spricht das grundsätzlich gegen eine Anlage in Aktien? Was die Sparkasse mit unserem Geld auf Girokonto und Sparbuch anstellt, liegt schließlich auch nicht in unserer Hand. Wie ein guter Kompromiss aussehen könnte, lesen Sie weiter unten.

„Mein Mann hat so einen Berater an der Hand, aber ich trau dem nicht.“

Wir alle haben das Bedürfnis, uns bei schwierigen Entscheidungen Rat von anderen zu holen, bei Gelddingen gern beim Anlageberater. Das Problem: Viele Berater müssen Ihnen verkaufen, was die Bank vorgibt – und das ist oft ungeeignet oder teuer. So merkwürdig es klingen mag: In Aktien anlegen, das geht am besten, wenn Sie sich selbst darum kümmern.

„Würde ich ja machen, wenn ich nur wüsste wie.“

Kein Problem, das ist gar nicht so schwer. Sie brauchen: einen Fonds, in den Sie investieren können. Wir empfehlen Fonds, die sich an der Börse kaufen und verkaufen lassen, die den Weltaktienindex abbilden und die keine zusätzlichen Kosten für einen Verwalter verursachen. Diese Kriterien erfüllen sogenannte Indexfonds oder ETFs. Wir bei Finanztip haben Ihnen einige geeignete ETFs zusammengestellt. Jeder hat eine Nummer, die sogenannte ISIN. Wenn Sie diese kennen, können Sie den Fonds kaufen. Und wo? Dafür brauchen Sie ein günstiges Depot, also ein Konto für Wertpapiere, zum Beispiel bei einer Onlinebank. Mit ein paar Klicks ist das erledigt.

Wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, lesen Sie in unserem Ratgeber Aktien kaufen – dort finden Sie auch Erklärvideos. Fangen Sie einfach mal an, 50 oder 100 Euro im Monat in einen Sparplan zu stecken.

Und wenn Sie nachhaltig investieren wollen: Auch dann verteilen Sie das Risiko so breit wie nötig. Das heißt: Nicht in einen kleinen Öko-Fonds aus 30 Firmen. Lieber in einen Fonds, der die 400 nachhaltigsten unter den großen Unternehmen der Welt abbildet. Die richtig umstrittenen Firmen sind dann raus. Legen Sie mehr als 15 Jahre an, dann ist das Risiko gering. Im Ratgeber finden Sie alle Details.

Lesen Sie in der nächsten Folge mehr über Ehe und Partnerschaft – und warum eine Heirat vielleicht doch gar nicht so spießig ist.

Zum Ratgeber

Serie Frauen und Finanzen

Haben Sie Ihr Gehalt hart verhandelt? Mit Aktien schon mal Rendite gemacht? Steckt Ihr Partner beruflich für Sie zurück?
Wenn Sie diese Fragen eher mit nein beantworten, sind Sie hier richtig: in unserer Serie über Finanzen – aus weiblichem Blickwinkel. Falls wir mal im Klischee landen, nehmen Sie uns das bitte nicht krumm. Wir wissen, dass nicht alle Frauen gleich sind. Aber am Ende kann wohl jede was aus dieser Serie ziehen. Und vielleicht auch der eine oder andere Mann.

1. Gehalt, Versicherungen und Konto
2. Rendite und Risiko mit Aktien

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Unwetter: Diese Versicherungen begleichen Ihre Schäden

Hagelkörner donnern wie Gewehrsalven in einen Garten, Wasser läuft aus einer Deckenlampe wie aus einem Duschkopf, Autoscheiben zerbersten, Keller laufen voll – das zeigen Bilder und Videos nach den Unwettern der vergangenen Tage. Zuvor hatte der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine Unwetterwarnung ausgegeben. Doch was soll man tun, außer abwarten und hoffen? Immerhin: Wer gut versichert

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Hagelkörner donnern wie Gewehrsalven in einen Garten, Wasser läuft aus einer Deckenlampe wie aus einem Duschkopf, Autoscheiben zerbersten, Keller laufen voll – das zeigen Bilder und Videos nach den Unwettern der vergangenen Tage. Zuvor hatte der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine Unwetterwarnung ausgegeben. Doch was soll man tun, außer abwarten und hoffen? Immerhin: Wer gut versichert ist, kriegt den Schaden erstattet. Aber welche Versicherungen zahlen überhaupt?

Die Kfz-Teilkasko kommt für Schäden an Ihrem Auto auf, die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Haus. Gab es eine regelrechte Überschwemmung, ist die Elementarschadenversicherung zuständig. Diese ist allerdings recht teuer und lohnt sich nicht immer (mehr dazu im Ratgeber).

Etwas komplizierter ist die Lage, wenn herumfliegende Gegenstände Passanten verletzen oder ein Baum aus Ihrem Garten ein Auto beschädigt. Wohnen Sie selbst in dem Haus, dann steht oft, aber nicht immer, die private Haftpflichtversicherung dafür ein. Haben Sie Ihr Haus vermietet, dann ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zuständig. Falls Sie noch dabei sind zu bauen, springt die Bauherrenhaftpflicht ein.

Wichtig in jedem Fall: Fotografieren Sie die Schäden. Geben Sie Ihrer Versicherung Bescheid, bevor Sie einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen. Andererseits tun Sie unbedingt alles, um Folgeschäden zu verhindern.

Sogenannte extreme Wetterlagen werden durch den menschengemachten Klimawandel eher noch zunehmen. In den oben verlinken Ratgebern erfahren Sie, wie Sie sich am besten absichern.

Zum Ratgeber

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Nach BGH-Urteil: Welche Apotheke noch Geschenke machen darf

Eine Packung Taschentücher zu den Pillen? Das gibt’s nicht mehr, wenn Sie rezeptpflichtige Medikamente kaufen. Denn das widerspricht der strengen Preisbindung, urteilte der Bundesgerichtshof vor einer Woche. Konkret ging es um zwei Apotheken in Berlin und Darmstadt, die Gutscheine über 1 Euro beziehungsweise Brötchen vom Nachbarbäcker verteilt hatten. Unzulässig sind alle Geschenke – und seien

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Eine Packung Taschentücher zu den Pillen? Das gibt’s nicht mehr, wenn Sie rezeptpflichtige Medikamente kaufen. Denn das widerspricht der strengen Preisbindung, urteilte der Bundesgerichtshof vor einer Woche. Konkret ging es um zwei Apotheken in Berlin und Darmstadt, die Gutscheine über 1 Euro beziehungsweise Brötchen vom Nachbarbäcker verteilt hatten. Unzulässig sind alle Geschenke – und seien sie noch so klein.

Ganz anders liegt der Fall, wenn Sie sich rezeptfreie Medikamente kaufen. Dann gibt’s weiter Tücher und Halsbonbons. Denn bei rezeptfreier Ware regiert eben nicht das strenge Heilmittelwerbegesetz, sondern der normale Wettbewerb. Deshalb empfiehlt sich ein Preisvergleich – vor Ort oder im Netz auf Portalen wie medizinfuchs.de oder medipreis.de. Bei unserer kurzen Stichprobe lagen die Preise zum Beispiel für Heuschnupfen-Sprays selbst inklusive Versand um mehr als 50 Prozent auseinander.

Im Gegensatz zu deutschen Apotheken sind ausländische Anbieter nicht vom Geschenke-Verbot betroffen. So bekommen Sie zum Beispiel bei der niederländischen Apotheke Docmorris beim ersten Rezept, das Sie einlösen, 10 Euro „Willkommens-Bonus“. Für jedes Rezept (mit mindestens einem verschreibungspflichtigen Medikament) gibt es weitere Ermäßigungen. Insgesamt bis zu 30 Euro. Ähnliche Boni gewährt etwa die ebenfalls niederländische Europa Apotheek.

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